muss meine Ehefrau Ihr Gehalt offen legen

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    • muss meine Ehefrau Ihr Gehalt offen legen

      Hallo liebes Forum,

      Ich bin Vater 3er Kinder, 15,13, sowie 7 Jahre.

      Die älteren wohnen bei der Mutter, das jüngste bei uns. Ich zahle Unterhalt nach DDT abzüglich 5% bereinigtes Einkommen. Ich verdiene ca 2065€ Netto, bin nicht studiert und auch kein Ingenieur, normaler Arbeiter. Dieser Lohn ist in Ostdeutschland doch sehr ordentlich und trotzdem bin ich ein Mangelfall. Das Jugendamt fragt mich jedes Jahr nach meinem Einkommen und immer im Januar bekommen Sie die Lohnzettel vom letzten Jahr. Nun fiel der netten Frau auf das ich seit dem Mai 2019 verheiratet bin, mit der Mutter meines jüngsten Kindes.

      Nachdem ich mich jedes Jahr mit den -5% abgefunden habe, habe ich im Januar mal darauf hingewiesen das meine Fahrtkosten nicht annähernd damit abgedeckt sind. Habe jeden Tag 2x40km Fahrweg, dieser ist mit den ÖPNV nur in 2h Stunden pro fahrt zu schaffen, so dass ich nur mit dem Auto fahren kann. Habe daraufhin 20Cent pro Kilometer veranschlagt und die Frau vom JA drauf hingewiesen dies in Ihre Berechnung mit einfließen zu lassen. Den Nachweis für die Fahrstrecke bin ich ihr noch schuldig aber das ist kein Problem.

      „des Weiteren konnte ich Ihrer Verdienstabrechnung entnehmen, dass Sie zwischenzeitlich geheiratet haben (Steuerklasse 4). Somit muss ich Sie leider bitten, mir das Einkommen Ihrer Ehefrau nachzuweisen. Sie ist en Kindern zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet, jedoch dazu, Sie finanziell zu unterstützen, sofern Sie den Mindestunterhalt nicht leisten können. Das muss ich vorab prüfen. Sofern es sich um die Mutter Ihres weiteren Kindes handelt, ist auch zu prüfen, ob sie in der Lage ist, dieses allein zu unterhalten. Dann müsste ich es nicht mehr berücksichtigen. „

      Ist die gute Frau vom JA dazu berechtigt und kann es wirklich sein das mein 3. dann nicht mehr in die Unterhaltsberechnung mit einfließt?

      Danke
      Rony
    • Hallo Rony,

      alle deine Kinder sind bezüglich des Unterhalts dir gegenüber gleichberechtigt. Dein Kind aus zweiter Ehe einfach nicht mehr zu berücksichtigen, geht nicht!

      Es ist auch Steuerklasse IV zu akzeptieren, wenn deine neue Frau erwerbstätig ist, und es erleichtert sogar die Berechnung des Anteils an der Steuerrückerstattung, der allein dir zuzurechnen ist und damit dein bereinigtes Netto erhöht. Deine Frau muss sich, wenn sie erwerbstätig ist, nicht "gefallen" lassen, dass ihr der Spittingvorteil, der sich bei Steuerklasse III komplett in deine Richtung verschieben würde, quasi "genommen" wird.
      Verdient sie denn deutlich mehr als du?

      Richtig ist, dass Ehegatten einander zum Unterhalt verpflichtet sind. Verdienst du mehr als sie, ist auch sie unterhaltsberechtigt, verdient sie mehr als du, bist du ihr gegebenüber unterhaltsberechtigt im Rahmen des sogenannten Familienunterhalts. Ich hätte aber noch nie gehört, dass man im letzteren Fall tatsächlich ein fiktives Einkommen aus diesem Familienunterhalt einkommenserhöhend wertet (Ausnahme: Hausmannsrechtsprechung, aber du bist ja kein Hausmann), aber wer weiß, vielleicht gibt es das ja doch, und jemand anderes weiß etwas dazu.
      Was aber definitiv passieren kann, ist, dass man dir den Selbstbehalt um 10 % kürzt, weil sich dir durch das Zusammenleben mit deiner Frau Synergieeffekte ergeben.

      Die zu verteilende "Masse" kann also durch a) eventuelle Splittingvorteile und b) besagte Synergieeffekte erhöht werden, verteilt sich dann aber anteilig auf alle drei Kinder.

      Leider tritt das Jugendamt häufig nur unterhaltsmaximierend auf und beachtet dabei, ob wissentlich oder nicht, nicht immer alle Vorschriften.... Ich würde daher auch nicht alles ohne Weiteres hinnehmen und schon gar nichts unterschreiben, sondern im Zweifel vorher anwaltlichen Rat einholen. Diese Investition lohnt sich meiner Erfahrung nach mittel- und langfristig. Es sollte aber ein Fachanwalt sein, oder vielleicht überlegst du dir eine ISUV-Mitgliedschaft.

      Alles Gute,
      HT
    • Hallo,

      zum einen zählt das Jahresnetto plus Steuererstattung/12 Monate. Das ist dann das durchschnittliche Netto.
      Gehen wir aber mal davon aus, dass die 2.065 € netto dies ist.

      2.065 €
      Für die berufsbedingten Aufwendungen können entweder die 5 % angesetzt werden oder nach Aufwand. Dies kommt auf die Richtlinien des zuständigen OLGs an. Das ist das wo die Kinder wohnen.
      Dann würde man wie folgt rechnen:
      0,3 € x 30 km + 0,2 €x50 km x220 Arbeitstage/12 Monate = 192,33 €
      1.872,67 €.

      Mindestunterhalt für die Kids sind:
      15 Jahre: 395 €
      13 Jahre: 395 €
      7 Jahre: 319 €
      Das sind insgesamt 1.109 E.

      Du hast aber - ab 2020 gilt der neue Selbstbehalt von 1.160 €.
      Damit hast du - wenn die Fahrtkosten so durchgehen würden nur noch eine Verteilmasse von 1.872,67 E- 1.109 € = 763,67 E.
      Werden nur die 5 % anerkannt (2.065-103,25) bleibt noch eine Verteilmasse von 801,75 €.

      Dann würdest du den Unterhalt für jedes Kind nur zu 72 Prozent abdecken können.

      Rein theretisch kann dein Selbstbehalt durch das Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten abgesenkt werden. Aber deiner Frau muss ebenfalls ihr Selbstbehalt (ebenfalls bereinigt) verbleiben. Und da du nicht in der Lage bist den Unterhalt für das gemeinsame Kind komplett zu erbringen könnte sie - sowiet ich weiss diese Differenz auch noch abziehen. Das wären 89,32 €. Erst danach könnte sie dir Unterhalt leisten.

      Und das deine Frau das Kind komplett selbst unterhalten soll widerspricht der Gleichbehandlung der Kinder.
      Ich würde - sofern du darauf eingehen willst - der guten Frau vom Jugendamt mitteilen, dass du dann davon ausgehst, dass die Mutter deiner älteren Kinder die Kinder selbst unterhalten kann, wenn dies für deine Frau vorgesehen sei.
      Aber vermutlich würde ich mir das sparen.

      Wie ist das? Hast du Titel für die älteren Kinder unterschrieben?

      An deiner Stelle würde ich das Einkommen deiner Frau nachweisen, weil ansonsten davon ausgegangen wird, dass sie dich und das gemeinsame Kind allein unterhalten kann.

      Ich würde die Berechnung abwarten, diese korrigiert zurücksenden und mitteilen, dass du die ausgerechnete und korrigierte Summe zahlen wirst.
      Aber Achtung: das geht nur, wenn es keine Titel gibt.

      Die Mutter der Kinder könnte noch Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern sie nicht verheiratet ist.

      Was verdient die Mutter der älteren Kinder? Weisst du das?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Für die berufsbedingten Aufwendungen können entweder die 5 % angesetzt werden oder nach Aufwand. Dies kommt auf die Richtlinien des zuständigen OLGs an. Das ist das wo die Kinder wohnen.
      Dann würde man wie folgt rechnen:
      0,3 € x 30 km + 0,2 €x50 km x220 Arbeitstage/12 Monate = 192,33 €
      ich komme nach dieser Rechnung sogar auf 348€, oder irre ich?


      AnnaSophie schrieb:

      Wie ist das? Hast du Titel für die älteren Kinder unterschrieben?
      nein, das läuft nur über das JA da es vor Jahren Schwierigkeiten gab mit meiner Zahlungsmoral. Ich war mal selbstständig.

      AnnaSophie schrieb:

      Ich würde die Berechnung abwarten, diese korrigiert zurücksenden und mitteilen, dass du die ausgerechnete und korrigierte Summe zahlen wirst.
      Aber Achtung: das geht nur, wenn es keine Titel gibt.
      die Berechnung nach dem einreichen des Lohnes meiner Frau?

      AnnaSophie schrieb:

      Die Mutter der Kinder könnte noch Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern sie nicht verheiratet ist.

      Was verdient die Mutter der älteren Kinder? Weisst du das?

      nein Sie ist nicht verheiratet, Sie ist Lehrerin Vollzeit, nicht verbeamtet, Sekundär 2 Stufe. Keine Ahnung was die verdienen, aber von 3000-3500Netto würde ich ausgehen. Zzgl. Kindergeld und Unterhalt.

      Gruß
      Rony
    • Hallo Ds215,

      frage doch mal die Dame vom Amt nach der Gesetzesgrundlage für ihr Ansinnen.

      Besteht Beistandschaft oder zahlt das Amt an die KM Unterhaltsvorschuss?

      Du bist keinesfalls verpflichtet, das Einkommen Deiner neuen Ehefrau nachzuweisen.
      Leider aber wohl, Angaben darüber zu machen.
      Das ist schon höchstrichterlich ausgeurteilt.

      Verdient Deine neue Ehefrau mehr als Du?

      @Sophie, die neuen Kinder werden vielfach nicht berücksichtigt. Im Endeffekt 'zahlen' die Väter den Unterhalt für die Kinder aus neuer Beziehung aus ihrem eigenen Selbstbehalt.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja

      TanjaW9 schrieb:

      Besteht Beistandschaft oder zahlt das Amt an die KM Unterhaltsvorschuss?
      beides nein.

      TanjaW9 schrieb:

      Du bist keinesfalls verpflichtet, das Einkommen Deiner neuen Ehefrau nachzuweisen.
      Leider aber wohl, Angaben darüber zu machen.
      Das ist schon höchstrichterlich ausgeurteilt.
      d.h. Ich muss keine Lohnzettel meiner Ehefrau zeigen, es reicht die Angabe das Sie ein Einkommen hat?

      TanjaW9 schrieb:

      Verdient Deine neue Ehefrau mehr als Du
      Leider ja :) aber auch nicht Unsummen mehr. Wenn Sie dann alles runter rechnet, Kredit aus vor unser Zeit, 1/2 Miete, Hort, berufsbedingte Aufwenden, usw. liegt Sie auch nicht mehr weit ab vom Selbstbehalt.

      TanjaW9 schrieb:

      @Sophie, die neuen Kinder werden vielfach nicht berücksichtigt. Im Endeffekt 'zahlen' die Väter den Unterhalt für die Kinder aus neuer Beziehung aus ihrem eigenen Selbstbehalt.
      Wird das auch vor Gericht so gehandhabt? Weil da finde ich schon sehr unverschämt. Dann wären ja die Kinder nicht gleich wert.

      Gruß
      Rony
    • Hallo DS215,

      nein, es reicht nicht die Angabe, dass sie Lohn hat.
      Sondern eine konkrete Aufstellung.
      Aber nicht nur Lohn, sondern auch alle Abzüge.
      Also auch den Kredit vor der Ehe, da der ja die ehelichen Verhältnisse prägt und das Familieneinkommen beeinflusst.
      Macht einfach eine ähnliche Aufstellung wie für Dich. Allerdings kann da die JA-Mitarbeiterin nicht entscheiden, dass sie irgendwas nicht zum Abzug zulässt. Trotzdem keine unwahren Angaben. Wenn es vors Gericht ginge, müssten gewisse Dinge vielleicht doch nachgewiesen werden.

      Miete ist übrigens im Selbstbehalt enthalten.
      Das JA hat auch kein Recht, über Miete einen Nachweis zu verlangen.
      Ich kenn den wunderbaren Bogen, den die UV-Kasse meinem Mann gern halbjährlich zuschickt. Natürlich ohne Rechtsgrundlage (es gibt einfach keine Verpflichtung, diesen auszufüllen).

      Mit welcher Legitimation schreibt Dich das JA denn dann an?
      Ich würde die auch nicht jährlich über die Einkünfte in Kenntnis setzen.
      Auch ein Mangelfall rechtfertigt nicht die Grenzen des 1605 nach Belieben auszulegen.
      Allerdings versucht das JA gerne den Anschein zu erwecken, sie dürften das (alles) und noch viel mehr.

      Auch vor Gericht werden die nachgeborenen Kinder gern "außen vor" gelassen.
      Es gibt ja noch den anderen Elternteil....und am schönsten in einem Rechtsstreit das Bestreiten, dass man dem nachgeborenem Kind zu Unterhalt verpflichtet sei, es bekomme ja Naturalunterhalt (so von einer Fachanwältin für Familienrecht).
      Der Richter am Amtsgericht hat diesen Blödsinn so durch gehen lassen.
      Erst die 2. Instanz hatte ein Einsehen, kam aber auch mit dem Hinweis, wenn man das nachgeborene Kind berücksichtigt wissen will, muss der Unterhaltspflichtige das Einkommen des Ehegatten offen legen....

      Welcome im deutschen Familienrecht :S

      Gruß Tanja
    • Hallo Rony,

      ich habe mich auch über viel Inkompetenz und Dreistigkeit des Jugendamts aufregen müssen, würde aber dennoch dafür plädieren, die Kirche erst mal im Dorf zu lassen.

      Weder "unser" Jugendamt noch irgendein Fachanwalt hat in unserem Fall je die Gleichbehandlung der Kinder in Frage gestellt. Das wäre ja sogar ein Verstoß gegen das Grundgesetz!

      Und sobald ich mit Argumenten kam, Paragraphen und/oder Auszügen aus Urteilen, war das JA auch stets gesprächsbereit.
      Wichtig ist, dass man sich kundig macht und gewappnet in Gespräche geht.

      Ich kann nur meinen Rat wiederholen, lass dich von einem guten Anwalt beraten! Es läuft vieles sch.... in Sachen Unterhalt, aber man muss sich auch nicht der Willkür solcher JA-Damen beugen.

      Viel Erfolg, HT
    • Hallo nochmal in die Runde,

      ich verweise bezüglich der Berücksichtigung nachgeborener Kinder (und der obigen von mir wieder gegebenen Aussage der Richterschaft "wenn man das nachgeborene Kind berücksichtigt wissen will, muss der Unterhaltspflichtige das Einkommen des Ehegatten offen legen") mal auf ein Urteil aus 2007.
      OLG Brandenburg 10 UF 6/07
      Wer kann, macht den Direktlink zur Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg auf (die im Urteil eingebundenen Tabellen sind nicht am Smartphone darstellbar, auf dem Rechner müssten sie ordentlich dargestellt werden) Dort ab 'III. Kindesunterhalt für S.'

      Bezüglich der Auskunftsverpflichtung über das Einkommen des neuen Ehegatten (zur Bestimmung des Familienunterhalts) verweise ich auf den 9. Juris-Praxis-Kommentar zum 1605 BGB (II .1.b - Auskunft über Einkünfte des neuen Ehepartners (Auskunft im unterhaltsrechtlichen Dreiecksverhältnis) - Rz 80.

      Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass im Mangelfall auch Werbungskosten und andere Abzüge nicht anerkannt werden müssen. (Oder es gibt fiktive Einkünfte zugerechnet....).
      Da wäre es immer hilfreich, man weiß das höhere Einkommen des obhutgebenden Elternteils und kann sich darauf berufen, dass der andere unter Verteidigung seines angemessenen SB Teile der Barunterhaltspflicht übernehmen muss.
      Da man aber auch hierfür beweispflichtig ist, läuft es im Endeffekt darauf hinaus, was ich oben schrieb....der Vater deckt den (Natural)Unterhalt aus seinem SB oder die neue Ehefrau darf allein fürs gemeinsame Kind aufkommen.

      Ein (guter) Anwalt wird vom JA vielleicht eher tatsächlich "gehört". Das ist auch unsere Erfahrung. Die gleichen Paragraphen und Kommentare vom Anwalt benannt, entfalten scheinbar größere Wirkung. 8|

      Gruß Tanja

      edit: ich wusste, wir hatten das Thema in ähnlicher Form schon mal. Nur damals war es kein Mangelfall...

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