Kürzung des Unterhalts

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    • Kürzung des Unterhalts

      Hallo,

      folgende Situation:

      Ich 2 Kinder (10 und 13 1/2) seit Februar letzten Jahres getrennt.
      Trennung vom Jugendamt begleitet. 1 Haus vorhanden.

      Kinder erstmal bei der Mutter geblieben unter der Prämisse dieses im Nachgang zu klären.
      Mein Großer Sohn hat nun im Herbst des letzten Jahre mit gegenüber geäußert er hätte Interesse an einer paritätischen Lösung.
      Ich habe ihm ein Gesprächstermin beim Jugendamt besorgt, da ich ihn nicht über die Tragweite hätte so informieren können wir die.
      Auch mein kleiner Sohn ist zusätzlich zu der 2 wöchigen Wochenend-Regelung jeweils einen Nachmittag in der Woche bei mir.

      In einem gemeinsamen Gespräch mit den JA wurde dieser Wunsch vorgetragen. KM war damit nicht einverstanden.
      Auf drängen des Jugendamtes (man möge den Wunsch des Kindes nicht einfach abschmettern) hat sich die KM auf eine Lösung eingelassen, die eine prozentuale Aufteilung von 43,33 Prozent Betreuung bei mir ergeben.

      Auf Grund der gesamten Situation bin ich Arbeitslos geworden und psychisch erkrankt.
      Ich zahlte nur den Mindestunterhalt für beide Kinder 680 Euro. Auf Anraten meines Anwaltes habe ich den Unterhalt um 80 Euro gekürzt.

      Nun involviert die KM die schon lange die Unterhaltsstelle des JA. Anfangs mit der Aussage (zumindest steht es so in den Unterlagen der Unterhaltsstelle) ich würde gar kein Unterhalt zahlen. Was ich aber immer gemacht habe und was meine Frau im Nachgang auch so bestätigt hat.

      Ich bekomme zwar knapp 2000 Euro Krankengeld, habe aber auf Grund der Belastungen durch erhöhte Miete (auch um dieses Modell überhaupt fahren zu können), dem Unterhalt und Ausgaben die noch für das Haus notwendig sind jeden Monat eine schwarze/rote 0.

      Die KM ist derzeit befristet berentet, macht aber auch keine Anstalten wieder arbeiten gehen zu wollen.

      Sie bekommt:

      Rente: 1400 Euro
      Zusatzrente einer Versorgungskasse: 530 Euro
      Einnahmen aus 450 Euro-JOb (1 Tag die Woche): 450 Euro
      Kindergeld: 408 Euro
      Kindesunterhalt: 600 Euro

      Ihr neuer Lebenspartner (Fehrnfahrer Europaweit) lebt, sofern er nicht arbeitet, den halben Monat in "unserem" Haus, besitzt aber derzeit noch eine eigene Wohnung.

      Meine Barreserven sind aufgebraucht bzw. überzogen, da ich Nachzahlungen für ein für die Familie geleasten PKW-Zahlen muss.
      Meine Rücklagen stecken im Haus. Solange dieses noch nicht abschließend geklärt ist (und darüber streitet die Kindesmutter).
      Keinen Überbrückungskredit druch meine Ausbank wird abgelehnt, da ich Arbeitslos bin und Krankengeld beziehe.

      Eine teilstationäre Aufnahme in einer Tagesklink (leider mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht unter 2 1/2 Stunden Fahrzeit zu erreichen) ist mit mit dem Auto nicht möglich, da ich keine Gelder mehr derzeit zur Verfügung habe mit ein Auto, egal welcher Güte, geschweige denn den Unterhalt für diesen PKW zu zahlen.

      Bei einem möglichen Arbeitsaufnahme (obwohl dieses auf Grund der psychischen Lage derzeit nicht möglich ist), ist die Lage ähnlich wie oben. Alle entsprechenden Stellen befinden sich im ähnlichen Umkreis wie die Tagesklink).

      Nun stellen sich folgende Fragen:

      - Ist eine Kürzung aus eurer Sicht gerechtfertigt?
      - Besteht die Möglichkeit, die Unterhaltszahlung erstmal durch die Unterhaltsstelle vornehmen zu lassen und dieses später auszugleichen (damit ich während meiner physischen Regeneration von dieser seelischen Last erst mal befreit bin)
      - In wie weit sind höhere Mieten zur zu rechtfertigen (Denn auch ich versuche natürlich den Lebensstandard meiner Kinder bei meiner Betreuung aufrecht zu erhalten, wie es meine Frau mit den Haus argumentiert.

      Mich belastet dass alles wirklich sehr. Ich fühle mich so hilflos, da einer paritätischen Lösung immer das Veto der Kindesmutter gegenüber steht auch wenn das Jugendamt bereits schon in seinen Berichten die Herausnahme der Kids aus der Obhut der Kindesmutter in Betracht gezogen und ermahnend geäußert hat.
    • Hallo,

      Was zahlst du denn noch fürs Haus?
      Ist der Unterhalt für die Kinder tituliert?
      An deiner Stelle würde ich mal bei der Bank nachfragen, ob du von den Krediten nur die zinsen zahlst und keinen tilgungsanteil mehr oder ob der Kredit ausgesetzt werden kann oder ob die Bank die Mutter anschreibt. Und mitteilt, dass die Kreditrate nicht mehr gezahlt werden und deswegen die Zwangsversteigerung bevorstehen könnte.
      Vielleicht bewegt das die Mutter sich bezüglich Haus zu bewegen.

      Wobei die Mutter mit ihrem Einkommen, das Geld für die Kinder zählt nicht, keine Chance hat das Haus abzuzahlen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für die Rückmeldung.

      Nein der Unterhalt für die Kinder ist nicht tituliert sondern nur von der Unterhaltsstelle errechnet (Mindestunterhalt).
      Abtragungen werden von der KM derzeit noch getragen (ca. 1000 Euro). Das Haus hat eine Wohnfläche von 220 m2. Bedingt dadurch, dass Sie das Haus unbedingt halten will, sträubt Sie sich dem Verkauf oder der Auszahlung meines Anteils mit allen Mitteln (daher ja die Verzögerung). Es gibt wohl Überlegungen der KM Ihren neuen Lebenspartner (Seit Dezember 2018 - Also noch vor der räumlichen Trennung von mir im Feb. 2019) in die laufenden Finanzierungen einzutreten. Es wurden auch schon Versuche unternommen, dieses durch Banken zu überprüfen. Allerdings waren es nur Prüfungen. Eine offizielle Anfrage der Bank gab es noch nicht.

      Sie selber, bekommt auf Grund ihrer Berentung keine eigene Finanzierung bewerkstelligt. Daher tut sie natürlich einiges, mich nicht so schnell aus den Verträgen raus zu lassen.


      Die Belastungen auf meiner Seite belaufen sich auf diverse Versicherungen die zur Absicherung des Hauses aufgenommen wurden (u.a. Kapital Lebensversicherung).

      Wenn ich wüsste, es hätte ein Ende und man würde sich nur noch um die Belange von den Kindern kümmern und ihren Wünschen nachkommen, dann könnte die KM alles habe ... umsonst ... Aber es würde nicht enden.

      Wohlgemerkt wir streiten hier um 80 Euro bzw. jetzt neuerdings um 110 (und die damit aufgelaufenen Nachzahlungen von ca. 400 Euro). Die ich bereit wäre zu zahlen wenn ich könnte. Ich will mich nicht darum drücken, aber .... die derzeitige Situation lässt es nicht zu. Ein Umzug nur um kurzfristig ruhe zu Erhalten wäre der letzte Schritt. Würde aber sowohl mich wie meine Kinder noch mehr seelisch belasten (Anfahrtswege mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weniger Zeit mit meinen Kinder, Geld für den Umzug) ...

      Wie gesagt, wir sprechen von der Zeit bis eine Einigung für das Haus gefunden wird.

      Natürlich kann ich diese Punkte gerichtlich festlegen lassen, was aber bedeutet, dass auch hier Konsten auf beide Seiten auf einander zu kommen. Und noch schlimmer die Kinder natürlich noch mehr in diese Situation zwangsläufig mit rein gezogen werden.

      Ein Apell, sich im Sinne der Kinder zu einigen hat die KM erstmal ausgeschlagen. Ich solle arbeiten gehen und dann somit meinen Pflichten als Vater (geldlich) nachkommen. Gleichzeitig erwägt sie mit dem neuen Lebensgefährten zusätzlich ein W.mobil anzuschaffen. Für mich die Ironie schlecht hin. Ich kann meinen Kindern gerade mal einen Minimalstandard halten, in dem ich für mich selber auf Lebensmittel ect. verzichte und mich noch mehr als schon jetzt einschränke. Und die Kindesmutter plant Urlaube, beschenkt die Kinder, macht mit Ihnen ständig tolle Sachen. Will Ihnen also damit zeigen. Schaut mal ... wie gut ihr es bei Mama habt.

      Um so stolzer bin ich meinen großen Sohn, dass er sich nicht so beeinflussen lässt und seinen Standpunkt klar vertritt!!


      Wo sind denn hier die Pflichten der Mutter, auf die Belange des Kindes zu hören (wurde sogar von JA schon mal so aufgeführt, dass sie dazu nicht bzw. nur schwer in der Lage ist).

      Da die Kindesmutter auch ständig im Internet aktiv ist (die Zeit hat sie ja auch). Möchte ich Euch meine Vornahmen nicht nennen.

      Danke für das Verständnis.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JJWaL ()

    • Hallo,

      Wenn sie das Haus finanziert, dann bringt das ja nichts

      Wobei du für deinen Anteil einen nutzungsentschädigung bekommen müsstest und davon den hälftigen Kredit zahlen. Also Kaltmiete für 110 qm.
      Aber vermutlich ist das nicht mehr als der hälftigenm Kredit ist.

      Was die Versicherungen angeht, kannst du diese nicht ruhend stellen bzw. Kündigen? Denn diese Absicherung ist für dich nicht relevant.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo JJWaL,

      ich gehe mal davon aus, dass deine Ex dem Wechsemodell für euren Großen nicht zustimmt, weil ihr damit viel Geld verloren geht. Vielleicht wäre an dieser Stelle ein Schraube, die du drehen könntest, damit auch deine finanzielle Situation sich verbessert, denn du müsstest wesentlich weniger Unterhalt bezahlen.

      Zweitens solltest du deiner Ex klar machen, dass du nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichst und auf Teilungsversteigerung des Hauses bestehst. Ob sie dann deine Hälfte mit finanzieren kann, ist dann ihr Problem, du kommst erstmal (hoffentlich) an Kapital.

      Wohngebäudeversicherung solltest du behalten, ist auch in deinem Interesse.

      Gruß
      Max
    • MaxMustermann schrieb:

      Hallo JJWaL,

      ich gehe mal davon aus, dass deine Ex dem Wechsemodell für euren Großen nicht zustimmt, weil ihr damit viel Geld verloren geht. Vielleicht wäre an dieser Stelle ein Schraube, die du drehen könntest, damit auch deine finanzielle Situation sich verbessert, denn du müsstest wesentlich weniger Unterhalt bezahlen.

      Zweitens solltest du deiner Ex klar machen, dass du nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichst und auf Teilungsversteigerung des Hauses bestehst. Ob sie dann deine Hälfte mit finanzieren kann, ist dann ihr Problem, du kommst erstmal (hoffentlich) an Kapital.
      Hallo Max, danke für die Infos,

      ja natürlich habe ich diese Karte mit dem Wechselmodell auch schon auf den Tisch gelegt. Mir wäre es natürlich lieber, wir schaffen dass ohne richterliche Feststellung.

      Natürlich zahle ich im Moment die Versicherungen weiter ... mir ist die Tragweite bei Auflösung bewusst. Aber es belastet meine schon geschundenen Finanzen extrem. Daher ist es mir schon wichtig, dass man mich schnellst möglich aus allen Verpflichtung "auszahlt".

      Wie gesagt, ein errechnetes Angebot (mit alles aus meiner Sicht verfügbaren Daten) liegt der KM ja von meinem Anwalt vor. Nur die Zeit bis zur endgültigen Klärung zu überbrücken ist im Moment auf Grund meiner beruflichen und gesundheitlichen Situation sehr schwer.
    • Hi @JJWaL,
      losgelöst vom bisher gesagten (geschriebenen)

      Bitte bedenke (bzw. weise bei Berechnung die andere Partei zB. JA) darauf hin, dass dein Krankengeld nachversteuert werden muß...
      Das kommt mit der nächsten Steuererklärung auf Dich zu. Im Übrigen sollte (muß!!) das dann auch bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden!
      Eventuell solltest Du jetzt schon mal den Steuerberater befragen, wie hoch die Steuerlast hierfür wird...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift