Hallo in der Runde - bitte um Unterstützung bzw. Auskunft in meiner Angelegenheit. Ich bin Rentnerin - wurde in 7/2012 geschieden.
Mir steht von meinem EX-Mann, der ebenfalls Rentner ist, ein nicht unerheblicher Versorgungsausgleich aus seiner Betriebsrente zu, über 1.000,00 €.
Die Versicherung meines EX-Mannes hatte seinerzeit Einspruch zum Beschluß des Familiengerichts eingelegt, daraufhin wurde der Vorgang vom Oberlandesgericht bearbeitet. Das OLG teilte mit, dass das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 18.12.2018 - 11 UF 815/18 - über die Frage der "vergleichbaren Wertentwicklung entschieden hat, auf die es auch in meinem vorliegenden Fall ankommt. Gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg ist Rechtsbeschwerde eingelegt worden (Az. BGH XII ZB 24/19). Das OLG beabsichtigt, die Entscheidung des BGH abzuwarten.
Für mich ist die Entscheidung des OLG, die Entscheidung des BGH abzuwarten, eine aus meiner Sicht ungerechte Behandlung.
In dem ähnlich gelagerten Fall beim BGH handelt es sich um noch nicht in Rente befindliche geschiedene Ehepartner. Mein EX-Mann und ich sind aber zum Zeitpunkt der Scheidung 7/2019 bereits Rentner gewesen. Mit anderen Worten besteht für den BGH doch gar keine Eile, sich mit einem Urteil der vorgenannten Beschwerde im ähnlichen Fall zu befassen, zumal die Gerichte arbeitsmäßig sowieso total überlastet sind.
Mein EX-Mann, der nach der Scheidung in 2018 wieder geheiratet hat und im Ausland lebt, er ist 68 Jahre alt, ist Nutznießer des sich hinziehenden Versorgungsausgleichs-Prozesses und ich fühle mich als Benachteiligte. Vielleicht wartet die Versicherung seiner Betriebsrente, dass einer von uns vorzeitig stirbt.
Bis zur Scheidung 7/2018 hatte ich seit 8/2012 monatlich Unterhalt erhalten, der von meinem EX-Mann ungerechtfertigterweise mehrfach gekürzt wurde.
Zum Zeitpunkt der Scheidung erhielt ich ca. 1.300,00 €. Da ich wußte, dass mir ein Versorgungsausgleich zusteht, hatte ich auf die Forderung auf "Nachehelichen Unterhalt" verzichtet.
Nun sind seit der Scheidung 17 Monate vergangen, in denen ich weder "Nachehelichen Unterhalt", noch den mir zustehenden Versorgungsausgleich erhalte.
Meine Frage: Muß ich die Verfahrensweise / Entscheidung des OLG hinnehmen und evtl. noch jahrelang das Urteil des BGH in ähnlicher Angelegenheit abwarten, bis dann endlich das OLG in meiner Angelegenheit entscheidet? Die Summe des mir zustehenden monatlichen Versorgungsausgleichs ist schließlich nicht unerheblich.
Wer hat ähnliches erlebt bzw. wie kann ich eine schnellere Bearbeitung / Beschluß-Fassung des OLG erreichen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
sail-away
Mir steht von meinem EX-Mann, der ebenfalls Rentner ist, ein nicht unerheblicher Versorgungsausgleich aus seiner Betriebsrente zu, über 1.000,00 €.
Die Versicherung meines EX-Mannes hatte seinerzeit Einspruch zum Beschluß des Familiengerichts eingelegt, daraufhin wurde der Vorgang vom Oberlandesgericht bearbeitet. Das OLG teilte mit, dass das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 18.12.2018 - 11 UF 815/18 - über die Frage der "vergleichbaren Wertentwicklung entschieden hat, auf die es auch in meinem vorliegenden Fall ankommt. Gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg ist Rechtsbeschwerde eingelegt worden (Az. BGH XII ZB 24/19). Das OLG beabsichtigt, die Entscheidung des BGH abzuwarten.
Für mich ist die Entscheidung des OLG, die Entscheidung des BGH abzuwarten, eine aus meiner Sicht ungerechte Behandlung.
In dem ähnlich gelagerten Fall beim BGH handelt es sich um noch nicht in Rente befindliche geschiedene Ehepartner. Mein EX-Mann und ich sind aber zum Zeitpunkt der Scheidung 7/2019 bereits Rentner gewesen. Mit anderen Worten besteht für den BGH doch gar keine Eile, sich mit einem Urteil der vorgenannten Beschwerde im ähnlichen Fall zu befassen, zumal die Gerichte arbeitsmäßig sowieso total überlastet sind.
Mein EX-Mann, der nach der Scheidung in 2018 wieder geheiratet hat und im Ausland lebt, er ist 68 Jahre alt, ist Nutznießer des sich hinziehenden Versorgungsausgleichs-Prozesses und ich fühle mich als Benachteiligte. Vielleicht wartet die Versicherung seiner Betriebsrente, dass einer von uns vorzeitig stirbt.
Bis zur Scheidung 7/2018 hatte ich seit 8/2012 monatlich Unterhalt erhalten, der von meinem EX-Mann ungerechtfertigterweise mehrfach gekürzt wurde.
Zum Zeitpunkt der Scheidung erhielt ich ca. 1.300,00 €. Da ich wußte, dass mir ein Versorgungsausgleich zusteht, hatte ich auf die Forderung auf "Nachehelichen Unterhalt" verzichtet.
Nun sind seit der Scheidung 17 Monate vergangen, in denen ich weder "Nachehelichen Unterhalt", noch den mir zustehenden Versorgungsausgleich erhalte.
Meine Frage: Muß ich die Verfahrensweise / Entscheidung des OLG hinnehmen und evtl. noch jahrelang das Urteil des BGH in ähnlicher Angelegenheit abwarten, bis dann endlich das OLG in meiner Angelegenheit entscheidet? Die Summe des mir zustehenden monatlichen Versorgungsausgleichs ist schließlich nicht unerheblich.
Wer hat ähnliches erlebt bzw. wie kann ich eine schnellere Bearbeitung / Beschluß-Fassung des OLG erreichen?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
sail-away