Rundum Betreuungsunterhalt

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Rundum Betreuungsunterhalt

      Hallo liebes Forum,

      erster Post und dann direkt mit einer Fragenliste. Ich bedanke mich im Vorraus bei Euch! Vielleicht können die ein oder anderen Fragen beantwortet werden.

      So nun wie ich es verstanden habe, korrigiert mich bitte falls ich falsch liegen sollte:
      Die Kindesmutter (nicht verheiratet gewesen, nie zusammen gelebt) hat in den ersten 3 Jahren Anspruch auf Betreuungsunterhalt und diesen in Höhe ihres Verdienstausfall (Annahme vor der Schwangerschaft einen 25h Job pro Woche).

      1.) Wie sieht es aus, wenn das Kind in den ersten 3 Jahren in die Krippe geht und sie wieder einen Teilzeitjob (20-25h) aufnimmt. Das Einkommen wird hälftig angerechnet, oder? und sie hat weiterhin Anspruch auf 50% Betreuungsunterhalt? Oder muss ich weiterhin den vollen Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wäre dann ja finanziell besser gestellt, als vor der Geburt, ist das möglich?

      2.) Wie sieht es nach den 3 Jahren aus? Sofern das Kind einen Kindergartenplatz (Möglichkeit:ganztags) sicher hat? Hätte sie dann noch Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

      3.) Wie sieht der Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach den 3 Jahren aus, sofern sie schon länger vor der Geburt "nur" halbtags gearbeitet hat und jetzt nach den 3 Jahren wieder "nur" halbtags arbeitet. Sie wäre "finanziell" auf dem selben Niveau wie vor der Schwangerschaft.

      4.) Wie sieht das ganze nach 3 Jahren aus, wenn sie keinen Job mehr findet?


      Vielen Dank!
    • Hallo Edy,

      danke für die Rückantwort. Ich bin mir da nicht 100% sicher welche Kosten etc ansetzen werden können, da hier Sonderthemen wie Einnahmen aus V+V hinzukommen.

      Ich würde jetzt grob gesagt mit einem bereinigten Nettoeinkommen vonm 2400-2500€ rechnen.

      Bezüglich der Kindergrippe und dann anschließend Kindergartenkosten hatten wir noch nicht gesprochen, vermutlich läuft es darauf hinaus das diese Anteilig berechnet wird,wobei die Essenpauschale mit dem Unterhalt abgedeckt ist.
    • Hallo Staedtler,

      meines Wissens nach besteht für die Mutter keine Erwerbsobliegenheit, solange das Kind unter 3 ist. Arbeitet sie dennoch, ist dies "überobligatorisch" und wird daher häufig nur teilweise angerechnet. Allerdings ist die Voraussetzung für den Unterhaltsanspruch ja nicht nur die Tatsache der Kinderbetreuung, sondern auch die Bedürftigkeit, die je nach Ausmaß der Berufstätigkeit/des Einkommens nicht oder nicht vollumfänglich gegeben sein kann, sodass es auch auf den Einzelfall ankommt, vgl. z.B. Beschluss des BGH vom 01.10.2014, Az.: XII ZB 185/13,oder BGH- Beschluss vom 10. Juli 2013 - XII ZB 297/12.


      Wichtig ist, dass die Kinderbetreuungskosten einen Mehrbedarf darstellen, d.h. anteilig nach Einkommen von beiden Elternteilen zu tragen sind, Leistungsfähigkeit immer vorausgesetzt. Dein Selbstbehalt liegt bei 1280 €, falls die Kindsmutter erwerbstätig ist, ansonsten bei 1180 € (siehe: olg-duesseldorf.nrw.de/infos/D…eldorfer-Tabelle-2020.pdf).



      Nach drei Jahren besteht der Anspruch nur noch ausnahmsweise und muss gut begründet sein, z.B. wenn nachweislich keine Betreuungsmöglichkeit besteht oder das Kind aufgrund gesundheitlicher Probleme z.B. nachweislich einen erhöhten Betreuungsbedarf hat (kindbezogene Gründe). Kann sie das nicht nachweisen, hat der Betreuungsunterhalt keinen Vorrang mehr gegenüber Alg-II, das dann von ihr zu beantragen wäre.


      Ich schließe mich edys Rat an, sich gütlich zu einigen und ihr entgegenzukommen. Ihre Berufstätigkeit kann für dich letztlich nur von Vorteil sein.


      Gruß, HT
    • Super, danke für die Info. Klar das einigen ist das A und O und ich denke wir werden da auch eine Lösung finden.

      Mir geht es nur darum, dass ich wirklich nicht nach den 3 Jahren weiterhin in den sauren Apfel beißen möchte.
      Selbstverständlich zahle ich fleissig den Kindesunterhalt, evtl. Beteiligung an der KiGA und anfallenden Sonder-/Mehrkosten, aber der Betreuungsunterhalt ist der Brocken welchen ich mir wirklich nach den 3 Jahren nicht mehr antun möchte.
    • Hallo,


      Staedtler schrieb:

      aber der Betreuungsunterhalt ist der Brocken welchen ich mir wirklich nach den 3 Jahren nicht mehr antun möchte.

      darum einigt euch friedlich.

      Ich denke es ist fair wenn ich sage:

      wenn die Mutter schon mal arbeitet, wird sie nach 3 Jahren nicht etwas "einfallen lassen"

      was gegen eine Arbeit spricht .

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Staedler,

      einige der Fragen interessieren mich sehr! Auf einige kann ich dir widerum eine Antwort geben


      1.) Wie sieht es aus, wenn das Kind in den ersten 3 Jahren in die Krippe
      geht und sie wieder einen Teilzeitjob (20-25h) aufnimmt. Das Einkommen
      wird hälftig angerechnet, oder? und sie hat weiterhin Anspruch auf 50% Betreuungsunterhalt? Oder muss ich weiterhin den vollen Betreuungsunterhalt zahlen? Sie wäre dann ja finanziell besser gestellt, als vor der Geburt, ist das möglich?

      Laut meines Anwalts wird da gar nichts passieren. Die Mutter muss nicht arbeiten gehen. Dementsprechend wenn sie es tut, steht es ihr zu. Du kommst aus der Nummer somit nicht raus.

      2.) Wie sieht es nach den 3 Jahren aus? Sofern das Kind einen
      Kindergartenplatz (Möglichkeit:ganztags) sicher hat? Hätte sie dann noch
      Anspruch auf Betreuungsunterhalt?

      Die Mutter ist angehalten für ihren Lebensunterhalt komplett selbst aufzukommen. Ein Ganzstagsplatz wäre für Dich eindeutig zum Vorteil.


      3.) Wie sieht der Anspruch auf Betreuungsunterhalt
      nach den 3 Jahren aus, sofern sie schon länger vor der Geburt "nur"
      halbtags gearbeitet hat und jetzt nach den 3 Jahren wieder "nur"
      halbtags arbeitet. Sie wäre "finanziell" auf dem selben Niveau wie vor
      der Schwangerschaft.

      Gute Frage. Ich zahle meiner Ex mehr als sie zuvor hatte. Wenn bei Dir nämlich genug zu holen ist, ist das minimum welches zu zahlen ist in den ersten drei Jahren liegt bei 960€ pro Monat. Danach, interessiert mich auch sehr.


      4.) Wie sieht das ganze nach 3 Jahren aus, wenn sie keinen Job mehr findet?
      Das ist die Frage aller Fragen.
      Ich kann hier nur von dem ExMann berichten. Das Jobcenter hat ihn in ruhe gelassen. Er musste nichts zahlen.
      Habe derweil auch nen Thread offen. Die Fragen gleichen sich, allerdings interessiert es mich auch, wenn das Kind zwar 3 ist, aber der Kitaplatz erst in ~6 Monaten frei wird, ob man dann auch noch zur Kasse gebeten wird.

      Also wenn Du noch Infos diesbezüglich gefunden hast. Ab besten Urteile, wäre ich Dir mehr als Dankbar fürs teilen.

      lg

      John
    • Hallo John

      sehr interessante Infos. Danke dafür!

      Ich hab leider nix neues rausbekommen.

      Die Kita wird jetzt schon länger mit 7-8h pro Tag besucht. Die Mutter arbeitet nun selbständig in Vollzeit.

      So, wie ich es verstanden habe und weiter recherchiert habe, ist der BU nach 3 Jahren nichtig. Es gibt ganz besondere Fälle das dieser doch anfällt, aber da müsste dann schon sehr viel passieren.

      Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen!

      LG
    • Benutzer online 1

      1 Besucher