Dann wird die Frage sein: wird der Richter dann der Meinung sein, dass die Mutter nicht gesteigert erwerbsobliegend ist und ob er auf den Familienunterhalt einen Unterhaltsanspruch aufbauen kann. Das Kind muss aber auch darlegen was der Vater hat (und dessen Ehefrau falls verheiratet).
Und ggf. gibt es für das Kind ja auch andere Möglichkeiten wie BAB, BAföG?
Je mehr Urteile ich im Netz lese, desto unsicherer erscheint mir die Rechtslage. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und je nach Richter kann es so oder so ausgehen.
Und ggf. gibt es für das Kind ja auch andere Möglichkeiten wie BAB, BAföG?
Je mehr Urteile ich im Netz lese, desto unsicherer erscheint mir die Rechtslage. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung und je nach Richter kann es so oder so ausgehen.