Hallo liebes Forum,
Ich bin Vater 3er Kinder, 15,13, sowie 7 Jahre.
Die älteren wohnen bei der Mutter, das jüngste bei uns. Ich zahle Unterhalt nach DDT abzüglich 5% bereinigtes Einkommen. Ich verdiene ca 2065€ Netto, bin nicht studiert und auch kein Ingenieur, normaler Arbeiter. Dieser Lohn ist in Ostdeutschland doch sehr ordentlich und trotzdem bin ich ein Mangelfall. Das Jugendamt fragt mich jedes Jahr nach meinem Einkommen und immer im Januar bekommen Sie die Lohnzettel vom letzten Jahr. Nun fiel der netten Frau auf das ich seit dem Mai 2019 verheiratet bin, mit der Mutter meines jüngsten Kindes.
Nachdem ich mich jedes Jahr mit den -5% abgefunden habe, habe ich im Januar mal darauf hingewiesen das meine Fahrtkosten nicht annähernd damit abgedeckt sind. Habe jeden Tag 2x40km Fahrweg, dieser ist mit den ÖPNV nur in 2h Stunden pro fahrt zu schaffen, so dass ich nur mit dem Auto fahren kann. Habe daraufhin 20Cent pro Kilometer veranschlagt und die Frau vom JA drauf hingewiesen dies in Ihre Berechnung mit einfließen zu lassen. Den Nachweis für die Fahrstrecke bin ich ihr noch schuldig aber das ist kein Problem.
„des Weiteren konnte ich Ihrer Verdienstabrechnung entnehmen, dass Sie zwischenzeitlich geheiratet haben (Steuerklasse 4). Somit muss ich Sie leider bitten, mir das Einkommen Ihrer Ehefrau nachzuweisen. Sie ist en Kindern zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch dazu, Sie finanziell zu unterstützen, sofern Sie den Mindestunterhalt nicht leisten können. Das muss ich vorab prüfen. Sofern es sich um die Mutter Ihres weiteren Kindes handelt, ist auch zu prüfen, ob sie in der Lage ist, dieses allein zu unterhalten. Dann müsste ich es nicht mehr berücksichtigen. „
Ist die gute Frau vom JA dazu berechtigt und kann es wirklich sein das mein 3. dann nicht mehr in die Unterhaltsberechnung mit einfließt?
Danke
Rony
Ich bin Vater 3er Kinder, 15,13, sowie 7 Jahre.
Die älteren wohnen bei der Mutter, das jüngste bei uns. Ich zahle Unterhalt nach DDT abzüglich 5% bereinigtes Einkommen. Ich verdiene ca 2065€ Netto, bin nicht studiert und auch kein Ingenieur, normaler Arbeiter. Dieser Lohn ist in Ostdeutschland doch sehr ordentlich und trotzdem bin ich ein Mangelfall. Das Jugendamt fragt mich jedes Jahr nach meinem Einkommen und immer im Januar bekommen Sie die Lohnzettel vom letzten Jahr. Nun fiel der netten Frau auf das ich seit dem Mai 2019 verheiratet bin, mit der Mutter meines jüngsten Kindes.
Nachdem ich mich jedes Jahr mit den -5% abgefunden habe, habe ich im Januar mal darauf hingewiesen das meine Fahrtkosten nicht annähernd damit abgedeckt sind. Habe jeden Tag 2x40km Fahrweg, dieser ist mit den ÖPNV nur in 2h Stunden pro fahrt zu schaffen, so dass ich nur mit dem Auto fahren kann. Habe daraufhin 20Cent pro Kilometer veranschlagt und die Frau vom JA drauf hingewiesen dies in Ihre Berechnung mit einfließen zu lassen. Den Nachweis für die Fahrstrecke bin ich ihr noch schuldig aber das ist kein Problem.
„des Weiteren konnte ich Ihrer Verdienstabrechnung entnehmen, dass Sie zwischenzeitlich geheiratet haben (Steuerklasse 4). Somit muss ich Sie leider bitten, mir das Einkommen Ihrer Ehefrau nachzuweisen. Sie ist en Kindern zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch dazu, Sie finanziell zu unterstützen, sofern Sie den Mindestunterhalt nicht leisten können. Das muss ich vorab prüfen. Sofern es sich um die Mutter Ihres weiteren Kindes handelt, ist auch zu prüfen, ob sie in der Lage ist, dieses allein zu unterhalten. Dann müsste ich es nicht mehr berücksichtigen. „
Ist die gute Frau vom JA dazu berechtigt und kann es wirklich sein das mein 3. dann nicht mehr in die Unterhaltsberechnung mit einfließt?
Danke
Rony