Nachehelichem Unterhalt nach 9 Jahre Ehe? Kommt ehebedingte Nachteile im Betracht

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    • Nachehelichem Unterhalt nach 9 Jahre Ehe? Kommt ehebedingte Nachteile im Betracht

      Hilfe!

      Bin ein Schwede verloren in deutschen Scheidungsrecht. Zusammenfassung:

      Ich (38) und meine noch Ehefrau (35) haben in 2010, Juli, geheiratet und leben seit Oktober 2018 getrennt. In Oktober 2019 habe ich die Scheidung eingereicht. Also, Ehedauer ganz genau 9 Jahre und 4 Monate. Wir haben zwei Kinder, 10 und 6 Jahre alt in Vollzeitbetreuung 8-17 Uhr.

      Meine noch Frau hat im März 2010, also 4 Monate vor Eheschließung ihr Job gekündigt (nicht wegen Kinderbetreuung). Sie hat keine Stelle gekündigt in die Ehe oder Ausbildung/Studium frühzeitig beenden müssen wegen Haushalt/Kind. Sie war arbeitslos die erste Monate in die Ehe, danach 11 Monate Babypause und dann hat sie sich selbständig gemacht als freie Journalistin. Sie hat ca. 3 Jahre insgesamt „Babypause“ gemacht aber arbeitet mehr oder weniger seit 2011 durchgehen als freiberufliche Journalistin. Sie hat immer von zuhause arbeiten können (als wie in Berlin und Wiesbaden wohnte).

      Zu Zeit haben wir ein asymmetrischen Wechselmodell, ich betreue die Kinder 35% aber versuche mit alles was ich kann ein 50:50 Wechselmodell durchzubekommen beim Gericht, dazu würde auch ein Gutachten eingeholt was diesen Modell empfehlt. Entscheidung in Februar 2020. Meine Frau möchte natürlich die Kinder haben, und kein 50:50 Lösung - nur so kann sie das Unterhalt maximieren (in alles war das bis jetzt 1900€ pro Monat).

      Sie hat BA bei Humbouldt abgescholssen und durch die Ehezeit mehrere Weiterbildungen gemacht, aber als selbständige Journalistin wird man, glaube ich nie, viel verdienen, aber dafür kann ich auch nichts. In TU-Verfahren meinte sie das sie nur 800€ netto pro Monat verdient hat die letzte 3 Jahre, und ich denke mal das sie maximal, bei Vollzeit, ca. 2000€ verdinen kann. Falls sie alle Aufträge annehmen würde, wäre 2000€ kein Problem.

      Ich bin mir sicher das sie jetzt in das Scheidungsverfahren behaupten wird das sie ehebedingte Nachteile hatte. Aber ich frage mich wie sie das beweisen soll. Sie hat die gleiche arbeite in die Ehe, in die Trennungsjahr und jetzt in die Scheidung, und was sie verdient hängt nicht von Tarifverträge, sondern hat mehr mit Werbung und Glück zu tun. Z.B., könnte sie jetzt 10 Jahre lang 2500€ netto verdienen weil sie zwei große Kunden hatte, die aber dann auf einmal weg sind, genau so kann sie 6 Monate nach Trennung ein gute Kunde haben die sie 5 Jahre lang viel arbeit gibt. Kann sie einfach sagen das sie ohne Ehe und Kinder jetzt als Festangestellte Redakturin arbeiten könnte mit 2300€ netto und ich muss die differenz bis zu Rente ausgleichen??? Habe so ein Angst dafür und es belastet mich so sehr, weil in Schweden gibt es kein TU und natürlich kein Unterhalt nach Scheidung.

      Hat jemand mit was ähnliches Erfahrung gehabt und auch mit AG Wiesbaden wie die da entscheiden?

      Momentan bezahle ich 1.111€ pro Monat in TU allein aber habe eine Abänderungsklage eingereicht da wir jetzt seit 15 Monate getrennt leben und ich bin seit 5 Monate krankgeschrieben (wegen alle Gerichtsverfahren).

      Ich wäre sehr dankbar über eure Erfahrung und Einschätzung!
    • Hallo,


      EinSchwede schrieb:

      Kann sie einfach sagen das sie ohne Ehe und Kinder jetzt als Festangestellte Redakturin arbeiten könnte mit 2300€ netto und ich muss die differenz bis zu Rente ausgleichen??

      Hier geht es um deutsches Recht?

      Das Familienrecht wurde 2008/09 reformiert.

      Nachehelicher Unterhalt wird nicht mehr so leicht und lange zugesprochen. Es wird mehr auf Eigenverantwortung gesetzt.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      ja das geht um deutsches Recht (leider).

      Ich bin mir sicher das meine Frau alles veruschen wird um Unterhalt wegen ehebedingte Nachteile zubekommen. Um euch eine Idee zu geben wie sie drauf ist:

      1)
      Sie hat mich 15 Monate lang betrogen (DoppelLeben geführt - die Grund warum ich mich scheiden wollte). In TU-Verfahen habe ich mich dann auf § 1579 berufen um das Unterhaltzahlung absetzten zu können. Sie hat dann in Schriftsätze und in Verhandlung behauptet ich hätte sie zu GV mit andere Männer gezwungen und auch zu die lange Affäre (sie könnte also nichts dafür). Als Beweis reichte sie ein Tag vor Verhandlung ca. 5 Seite manipulierte WhatsApp-Konversationen ein. Die Richterin glaubte sie und hat folgendes in Beschluss geschrieben:

      „Eine Verwirkung des Anspruchs der Antragstellerin auf Zahlung von Ehegattentrennungsunterhalt wegen einer außerehelichen Beziehung kommt unter Berücksichtigung des Inhalts des vorgelegten WhatsApp-Verkehrs der Beteiligten nicht in Betracht“

      Also Prozessbetrug. Es gibt jetzt auch eine Ermittlung gegen meine Frau bei Staatsanwaltschaft da ich die Original-Chats habe und die genau zeigen wie und wo die Manipuliert sind.

      2)

      In August 2019 hat sie meine Gehalt vollstreckt, obwohl ich punktlich bezhalt habe, sie hat auch für bereits bezahltes Unterhalt vollstreckt. Hierzu gibt es auch eine Ermittlung bei Staatsanwaltschaft bzgl. Betrug. Nach die Vollstreckung habe ich dann 1080€ übrig gehabt, und direkt danach hat sie Mehrberdarf für die Kinder gewollt. Bedenk das ich die Kinder 35% betreuue, Kinderzimmer habe, und alles was die brauchen selber kaufen muss

      Anhand von dieses Verhalten bin ich mir ganz sicher das sie veruchen wird zu behaupten sie hätte ein sehr großartigen Karriere machen können ohne Kinder und Ehe. Ob sie damit durchkommt weiß ich nicht, deswegen, anhand was ich oben geschrieben habe, sind da ehebedingte Nachteile zu finden?

      LG
    • Hallo,

      EinSchwede schrieb:

      Eine Verwirkung des Anspruchs der Antragstellerin auf Zahlung von Ehegattentrennungsunterhalt wegen einer außerehelichen Beziehung kommt unter Berücksichtigung des Inhalts des vorgelegten WhatsApp-Verkehrs der Beteiligten nicht in Betracht
      Dieser Satz hat m.E. nichts mit dem evtl. weiteren Ehegattenunterhalts -Anspruch zu tun.

      Der Satz bezieht sich nur auf eine außereheliche Beziehung und auf Whats-App.

      Nachehelicher Unterhalt wird oft bei langer Ehezeit zugesprochen ( neun Jahre sind m.E. nicht lang).

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo nochmal,


      meine noch Ehefrau hat bis jetzt kein Antrag auf nachehelicher Unterhalt gestellt. Allerdings auf Zugewinn – und wirft mir absichtliche Benachteiligung vor obwohl ich nachweisen das ich Kosten für Hausrat und Anwälte/Gericht hatte 2019. Anyway, das ist erstmal eine andere Gesichte.


      Ich bin mir sicher das in die nächste Woche kommt ein kaum lesbares eingescannte Fax von die Anwältin meiner Frau mit ein Aufforderung einkommen Nachweis offen zu legen. Ohne das es mit die Sache zu tun hat. Dieses Unterhaltwahnsinn in dieses Land macht mich so wütend (komme aus Schweden…).


      Mein Problem ist das ich nicht genau weiß wie diese möglichen Forderungen bestreiten soll. Ich bin mir sicher das meine noch Ehefrau nach ein paar Fax zwischen die Anwälte ein Antrag beim Gericht stellt. So ich bereite mich darauf vor das es auch beim Gericht verhandelt wird.


      Ich gehe mal davon aus dass das Gericht nicht Wochen lang damit verbringt rauszufinden wer was gemacht in die Ehe, sondern ein Art Schema hat um festzustellen wie die Rollenverteilung war.


      Bis jetzt habe ich folgendes als Nachweiße:

      • Kita und Betreuungsverträge 2011-2019. Erstes Kind kam in Betreuung (7 Stunden) mit 11 Monate, zweite Kind mit 20 Monate (9 Stunden).
      • Familienversicherung bei TK. 6-7 Monate war meine Ex bei mir versichert, und ich war auch bei ihr ein paar Monate versichert
      • Einkommensteuererklärungen 2011 bis 2018. Hier kann man sehen das meine Ex durchgängig Selbständig. Einkommen ist zwischen Verlust und 21.000€ pro Jahr. Nicht viel, aber als freie Journalistin verdient man auch nicht viel.
      • Uni-Abschluss (B.A in Philosophie)
      • Von meiner Ex erstellen Lebenslauf von LinkedIn und xing.de wo sie schreibt sie wäre Beschäftig als freie Journalistin seit 2011.
      Ich möchte mich hier gegen die Argumentation das meine Ex ehebedingte Nachteile erlitten hat wären. Das hat sie nicht. Wir hatten fast durchgehend Betreuung, und ich war mehr oder weniger immer in Home Office. Die geringen Einnahmen kommen, aus meine Sicht, von ihren Abschluss in Philosophie, Tätigkeit als freie Journalistin und eine generelle Wünsche lieber Aufträge abzusagen für Yogastunden und Zeit mit ihren Liebhaber zu verbirngen die sie die letzte 15 Monate in die Ehe hatte.


      Bis jetzt bezahle ich 1.111,00€ in TU was eigentlich viel zu viel ist jetzt. Bemessen an ca. 700,00€ Netto von meine Ex am Anfang die Trennung. Die Scheidung ist aber seit November anhängig. Dank zu Krankgeschriebene Richterin und Coronavirus passiert aber nicht mit meine Abänderungsklage L

      Was auch wichtig ist, bevor die Ehe arbeitet sie in ein ganz kleines Verlag (Vollzeit) mit 900,00€ Netto.


      Die Kids sind natürlich auch in Vollzeitbetreuung und wir haben ein Gerichtsbeschluss bzgl. Wechselmodell.


      Das Problem ist, bei mir gibt es einiges zu holen. Verdiene etwas über 4000€ Netto. Nicht weil ich eine Karriere gemacht habe, sondern weil ich was kann was wenige können und ein seltenes Studium habe. Allerdings sind auch seit 2019 alles was ich gespart habe an Gericht/Gutachter/Anwalt gegangen, so habe ich nur meine alten und neuen Schulden übrig und bezahle momentan ca. 700,00€ deswegen an Gläubiger.

      Im Übrigen, Ehedauer war 9 Jahre und 4 Monate.

      So meine Fragen
      • Habe ich was übersehen was relevant sein könnte für ein Gericht der nachweislich sehr Frauen/Mutter freundlich ist
      • Was kann ich hier erwarten? Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?

      Meine Anwältin sagte ich sollte mich auf 5 Jahre Unterhalt nach die Scheidung einstellen. Ein Grund dafür hat sie aber nicht gegeben. Und es ist auch Zeitverschwendung Anwälte zu Fragen, die höre nicht so und sagen dann sie können nichts sagen.
    • Hallo EinSchwede,
      warte doch das Schreiben der Anwältin ab. Du weißt doch nicht, ob sie nachehelichen Unterhalt fordert. Wenn doch, stell' das Anwaltsschreiben hier einfach mal anonymisiert ein.
      Kein Anwalt kann vorhersagen, ob und insbesondere wie lange nachehelicher Unterhalt zu zahlen sein wird.
      Die Dauer der Zahlung von Trennungsunterhalt wird normalerweise bei der Festlegung der Dauer des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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