Geplante Heirat: Immobilienkauf Eigenkapital im Falle Scheidung sichern

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    • Geplante Heirat: Immobilienkauf Eigenkapital im Falle Scheidung sichern

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage bzgl. Immobilienerwerb: Meine Partnerin und ich (mit Kind) überlegen ein Eigenheim zu erwerben. Gleichzeitig werden wir wahrscheinlich heiraten, da es insbesondere mit Kind diverse Dinge vereinfacht (und einem evtl. zweiten Kind). Ich besitze durch ein Erbe und Erspartes ca. 300k Eigenkapital während meine Partnerin nichts zusteuern kann.
      Wie kann ich dieses Kapital fuer den Fall einer Scheidung entsprechend absichern? Mir geht es explizit nicht darum, meine Partnerin nicht an der Wertsteigerung der Immobilie etc teilhaben zu lassen, ich möchte nur mein eingesetztes Kapital schuetzen, da es sich hierbei ja um teilw. meine Altersvorsorge handelt und meine Partnerin selbst noch erben wird.

      VG & danke,
      Lordkewl
    • lordkewl schrieb:

      Und wie würde das in einem Ehevertrag dann ungefähr aussehen? Sorry ich habe hier (Gottseidank) keine Erfahrung.

      Sollte man die Partnerin auch aus dem Darlehen raushalten?

      Geospot schrieb:

      Hallo,

      zum Notar gehen und Ehevertrag und eventl. keine Zugewinngemeinschaft machen. § 1363 Abs. 1 BGB.

      Gruß

      Schau dir an was edy geschrieben hat. So gehts auch. Was da im Ehevertrag drinnen stehen sollte, kann dir dann dein Notar am besten sagen. Ich habe damals den Fehler begangen und habe keinen gemacht vorher und darf jetzt ausbluten.
    • Hallo Geospot,


      Geospot schrieb:

      Ohne Ehevertrag bis du unter Umständen bei ner Scheidung deine halbe Rente los und darfst noch Ehegattenunterhalt zahlen.
      da könnte auch ein Ehevertrag wegen "Sittenwidrigkeit" ungültig sein.

      Man sollte zusehen dass die Frau, nach dem die evtl. Kids etwas "selbstständiger" sind, wieder ihren

      Beruf ausübt ( ihre Rentenpunkte selbst verdient).

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo lordkewl,


      lordkewl schrieb:

      Das mit der Erwerbstätigkeit wird auch passieren allein schon deshalb weil meine Partnerin nicht die nicht Hausfrau sein möchte.


      am Besten, Du lässt auch diese Aussage in einen Ehevertrag aufnehmen.
      Ich kenne Väter, die berichteten, dass die Ehefrau nach der Hochzeit (und vielleicht dem ersten oder zweiten Kindchen) ganz andere Ideen über eine Erwerbstätigkeit entwickelten.
      Getreu dem Motto: während die Kids in der Schule sind, kann man ein bisschen sporteln, shoppen, hobbyen, mit Freundinnen Kaffee trinken gehen und danach - wenn die Kids heim kommen - "betreut" man sie.
      Für eine eigene - den eigenen Bedarf oder den Familienunterhalt mitdeckende - Erwerbstätigkeit war leider keine Zeit mehr.
      Der eine oder andere Vater "beschwerte" sich darüber, aber wie will man den unwilligen Ehepartner zum arbeiten bekommen? ;)
      Mir wäre sowas nie in den Sinn gekommen, ich war immer stolz darauf, für meinen eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      Ich kannte mal ein paar, die waren allerdings nicht verheiratet, wo er gekauft und sie ihm anteilig Miete gezahlt hat. Und ansonsten mit dem Haus nichts zu tun hatte.

      Bei euch wäre es vermutlich am besten wenn du entweder vorher kaufst und ihr das Haus vom Zugewinn ausschliesst vor der Hochzeit oder ihr die Anteile für das Haus nach d4m eingebrachten Kapital und dem geplanten abtrag aufteilt im Grundbuch. vor der Hochzeit.
      Beispielsweise kostet das Haus 600.000. Von dir kommen 300.000. Von ihr nichts. Den Antrag zählt ihr hälftig. Dann hättest du 75 % und sie 25%.
      Allerdings ist aber auch so, dass bei der Heirat das anfangsvermögen eine Rolle spielt. Und wenn du 300.000 auf der hohen Kante hast, dann würden die bei einer Evtl. Scheidung dir auch wieder zustehen.

      Wenn es die aber auch um das Erben etc. Geht dann würde ich das Haus so prozentual aufteilen. Und später deinen Anteil deinen Kindern überschreiben bei lebenslangen wohl recht von dir.
      Es gibt auch die Möglichkeit von den Verträgen.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wiegesagt mir geht es in erster Linie darum, mein Kapital vor Totalausfall zu schützen im Falle des Falles. Meine Partnerin soll definitiv fair im Sinne Wertsteigerung der Immobilie beteiligt werden - mir geht es nicht darum jemanden abzuzocken oder zu benachteiligen.

      @Tanja: am Besten, Du lässt auch diese Aussage in einen Ehevertrag aufnehmen.
      Ich kenne Väter, die berichteten, dass die Ehefrau nach der Hochzeit (und vielleicht dem ersten oder zweiten Kindchen) ganz andere Ideen über eine Erwerbstätigkeit entwickelten.

      Kann man so etwas in einen Ehevertag aufnehmen? Bringt das wirklich irgendetwas?
    • Hallo lordkewl,

      Lt. 1360 Bgb besteht schon eine Arbeitspflicht beider Ehegatten. Vermutlich kann man in einem Ehevertrag auch gemeinsam getroffene Absprachen festhalten, so lange keine Vereinbarung sittenwidrig ist.
      Man sollte dann aber auch faire Regeln für die Zeit der Kinderbetreuung und für die Hausarbeit aufnehmen.
      Ich würde definitiv nicht alles drei machen. Haushalt und Kinder sind schon gleichwertige (wenn auch leider nicht so entlohnte und geachtete) "Jobs".
      Rede mit Deiner Zukünftigen drüber. Bevor ihr zum Notar geht ;) .

      Gruß Tanja
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