Hallo alle miteinander!
Ich habe eine Verständnisfrage bzw. eine Frage die mich beschäftigt und wofür ich keine Lösung finde:
Es geht um ein nicht privilegiertes Kind, 21, noch in der Schule.
Herausgefunden habe ich mittlerweile, dass die Quotelung der Eltern vor dem Abzug der vorrangigen Ehefrau gemacht wird. Aber wie ist das mit dem Selbstbehalt im Nachgang für die Berechnung des "Kindes"? Werden von den 1400 Euro SB gegenüber dem Kind nochmals 10% Haushaltsersparnis abgezogen wenn sich herauskristallisiert, dass der KV nicht alle Unterhaltsberechtigten bedienen kann?
Oder neigen Gerichte dazu den Selbstbehalt gleich zu reduzieren, wenn die Unterhaltsverpflichteten verheiratet sind? Oder wird die Haushaltsersparnis nur bei dem Elternteil abgezogen, wo der Ehepartner besser verdient?
Folgender Fall:
Der Kindsvater hat ein bereingtes Netto von 2050 Euro, seine Frau hat ein bereingtes Netto von 650 Euro.
Die Kindsmutter hat ein bereingtes Netto von 1410 Euro, ihr Mann um die 1500 Euro
Wenn man das Netto der Eltern nimmt, dann ergibt sich für das Kind ein Bedarf in Höhe von 432 Euro.
Der Vater könnte also 360 Euro zahlen, die Mutter 10 Euro.
Jetzt kommt aber die Ehefrau ins Spiel:
Ihr Mann hat bislang 330 Euro an das Kind gezahlt (als es noch privilegiert war) mit Titel.
EK Vater: 2050 Euro - 330 = 1720 (Vorwegabzug des eheprägenden Unterhaltes)
Ehefrau: 650
1720 + 650 = 2370 : 2 = 1185 (Berechnung nach Halbteilungssatz)
Sein SB gegenüber der Ehefrau liegt bei 1260. Also zahlt er als Familienunterhalt 460 Euro.
Für den Volljährigen bleiben dann: 2050 - 460 - 1400 SB= 190 Euro
Oder rechnet man vom SB dann doch 10% runter? Dann würde der Volljährige 190 + 140 Euro bekommen? Wäre das eine Einzelfallentscheidung?
In den Unterhaltsleitlinien steht nur was von Reduzierung wenn Ehepartner leistungsfähig ist...
die Reduzierung des Selbstbehaltes würde ja zu einem völlig anderen Ergebnis führen und in dieser Rechnung eine Abänderungsklage sinnfrei machen.
Und besteht ggf. auch die Gefahr, dass ein Richter sagt: Kind ist zwar jetzt nicht mehr privilegiert, aber zahlen sie mal trotzdem weiter bis zum Ende der Schulzeit laut Titel. Welchen sinn würden dann die Ränge machen?
Ich habe eine Verständnisfrage bzw. eine Frage die mich beschäftigt und wofür ich keine Lösung finde:
Es geht um ein nicht privilegiertes Kind, 21, noch in der Schule.
Herausgefunden habe ich mittlerweile, dass die Quotelung der Eltern vor dem Abzug der vorrangigen Ehefrau gemacht wird. Aber wie ist das mit dem Selbstbehalt im Nachgang für die Berechnung des "Kindes"? Werden von den 1400 Euro SB gegenüber dem Kind nochmals 10% Haushaltsersparnis abgezogen wenn sich herauskristallisiert, dass der KV nicht alle Unterhaltsberechtigten bedienen kann?
Oder neigen Gerichte dazu den Selbstbehalt gleich zu reduzieren, wenn die Unterhaltsverpflichteten verheiratet sind? Oder wird die Haushaltsersparnis nur bei dem Elternteil abgezogen, wo der Ehepartner besser verdient?
Folgender Fall:
Der Kindsvater hat ein bereingtes Netto von 2050 Euro, seine Frau hat ein bereingtes Netto von 650 Euro.
Die Kindsmutter hat ein bereingtes Netto von 1410 Euro, ihr Mann um die 1500 Euro
Wenn man das Netto der Eltern nimmt, dann ergibt sich für das Kind ein Bedarf in Höhe von 432 Euro.
Der Vater könnte also 360 Euro zahlen, die Mutter 10 Euro.
Jetzt kommt aber die Ehefrau ins Spiel:
Ihr Mann hat bislang 330 Euro an das Kind gezahlt (als es noch privilegiert war) mit Titel.
EK Vater: 2050 Euro - 330 = 1720 (Vorwegabzug des eheprägenden Unterhaltes)
Ehefrau: 650
1720 + 650 = 2370 : 2 = 1185 (Berechnung nach Halbteilungssatz)
Sein SB gegenüber der Ehefrau liegt bei 1260. Also zahlt er als Familienunterhalt 460 Euro.
Für den Volljährigen bleiben dann: 2050 - 460 - 1400 SB= 190 Euro
Oder rechnet man vom SB dann doch 10% runter? Dann würde der Volljährige 190 + 140 Euro bekommen? Wäre das eine Einzelfallentscheidung?
In den Unterhaltsleitlinien steht nur was von Reduzierung wenn Ehepartner leistungsfähig ist...
die Reduzierung des Selbstbehaltes würde ja zu einem völlig anderen Ergebnis führen und in dieser Rechnung eine Abänderungsklage sinnfrei machen.
Und besteht ggf. auch die Gefahr, dass ein Richter sagt: Kind ist zwar jetzt nicht mehr privilegiert, aber zahlen sie mal trotzdem weiter bis zum Ende der Schulzeit laut Titel. Welchen sinn würden dann die Ränge machen?