Sind die kosten für das Busticket Mehrbedarf?

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    • Sind die kosten für das Busticket Mehrbedarf?

      Hallo zusammen,
      ich befinde mich im Trennungsjahr und überweise meiner Frau monatlich 470 € Unterhalt für unsere 12 Jährige Tochter.
      Ihr Anwalt sagt, dass ich mich an den Monatlichen Kosten für ihr Busticket 38€ und Sportverein 10€, zusätzlich zur Hälfte beteiligen müsste,da es Mehrbedarf ist.
      Ist das so ?

      Liebe Grüße
    • Hallo Juppidu,

      Busticket und Sportverein sind mit dem laufenden Unterhalt nach DDT abgedeckt.

      Mehrbedarf könnte es beim Sport z B. sein, wenn der Bedarf ungewöhnlich hoch ist, z.B. Trainerstunden im Tennis. Diese müssten dann aber sachlich begründet sein (Ausnahmetalent) oder einvernehmlich beschlossen.
      Bei 10 € im Monat finde ich die Forderung aber fast schon lächerlich.

      Warum regelt sie das über einen Anwalt?
      Das Jugendamt berechnet kostenlos.

      Gruß, HT
    • Danke für die zügige Beantwortung meiner Fragen
      Sie will es halt so mit dem Anwalt und der ist der Meinung dass ich mich zu 50% an Ticket und Sportverein beteiligen muss.
      Es geht mir nicht um die 10€, aber zusammen mit dem Busticket sind es schon 48€ die geteilt werden sollen und da meine Ex auf Trennungsunterhalt verzichtet,hat er den Mindestunterhalt auf 128% gesetzt.
    • Hallo Juppidu
      Wie kommt der Anwalt Deiner bald Ex darauf dich auf 128 % Tabellen Unterhalt zu setzen? Das wäre ja Tabellenstufe 6. Hat er Dein Einkommen bereinigt und wurde es korrekt bereinigt? Meiner Meinung nach( vielleicht wissen andere hier noch mehr) ist das Busticket aus dem Unterhalt zu bezahlen, da Deine Tochter doch vorher auch schon mit dem Bus in die Schule gefahren ist. Meistens wird das Busticket sogar von der Schule bezahlt. Über die 10 € für den Sportverein würde ich mich nicht streiten, aber aufpassen das da nicht neue unvorhergesehene Vereine hinzukommen.

      LG Hugoleser
    • Hallo,
      Wenn ex keinen Trennungsunzerhalt beansprucht geht es in der Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe nach oben, da diese von 2 unterhaltsberechtigten ausgeht.

      Aber trotzdem muss das korrekt berechnet werden. Liegt dir eine solche vor?

      Was den SportVerein angeht, da scheint es sich um einen normalen Breitensport zu handeln. Das ist aus dem Unterhalt zu zahlen.

      Bei der Monatskarte, warum geht das Kind so weit entfernt zur Schule? Gibt es keine Zuschüsse vom Schulamt?
      38×12= 456 €
      Bzw. Ist das ein Abo? Ansonsten könnte man ja schon die 12 Wochen Ferien ausrechnen.
      In Berlin waren es früher 30 € im Monat. Inzwischen kostenlos.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Juppidu,

      klar kann man sagen, dass man sich wegen 10 € nicht herumstreitet.
      Aber man streitet sich offenbar sowieso, es ist ein Anwalt eingeschaltet.
      Meiner Erfahrung nach ist mit dem Einschalten eines Anwalts der Weg der gütlichen ("fairen"?) Einigung nicht mehr möglich. Sind Begehrlichkeiten einmal geweckt, und hat man einmal "nachgegeben", besteht die Gefahr, dass man es immer wieder versucht. Aus meiner Leidensgeschichte habe ich das Fazit gezogen: Wehret den Anfängen ....

      Ansonsten habe ich von meinem eigenen Anwalt gehört, auf die fassungslose Nachfrage hin, warum da etwas von einem Gegen-Anwalt gefordert wird, was man eigentlich gar nicht fordern kann: "Man versucht es halt mal. Manche sind so eingeschüchtert und wollen die Sache vom Tisch haben, dass sie Zugeständnisse machen."
      Ein Rechtsanwalt vertritt nicht zwingend das, was man vielleicht selbst für "recht" (gerecht) hält, sondern er ist per Definition parteiisch. Er vertritt die Interessen seines Mandanten/seiner Mandantin, und manche dabei leider ohne jedes Schamgefühl. Das muss man einfach wissen, um Anwaltspost "einsortieren" zu können.

      Hast du denn keinen Anwalt?
      Wie wurde die Höhe des Unterhalts ermittelt?

      Gruß, HT
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Juppidu,

      es ist schon viel zu Deiner Frage gesagt worden, auch warum der Anwalt Dinge fordert, von denen er wissen müsste dass diese mit der Unterhaltszahlung des Pflichtigen bereits abgedeckt sind.
      Du brauchst zumindest für die Zurückweisung des behaupteten Mehrbedarfes keinen Anwalt.
      Weise den Anwalt darauf hin, dass die geltend gemachten Beträge, deren Höhe Du bestreitest, mit Deiner Zahlung abgedeckt sind, da der entsprechende Bedarf in der Dd-Tabelle enthaltenen ist.

      Den Rest hier, nur, wenn der Anwalt - entgegen meiner Annahme - dann frech weiter macht (was ja dann vom anderen Elternteil ausgehen muss, da vermutlich kein Anwalt wegen eines Steitwertes von 50 Euro ein Fass aufmachen würde).
      Im Mindestuntethalt nach Düsseldorfer Tabelle sind Beträge für Fahrtkosten und Sport enthalten.
      Den Bogen vom Sozialhilferecht zum Mindeskindesunterhalt spannt man mit 1612a BGB und der Erklärung, dass sich das sächliche Existenzminimum des Kindes zwar nach dem Steuerrecht richtet, dieses aber wiederum bezugnehmend auf die sozialhilferechtlichen Ermittlungen berechnet wird....
      Lange Rede kurzer Sinn:
      In den Regelbedarfsätzen (Aufschlüsselung nach dem Statistikmodell) sind unter den Punkten 7
      • 32,90 Euro
      und 9
      • 37,88 Euro
      bezogen auf 394,84 Euro enthalten.
      Du zahlst aber schon deutlich mehr (als den Mindestunterhalt). Deswegen kann man sich die Prozentermittlung sparen.
      Wer das dennoch möchte, muss auch noch berücksichtigen, dass das Kindergeld auch noch bedarfsdeckend zu verwenden ist (wie auch beim UhVorSchG berechnet).

      Ich würde das auch auf keinen Fall zahlen.
      Aus den (miterlebten) Erfahrungen kann ich bestätigen, dass die Ansprüche des betreuenden Elternteiles (meist eben nicht die des Kindes) getreu dem Märchen "Vom Fischer un siner Fru" immer größer werden.
      Vielleicht lässt Du auch die Berechnung des Kindesuntethaltes überprüfen.

      Gruß Tanja
    • Vielen Dank erstmal für die Antworten.
      Es ist nicht einfach im Moment für mich, da meine Ex auf Trennungsunterhalt verzichtet und mir klar gemacht hat,dass wenn ich ein Fass aufmache sie aufs Ganze geht.
      Sie möchte jetzt noch eine Summe haben für den Zugewinn, die aber auch größer sein könnte wenn sie aufs Ganze geht.
      Wir haben vor 15 Jahren geheiratet und sie ist in meine Wohnung gezogen die schon in meinem Besitz war , aber auch noch nicht bezahlt war.
      Wir haben ca 75000@ zusammen abgetragen, die Wertsteigerung wird auch nicht wenig sein und es ist noch ein kleiner Betrag von ca 13000€ offen.
      Ihr Anwalt hat mir auch einen Wohnwerten vorteil von ca.600€ eingerechnet und sie bezahlt angeblich Miete in dem Haus was ihre Mutter
      ihr vor ca. 4-5 Jahren überschrieben hat und deswegen keinen Wohnwerten Vorteil hat.
      Ich selber habe ja kein Anrecht auf ihre Immobilie, sondern im günstigsten Fall nur auf die Hälfte des Wertzuwachses seit dem Zeitpunkt der Überschreibung.
      Sie lässt mich auch nicht in den Notarvertrag sehen .
      Ich möchte einfach nur dass sie nach Zahlung einer Summe auf den Zugewinn verzichtet und dann meine Ruhe haben.

      Lg
    • Hallo,

      wenn deine Ex momentan auf Trennungsunterhalt verzichtet, bist du nur einer Person unterhaltspflichtig. Wenn sie aber dann Trennungsunterhalt fordert bist dzu zum einen zwei Personen unterhaltspflichtig. Und damit geht es keine Stufe hoch in der Düsseldorfer Tabelle. Und zum anderen muss sie belegen, was sie an Einkommen hat.

      Gut, deine Wohnung bzw. der Wertzuwachs geht in den Zugewinn.
      Wenn ihre Mutter ihr das Haus überschrieben hat, dann hat sie auch einen Wohnwertvorteil. Und wenn nicht, weil sie evtl. noch einen Kredit abzahlt oder ihre Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hat, dann ist das im Notarvertrag festgelegt.

      Ich würde ihr erklären, dass sie Anspruch auf den hälftigen Zugewinn hat was deine Wohnung angeht. Im Gegenzug ist es aber so, dass du ebenfalls Anspruch auf den hälftigen Zugewinn für ihr Haus hast. Um eine faire Lösung zu finden muss sie aber den Vertrag offen legen. Und solange sie das nicht tut, gehst du davon aus, dass sie bei einem evtl. Trennungsunterhaltsanspruch die gleiche Höhe als Wohnwertvorteil anzurechnen hat.

      Ich würde hier jetzt nicht klein beigeben. Solange nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, kannst du auch kein faires Angebot machen.

      Und genau deswegen würde ich ihr erklären, dass Busfahrkarte und Sportverein keinen Mehrbedarf darstellen und deswegen aus dem Kindesunterhalt zu zahlen ist.

      Wenn du dich nicht "grade" machst, wird sie immer wieder mit weiteren Forderungen und Drohungen kommen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Juppidu,

      auch ich möchte Dich noch einmal bestärken.
      Ich sehe das so wie Sophie.
      Was in anderen Bereichen schon als versuchte Erpressung angesehen werden könnte, wird im Familienrecht als freie Gestaltung der (Rechts)Beziehung gedeutet....

      Such Dir einen Familienrechtsanwalt - als Investition in die Zukunft.
      Das drohende Damoklesschwert " wenn ich nicht tue, was die Ex will, dann..." ist jedenfalls kein guter Ratgeber.
      Dann lieber einen sauberen, vielleicht auch schmerzhaften Cut, als über Jahre mit der Drohung (oder Ungewissheit) zu leben, wenn nicht das oder jenes von mir finanziert wird, dann macht sie aber eine ganz andere Rechnung auf.

      Ich darf hier auch noch mal für den ISUV "werben". Als Mitglied bekommst Du eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung für eine spezielle Frage und darüber hinaus für 30 Euro Kurzrechtsberatung beim ISUV-Vertragsanwalt.

      Im Endeffekt entscheidest natürlich Du darüber, wie Du Deine Verhältnisse (auch für die nächsten Jahre) gestaltest.

      Ich wünsche Dir viel Glück dabei (und einen kühlen Kopf).

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen,
      ich wollte den Stand der Dinge durchgeben.
      Ich zahle ihr den Unterhalt den ihr Anwalt ausgerechnet hat und hälftig die Kosten für Sportverein und Busticket.
      Dann möchte sie von mir 30000€ bei Verzicht auf weiteren Zugewinnausgleich.
      Desweiteren verzichtet sie auf Trennungs und Nachehelichen Unterhalt.
      Wie schon geschrieben,haben wir zusammen ca.75000€ getilgt .Die Wohnung deren aktueller Wert bei ca 350000 € liegt,war vorher schon mir, aber der Wertzuwachs in den 15 Jahren, wird auch nicht wenig sein.

      Bei ihrer Immobilie weiß ich nur, dass die Mutter das Nutzungsrecht hat und sie zusammen darin Wohnen.
      Aber ich hätte ja auch nur ein Anrecht auf den hälftigen Wertzuwachs seit dem Zeitpunkt der Schenkung oder
      zählt die Wertsteigerung auch ab Ehebeginn ?
      Und ein Darlehen von ca. 50000€ für den Umbau hat sie auch aufgenommen.

      Lg
    • Hallo Juppidu,
      rechtlich zählt der Beginn der Zugewinnberechnung für eine Immobilie (Haus deiner Frau) ab Tag der Schenkung in der Ehezeit.
      Durch mietfreies Wohnen im eigenen Haus, das schuldenfrei ist, muss deine Frau sich beim Unterhalt einen Wohnvorteil anrechnen lassen.
      Aus deinen bruchstückhaften Schilderungen habe ich den Eindruck gewonnen, es läuft finanziell einiges gegen dich.
      Du sparst an der falschen Stelle, wenn du keinen anwaltlichen Rat einholst. Als ISUV-Mitglied hast du gute und kostengünstige Möglichkeiten zur rechtlichen Hilfe.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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