Schulbescheinigung und Zwischenzeugnis bei Volljährigen

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    • Schulbescheinigung und Zwischenzeugnis bei Volljährigen

      Hallo @ Alle,

      seit 11 Tagen liegen die Zeugnisse vor und das neue Halbjahr hat begonnen. Und wieder einmal rennen wir Schulbescheinigung und Zwischenzeugnis hinter her! Wieder einmal wo mindestens ein Schreiben raus geht und das unterhaltsberechtigte Kind meint erst auf Aufforderung tätig zu werden. Ich bin es so leid!
      Aber was kann man tun? Auskunftsklage erheben in Zukunft, wenn die Sachen nicht innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden? Bringt das irgendwas?
      Hat Jemand damit Erfahrung?
      Ist man verpflichtet dem volljährigen Kind jedes halbe Jahr hinter her zu rennen, nur weil es einen Titel gibt?
      Das Kind wurde bereits mit etlichen Schreiben aufgefordert in der Vergangenheit die Unterlagen umgehend nach Erhalt zu zu senden. Spätestens im Sommer würde ich am liebsten die Auskunftsklage um die Ohren hauen, ohne vorheriges "Bittschreiben".

      Jaki (gerade mal wieder richtig genervt)
    • Hallo Jaki,

      ich bezweifel sehr stark, dass hier eine "Hinterlegung" überhaupt möglich ist.
      Ich habe noch nie von einem Unterhaltstitel gehört, in dem stand: sie können die Zwangsvollstreckung abweisen, indem sie xxx an yyy überweisen...
      Vergiss das am besten sofort wieder.

      Clint hatte Dir mal auf Deinen ersten diesbezüglichen Beitrag etwas geschrieben.
      Der Sohn muss nicht unaufgefordert das Zeug rüberreichen. (Bin ich der Meinung)
      Insofern: Zweizeiler (oder Drei).
      Da das Kind ja weiter weg wohnt und kein Kontakt besteht, scheidet persönliche Zustellung aus.
      Ich würde es - je nach Erfahrung- beim ersten Mal mit normalen Brief schicken.
      Sollte das Kind dies schon öfter ignoriert haben, dann Einschreiben.
      Konsequenzen androhen nur, wenn man auch tatsächlich bereit ist, sie umzusetzen.
      Wenn Du Pech hast und eine Abänderungsklage bei Gericht anbringst, wird das Gericht Dir das um die Ohren hauen (ein Zeugnis ist kein Beweis eines - geänderten - Bedarfes, allenfalls ein Dokument zur Kontrolle der Zielstrebigkeit und des Leistungswillen und - vermögens).
      In der vorletzten (?) Verbandszeitschrift wurde ein Fall vorgestellt, wo dem Vater ähnliches um die Ohren flog.
      Der Sohn hat den Vater beschimpft, das Zeugnis nicht geschickt, der Vater hat Zahlung eingestellt.
      War er - nach Meinung des Richters - nicht zu berechtigt.
      Er hätte für die Vorlage der Unterlagen den Rechtsweg beschreiten können.

      Sowas würde ich mir klemmen. Da kommen dann noch mal ordentlich Kosten auf einen zu.
      Fazit: reg Dich nicht auf, schreib einen Brief und lehn Dich zurück.
      Geht irgendwann vorbei ;)

      Gruß Tanja
    • Hallo Velocat,

      wenn Du Dir mit dem Titel 100% sicher bist, kannst Du das tun.
      Ich würde sie aber an Deiner Stelle darauf hinweisen, dass Du - bis zum Nachweis der fortdauernden Ausbildung und der Vorlage des Halbjahreszeugnisses - von Deinem Rückhalterecht Gebrauch machst (es sei denn, Du hast das bereits mit der Anforderung getan).
      Kannst ja den 1618a (Gegenseitige Rücksichtnahme) noch anführen.
      Hat sie ja noch gut 2 Wochen Zeit zu überlegen.

      Bei Jaki ist halt das Problem eines gültigen Titels....

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja ... und der Rest natürlich auch ;-)!

      Wie es aussieht sind wir raus!!!! Das Kind teilte lapidar mit, es will jetzt auf eine externe Schule gehen und damit sind die Unterhaltsverpflichtungen erledigt.
      Ganz glaube ich das noch nicht und nun wird der Titel im Original gefordert.
      Was muss noch beachtet werden? Verzichtserklärung zusätzlich? Was ist mit Kindergeld? Wir geben das Kind ja bislang in der Steuererklärung an...
      Ich schwanke hier gerade zwischen Glück und Ungläubigkeit... Und ahne schon wieder irgendwelche Fallstricke ;-).

      LG

      Jaki
    • Hallo Jaki,

      hat der Sohn das mit dem "erledigt" geschrieben?
      Mir drängt sich der Eindruck auf, der Sohn war schon länger nicht mehr in der Schule.
      Naja, vielleicht lohnt es sich nicht, darum noch Wind zu machen.
      Ja, Herausgabeforderung des vollstreckbaren Titels, hilfsweise unwiderruflicher Verzicht auf Vollstreckung aus der Urkunde erklären lassen (wenn er den Titel nicht hat).
      Kindergeld wird ab Abbruch der Ausbildung hinfällig, muss ggf. sogar zurück gezahlt werden.
      Ihr habt es aber nicht bezogen?
      Für die Steuer hast Du ja ein eigenes Thema aufgemacht. Lass uns dort darüber bei Notwendigkeit schreiben.

      Gruß Tanja

      P.S. packt doch den Unterhalt vorsichtshalber "beiseite" und macht dann was Schönes, wenn euch der Titel vorliegt.
    • Hallo Tanja,

      ja, er schrieb, er will auf eine externe Schule (??????) und der Unterhalt hat sich erledigt. Kam heute unvermittelt die Info. Ich wäre eben fast vom Sofa gefallen ;-).
      Ich denke auch, er ist seit Monaten nicht mehr in der Schule oder eben jetzt gerade runter geflogen. Warum sollte man freiwillig Geld aufgeben?
      Wenn wir den Titel haben, dann schauen wir weiter - auch wegen der Überzahlung die ggf. eingetreten ist. Kindergeld geht an KM.
      Und gerade heute ging die Bitte ums Zwischenzeugnis und Schulbescheinigung raus... Hat er wohl auf jeden Fall noch schön den Februar mitgenommen... Aber wenn das der einzige Monat ist und er keine Zicken bei der Herausgabe macht, dann darf er es behalten ;-). Das Geld wird beiseite gelegt.
    • Hallo,

      Überzahlung gibt es normalereise beim Unterhalt nicht. Es ist verbraucht und damit auch nicht zurückzuzahlen. Insofern würde ich unbedingt den Unterhalt nicht mehr im März überweisen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,
      ,

      das "Kind" wurde eigentlich bei jedem Schreiben darauf hingewiesen, dass zu unrecht gezahlter Unterhalt zurück zu zahlen ist und Veränderungen umgehend mitzuteilen sind. Wenn er mit dem Halbjahr abgegangen ist bzw. geflogen ist, dann hätte er doch den Februar nicht mehr mitnehmen dürfen. Gerade wenn sich jetzt im Nachhinein auch noch rausstellen sollte, dass er schon seit Wochen wenn nicht Monaten die Schule nicht mehr besucht hat. Gibt er den Titel jetzt ohne Wenn und aber zurück, dann fordern wir nur den Februar. Zickt er rum, dann fordern wir Alles wenn sich herausstellt bei der Abänderungsklage, dass es mehr zu fordern gibt.
      Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass man, wenn man stets und ständig darauf hingewiesen wird, sich eben nicht einfach auf Bereicherung berufen kann.

      Jaki
    • Hallo Jaki,

      ich finde es auch befremdlich, wenn der Unterhaltsgläubiger - ohne tatsächlich noch bedürftig zu sein (wer nicht im "Ganztagsbetrieb" die Schule besucht, kann ja wohl seinen Bedarf durch eigene Erwerbstätigkeit decken!) - die Zahlung(en) vereinnahmt, obwohl er weiß, dass er Änderungen, die zum Wegfall des Unterhalts führen können, anzuzeigen hat.
      Da dürfte der 1618a BGB zu bemühen sein.
      Der Juris PK dazu sagt ab RZ 17 dann auch:

      Viefhues schrieb:

      Wegen der wechselseitigen Rücksichtnahmepflicht folgt eine Obliegenheit des Kindes zur Information bei entscheidenden Änderungen im Unterhaltsbedarf. Hierzu zählen Veränderungen, die einen Unterhaltsanspruch auch nur möglicherweise ganz entfallen lassen. Das Kind muss sich auch mit den unterhaltszahlenden Eltern bei einem Studienabbruch oder bei einer Studienunterbrechung mit späterer Fortführung in anderen Fächern oder in einer anderen Fachrichtung beraten. Das Kind hat auf die Belange der unterhaltspflichtigen Eltern Rücksicht zu nehmen und im Hinblick darauf eigene Interessen zurückzustellen.
      Ob sich allerdings eine Rückforderung von eventuell zu viel gezahlten Unterhalt erfolgsversprechend gestalten lässt, ist damit noch lange nicht klar.
      Euer Ziel muss erstmal sein, ein Gebrauch des Titels für die Zukunft zu verhindern.
      Dann die Bescheinigung für die Steuer zu erhalten (Familienkasse, siehe anderer Beitrag zum Kindergeld, Kinderfreibetrag)
      Wichtig wäre schon, zu erfahren, ab wann er die Schule beendet/abgebrochen bzw. das Kind vom (weiteren) Schulbesuch "frei gestellt" wurde.
      Aber für diese Infos würde ich erst mal nichts investieren.
      Vielleicht antwortet der Sohn ja noch auf den per Post versandten Brief.
      Und der DA für die März-Zahlung ist doch eh schon gelöscht, oder ? ^^

      Gruß Tanja
    • DA gestern gleich gelöscht. Titel mit Verzichtserklärung angefordert (doppelt hält besser :) ), Bescheinigung der Schule bzw. Abgangszeugnis angefordert, Kindergeldbescheid 2019 angefordert, Termin vorgegeben... per Mail und zusätzlich per Post raus. Nun heißt es abwarten ob er intelligent ist oder wir auf die Herausgabe klagen dürfen. Aber dann fliegt ggf. auch auf, dass er schon länger nicht zur Schule geht... Seine Entscheidung! Wir warten jetzt bis zum Termin und vorab suche ich schon mal einen guten Anwalt, der das dann kurzfristig in die Wege leiten kann. Geld wird beiseite gelegt solange.
      Ich berichte weiter :D

      Jaki
    • Zwischenstand:

      Das "Kind" versteht nicht, warum es wichtig ist uns den Titel zurück zu geben. Er meint, er will keinen Unterhalt und damit wäre die Sache erledigt... Wir warten jetzt noch mal 2 Wochen ab und passiert dann nichts, dann geht es zum Anwalt und es wird auf Herausgabe geklagt.
    • Hallo Jaki,

      aber alle anderen von Euch geforderten Nachweise und Infos sind inzwischen da?
      Wenn nicht, wird vielleicht vom Kind versucht, ein "Nebenkriegsschauplatz" zu eröffnen?
      Immerhin geht es ja auch darum, ob das Kind nicht unberechtigt Unterhalt entgegen genommen hat.
      Falls auch die restlichen Unterlagen fehlen, würde ich ein letztes Mal mit Fristsetzung einer Woche zur Erledigung auffordern und darauf hinweisen, dass die Herausgabe dem Schutz des Schuldners dient, er aber ersatzweise ausdrücklich unwiderruflich auf die Vollstreckung aus dem Titel verzichten kann (vielleicht hat er den Titel gar nicht...).
      Dass ihr nach Ablauf der Frist einen RA mir der Durchsetzung der Interessen beauftragen werdet und die Kosten dafür ihm auferlegt werden können.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,


      nichts ist angekommen :-(...Den Titel hat er. Er hat kurz angerufen und genörgelt, weil wir wegen des Kindergeldes die Kindergeldkasse angeschrieben haben und betont, er will nie wieder Unterhalt... Schön für ihn, aber er begreift den sinn nicht den Titel raus zu geben. Wir schreiben ihn jetzt ein letztes Mal an und versuchen es in einfachen Worten zu erklären und hilft das nichts, dann geht die Sache zum Rechtsanwalt. Ich schätze auch, dass er bereits einige Zeit das Kindergeld und den Unterhalt widerrechtlich eingestrichen hat. Würde er klaglos den Titel raus geben, dann würde man darauf verzichten das zu erforschen. Aber so?!

      Gruß
      Jaki
    • Leider noch nichts Neues. Auch die Kindergeldkasse hat keinen Bescheid geschickt zu unserer Anfrage.
      Ein zweites, wie ich finde sehr verständliches Schreiben an das Kind mit Fristsetzung ging raus und die Frist ist überschritten...
      Nun geht es doch zum Anwalt :( .
      Sollte der Anwalt nochmals ein Schreiben raussenden oder gleich Abänderungsklage erheben mit gleichzeitiger Rausgabeklage des Titels? Ich bin es ehrlich leid diesem Kind ständig hinterher laufen zu müssen. Wir hatten den Titel zurück gefordert, einen Nachweis wann die Schule genau beendet wurde, eine Bestätigung über die Kindergeldzahlung 2019 und einen Aufhebungs- bzw. Weiterbewilligungsbescheid der Kindergeldkasse, sowie angedroht zuviel gezahlten Unterhalt zurück zu fordern. Er wurde ja wieder und wieder und wieder darauf hingewiesen Änderungen umgehend mitzuteilen. Auf Entreicherung dürfte er sich nicht berufen können.
      Wir haben jetzt null Ahnung was das Kind zur Zeit macht. Geld ist nun diesen Monat nicht mehr geflossen. Und muss er unseren Anwalt bezahlen wenn wir den jetzt beauftragen? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Oder muss er den nur zahlen, wenn es tatsächlich vor Gericht geht?
      Irgendwie fühle ich mich immer noch in der Schwebe und weiß nicht, was er jetzt vielleicht doch noch aus dem Hut zaubert.
    • Moin Jaki,

      der Anwalt sollte (hoffentlich) wissen, welcher Weg der richtige ist.

      Was die Kosten für den Anwalt angeht: theoretisch könnt ihr natürlich verlangen, dass das Kind die trägt. Schließlich hat es durch sein Verhalten diese (zukünftigen) Kosten ausgelöst.
      Nur wird der Junge ja nicht zahlen, nur weil ihr das wollt - d.h. also, ihr müsstet dann, wenn der familienrechtliche Teil geklärt ist auf Ersatz der Kosten klagen.
      Bespricht das mit dem Anwalt. Wenn ihr rechtssicher Junior aufgefordert habt, kann der Anwalt Klage einreichen und gleichzeitig beantragen, dem Sohn die gesamten Kosten (inkl. die Eures Anwaltes) aufzuerlegen.

      Gruß Tanja