Hallo liebes Forum,
erster Post und dann direkt mit einer Fragenliste. Ich bedanke mich im Vorraus bei Euch! Vielleicht können die ein oder anderen Fragen beantwortet werden.
So nun wie ich es verstanden habe, korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte:
Die Kindesmutter (nicht verheiratet gewesen, nie zusammen gelebt) hat in den ersten 3 Jahren Anspruch auf Betreuungsunterhalt und diesen in Höhe ihres Verdienstausfall (Annahme vor der Schwangerschaft einen 25h Job pro Woche).
1.) Wie sieht es aus, wenn das Kind in den ersten 3 Jahren in die Krippe geht und sie wieder einen Teilzeitjob (20-25h) aufnimmt. Das Einkommen wird hälftig angerechnet, oder? und sie hat weiterhin Anspruch auf 50% Betreuungsunterhalt? Oder muss ich weiterhin den vollen Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wäre dann ja finanziell besser gestellt, als vor der Geburt, ist das möglich?
2.) Wie sieht es nach den 3 Jahren aus? Sofern das Kind einen Kindergartenplatz (Möglichkeit:ganztags) sicher hat? Hätte sie dann noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
3.) Wie sieht der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach den 3 Jahren aus, sofern sie schon länger vor der Geburt "nur" halbtags gearbeitet hat und jetzt nach den 3 Jahren wieder "nur" halbtags arbeitet. Sie wäre "finanziell" auf dem selben Niveau wie vor der Schwangerschaft.
4.) Wie sieht das ganze nach 3 Jahren aus, wenn sie keinen Job mehr findet?
Vielen Dank!
erster Post und dann direkt mit einer Fragenliste. Ich bedanke mich im Vorraus bei Euch! Vielleicht können die ein oder anderen Fragen beantwortet werden.
So nun wie ich es verstanden habe, korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte:
Die Kindesmutter (nicht verheiratet gewesen, nie zusammen gelebt) hat in den ersten 3 Jahren Anspruch auf Betreuungsunterhalt und diesen in Höhe ihres Verdienstausfall (Annahme vor der Schwangerschaft einen 25h Job pro Woche).
1.) Wie sieht es aus, wenn das Kind in den ersten 3 Jahren in die Krippe geht und sie wieder einen Teilzeitjob (20-25h) aufnimmt. Das Einkommen wird hälftig angerechnet, oder? und sie hat weiterhin Anspruch auf 50% Betreuungsunterhalt? Oder muss ich weiterhin den vollen Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wäre dann ja finanziell besser gestellt, als vor der Geburt, ist das möglich?
2.) Wie sieht es nach den 3 Jahren aus? Sofern das Kind einen Kindergartenplatz (Möglichkeit:ganztags) sicher hat? Hätte sie dann noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt?
3.) Wie sieht der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach den 3 Jahren aus, sofern sie schon länger vor der Geburt "nur" halbtags gearbeitet hat und jetzt nach den 3 Jahren wieder "nur" halbtags arbeitet. Sie wäre "finanziell" auf dem selben Niveau wie vor der Schwangerschaft.
4.) Wie sieht das ganze nach 3 Jahren aus, wenn sie keinen Job mehr findet?
Vielen Dank!