Hallo,
leider weiß ich nicht wohin mit meinem Anliegen und hoffe das ich hier richtig bin.
Ich habe mit meiner Frau, die ich letztes Jahr geheiratet habe ein gemeinsames Kind (10). Sie brachte noch eine Tochter mit in die Ehe.
Unser Sohn leidet an einer Konzentrationsstörung und geht in eine Heilpädagogische Tagesstätte. Aus diesem Grund wurde mein Einkommen zur
Berechnung gemäß §91 SGB VIII herangezogen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Berechnung nicht gemeinsam mit allen Einkommen erfolgen sollte. Immerhin sind wir ja verheiratet.
Meine Frau ist geringfügig angestellt, meine Stieftochter bekommt nur Kindergeld.
In meiner Berechnung wird von 2 Unterhaltspflichtigen Personen ausgegangen, meiner Frau und meinem Sohn.
Da aber meine Stieftochter von ihrem Vater keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bekommt, musste ich auch für sie aufkommen.
Sollte dies bei einer Berechnung nicht auch berücksichtigt werden?
leider weiß ich nicht wohin mit meinem Anliegen und hoffe das ich hier richtig bin.
Ich habe mit meiner Frau, die ich letztes Jahr geheiratet habe ein gemeinsames Kind (10). Sie brachte noch eine Tochter mit in die Ehe.
Unser Sohn leidet an einer Konzentrationsstörung und geht in eine Heilpädagogische Tagesstätte. Aus diesem Grund wurde mein Einkommen zur
Berechnung gemäß §91 SGB VIII herangezogen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Berechnung nicht gemeinsam mit allen Einkommen erfolgen sollte. Immerhin sind wir ja verheiratet.
Meine Frau ist geringfügig angestellt, meine Stieftochter bekommt nur Kindergeld.
In meiner Berechnung wird von 2 Unterhaltspflichtigen Personen ausgegangen, meiner Frau und meinem Sohn.
Da aber meine Stieftochter von ihrem Vater keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt bekommt, musste ich auch für sie aufkommen.
Sollte dies bei einer Berechnung nicht auch berücksichtigt werden?