Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe mal eine generelle Frage und hoffe hier Antworten zu finden.
Um den Haftungsanteil zu errechnen beim Kindesunterhalt für nicht privilegierte Volljährige, muss ja auch der Familienunterhalt abgezogen werden. Aber der Familienunterhalt kann nicht berechnet werden, weil die Haftungsquote nicht feststeht. Was machen die Gerichte in einem solchen Fall? Nehmen sie dann einfach den titulierten Betrag um es weniger kompliziert zu gestalten oder gehen sie rechnerisch anders an die Sache?
Wenn also z.B. aus Zeiten der Minderjährigkeit ein Titel existiert über z.B. 350 Euro, der bis zum 21 Lebensjahr bedient wurde, weil ab Volljährigkeit die Mutter sich nur geringfügig beteiligen konnte und der KV z.B. nach Stufe 2 353 Euro zahlen muss (aber um die 3 Euro wird nicht gestritten) und das "Kind nun 21 wird, würde das Gericht dann die 350 zugrunde legen zur Berechnung des Familienunterhaltes als Vorwegabzug oder wie errechnet man den Familienunterhalt, wenn der Haftungsanteil ja im Grunde noch gar nicht feststeht?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine
Gruß
Jaki
ich habe mal eine generelle Frage und hoffe hier Antworten zu finden.
Um den Haftungsanteil zu errechnen beim Kindesunterhalt für nicht privilegierte Volljährige, muss ja auch der Familienunterhalt abgezogen werden. Aber der Familienunterhalt kann nicht berechnet werden, weil die Haftungsquote nicht feststeht. Was machen die Gerichte in einem solchen Fall? Nehmen sie dann einfach den titulierten Betrag um es weniger kompliziert zu gestalten oder gehen sie rechnerisch anders an die Sache?
Wenn also z.B. aus Zeiten der Minderjährigkeit ein Titel existiert über z.B. 350 Euro, der bis zum 21 Lebensjahr bedient wurde, weil ab Volljährigkeit die Mutter sich nur geringfügig beteiligen konnte und der KV z.B. nach Stufe 2 353 Euro zahlen muss (aber um die 3 Euro wird nicht gestritten) und das "Kind nun 21 wird, würde das Gericht dann die 350 zugrunde legen zur Berechnung des Familienunterhaltes als Vorwegabzug oder wie errechnet man den Familienunterhalt, wenn der Haftungsanteil ja im Grunde noch gar nicht feststeht?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine
Gruß
Jaki