Der Gerichtsbeschluß über den mir zustehenden Versorgungsausgleich ist trotz Scheidung in 7/2018 immer noch nicht erfolgt

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    • Der Gerichtsbeschluß über den mir zustehenden Versorgungsausgleich ist trotz Scheidung in 7/2018 immer noch nicht erfolgt

      Hallo in der Runde - bitte um Unterstützung bzw. Auskunft in meiner Angelegenheit. Ich bin Rentnerin - wurde in 7/2012 geschieden.
      Mir steht von meinem EX-Mann, der ebenfalls Rentner ist, ein nicht unerheblicher Versorgungsausgleich aus seiner Betriebsrente zu, über 1.000,00 €.
      Die Versicherung meines EX-Mannes hatte seinerzeit Einspruch zum Beschluß des Familiengerichts eingelegt, daraufhin wurde der Vorgang vom Oberlandesgericht bearbeitet. Das OLG teilte mit, dass das OLG Nürnberg mit Beschluss vom 18.12.2018 - 11 UF 815/18 - über die Frage der "vergleichbaren Wertentwicklung entschieden hat, auf die es auch in meinem vorliegenden Fall ankommt. Gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg ist Rechtsbeschwerde eingelegt worden (Az. BGH XII ZB 24/19). Das OLG beabsichtigt, die Entscheidung des BGH abzuwarten.
      Für mich ist die Entscheidung des OLG, die Entscheidung des BGH abzuwarten, eine aus meiner Sicht ungerechte Behandlung.
      In dem ähnlich gelagerten Fall beim BGH handelt es sich um noch nicht in Rente befindliche geschiedene Ehepartner. Mein EX-Mann und ich sind aber zum Zeitpunkt der Scheidung 7/2019 bereits Rentner gewesen. Mit anderen Worten besteht für den BGH doch gar keine Eile, sich mit einem Urteil der vorgenannten Beschwerde im ähnlichen Fall zu befassen, zumal die Gerichte arbeitsmäßig sowieso total überlastet sind.
      Mein EX-Mann, der nach der Scheidung in 2018 wieder geheiratet hat und im Ausland lebt, er ist 68 Jahre alt, ist Nutznießer des sich hinziehenden Versorgungsausgleichs-Prozesses und ich fühle mich als Benachteiligte. Vielleicht wartet die Versicherung seiner Betriebsrente, dass einer von uns vorzeitig stirbt.

      Bis zur Scheidung 7/2018 hatte ich seit 8/2012 monatlich Unterhalt erhalten, der von meinem EX-Mann ungerechtfertigterweise mehrfach gekürzt wurde.
      Zum Zeitpunkt der Scheidung erhielt ich ca. 1.300,00 €. Da ich wußte, dass mir ein Versorgungsausgleich zusteht, hatte ich auf die Forderung auf "Nachehelichen Unterhalt" verzichtet.
      Nun sind seit der Scheidung 17 Monate vergangen, in denen ich weder "Nachehelichen Unterhalt", noch den mir zustehenden Versorgungsausgleich erhalte.

      Meine Frage: Muß ich die Verfahrensweise / Entscheidung des OLG hinnehmen und evtl. noch jahrelang das Urteil des BGH in ähnlicher Angelegenheit abwarten, bis dann endlich das OLG in meiner Angelegenheit entscheidet? Die Summe des mir zustehenden monatlichen Versorgungsausgleichs ist schließlich nicht unerheblich.
      Wer hat ähnliches erlebt bzw. wie kann ich eine schnellere Bearbeitung / Beschluß-Fassung des OLG erreichen?
      Vielen Dank für Eure Unterstützung.
      sail-away
    • Hallo sail -away
      Erst einmal herzlich Willkommen hier im Forum.
      Wahrscheinlich geht es dem OLG hier um diesen Beschluß ( BGH XII ZB 540/14 ), schau ihn Dir mal an ob er auf Dich zutrifft. Aber ich würde mich mal mit meinem Anwalt darüber unterhalten ob es Sinn macht sich an das Gericht wegen Untätigkeit zu wenden. Vielleicht kann hier im Forum was genaueres hierzu sagen.

      LG Hugoleser
    • Vielen Dank Hugoleser,
      mein Anwalt hatte bereits auf meine Bitte hin das OLG ersucht, zeitnah einen Beschluß zu fällen. Das OLG antwortete in 9/2019, dass die Entscheidung des BGH voraussichtlich in absehbarer Zeit ergehen wird und deshalb abzuwarten sei.
      Nur, so meine Meinung, selbst wenn in zig Jahren das BGH endlich eine Entscheidung hierzu trifft, steht zum heutigen Zeitpunkt nicht fest, ob diese Entscheidung sich dann auf diesen einen Fall beruft/bezieht, oder ob es sich um eine Grundsatz-Entscheidung handeln wird. Ein Ende ist also aus meiner Sicht, vielleicht über Jahre, nicht in Sicht.
      Und dann will/kann das OLG möglicherweise wieder nicht entscheiden.
      Den Beschluß (BGH XII ZB 540/14) habe ich mir angesehen - bin als Laie aber nicht in der Lage, die Thematik definitiv einzuschätzen.
      Ich halte meinen Fall für etwas kompliziert - wenn das OLG schon keine Entscheidung treffen will, ich bin kein Jurist.
      Zu der ganzen Angelegenheit kommt noch hinzu, dass ich von meiner Rente lt. bisheriger Berechnung ca. 400 € an meinen Ex-Mann übertragen lassen soll. Nur: Bei meiner Betriebsrente wurden Zeiten vor meiner Ehe, 1972 - 5/1990 (Heirat) bei der Versorgungsausgleichsberechnung mit berücksichtigt. 1998 mußte mein Arbeitgeber mit einem anderen Arbeitgeber fusionieren, bei dem ich weiter beschäftigt war. Die Pensionskasse meines früheren Arbeitgebers wurde geschlossen in 1998 und der neue Arbeitgeber zahlte für mich drastisch verringerte Beträge in die Pensionskasse ein, die für mich von 5/1998 bis 7/2015 (Beschäftigungsende) lediglich etwas über 100 € als Betriebsrente ergaben.
      Das Gesetz sagt aus, dass nur Zeiten der Ehe (Heirat bis Einreichung des Scheidungsantrags) für die Versorgungsberechnung zum Tragen kommen darf.
      Nur auch hier muß ich sagen, fühle ich mich benachteiligt. Aus meiner Sicht dürften für die Berechnung des Versorgungsausgleichs nur die Jahre 5/1990 (Heirat) bis 4/1998 (Fusion - und Beendigung der Einzahlung der Betriebsrenten-Zahlungen meines 1. Arbeitgebers für mich in die Pensionskasse) berücksichtigt werden. Mein Anwalt hat auf meine Bitte hin, Beschwerde eingelegt. Auch hier bleibt die Pensionskasse dabei, dass bei der seinerzeitgen Berechnung alles richtig sei.
      Also gesamt gesehen, fühle ich mich schon jetzt voll als die Benachteiligte. Es ist eine ..... unendliche Geschichte.
      Bin seit 12/2012 ISUV-Mitglied.
      Vielen Dank für den Beitrag zu meinem geschilderten Fall.
      Viele Grüße
      sail-away

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von sail-away ()

    • Hallo,

      ds BGH wird sich die Zeit nehmen, die Unterlagen zu studieren, bereits vorhandene Urteile und Gesetzeslagen dazuzunehmen und dann werden sie in Ruhe die Entscheidung treffen. Das ist zumindest beim BVerfG so. Ich vermute mal, dass es beim BGH sehr ähnlich laufen wird.

      Dann gibt es mehrere Möglichkeiten: a) die Beschwerde hat keinen Erfolg, dann bleibt alles so wie es ist b) das BGH entscheidet selbst oder c) der BGH verweist wieder zurück ans OLG mit der Maßgabe, die Fehler (die vom BGH benannt werden) zu korrigieren und ein neues Urteil zu erstellen.

      Ich kann verstehen, dass es für dich frustrierend ist, aber es müsste ja ab dem Zeitpunkt des Versorgungsausgleichs bzw. dem Scheidungsurteil die Rentenpunkte übertragen werden, und da du bereits Rentnerin bist müsste dann auch nachgezahlt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Lieben Dank Sophie für Deine Nachricht. Es ist nur so, dass es mir gesundheitlich durch den Prozeß seit 8/2012 nicht gut geht. Ich bin kein Jammer-, sondern ein Kämpfertyp. Bin ehrenamtlich in 2 sozial-politischen Projekten tätig - will sagen, ich helfe gerne meinen Mitmenschen durch mein soziales Engagement. Es wäre für mich gesundheitlich sehr wichtig, einen Abschluß/ ein Ende zu meiner Vergangenheit zu finden. Habe jetzt den 5. RA, der sehr gut und bezüglich seines Honorars sehr gerecht ist. Nur die RAe zuvor haben meine Interessen nicht vertreten, daher mußte ich 5 x den RA wechseln. Bin weder "geld-gierig" noch will ich meinen Ex-Mann "abzocken". Bin halt ein totaler Gerechtigkeitsmensch, dem selbst Gerechtigkeit nicht wider-fährt. Der 4. RA (ISUV-RA) hatte mich um 38.000 € abgezockt, insgesamt habe ich bisher 60.000 € an Scheidungs-, Gutachter-, Gerichtskosten, Gegenanwalt bezahlen müssen. Ich bin weder reich noch arm - habe alles mitfinanzierte, z.B. bezahltes Haus, aufgegeben. Bin auch hier von meinem EX-Mann unfair behandelt worden bei der 1/4 erhaltenen Entschädigung dafür. Ein Prozeß-Ende ist mein Traum - bin ein positiver Typ bei 80 Prozent Schwerbehinderung.
      Möchte anderen Mut machen, für Gerechtigkeit einzutreten, auch wenn es aussichtslos erscheint.
      Viele Grüße
      sail-away
    • Hallo Sail-Away,

      ja, ich kann gut verstehen, dass du das Thema endgültig abschließen willst, ginge mir genau so.
      Aber es liegt nicht in deiner Hand, leider.

      Deswegen: warte ab, auch wenn es von Monat zu Monat schwerer fällt. Irgendwann ist auch das Thema zu Ende und du brauchst nur noch die relevanten Schreiben/Urteile aufheben (mit dem Rest würde ich ein Freudenfeuer entzünden ;))

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sail-away,

      erstmal Hut ab vor Deiner Kraft, so lange überhaupt durchzustehen.
      Ich kann Dich gut verstehen und auch Deine Gefühle nachvollziehen, wenn auch aus anderem Beweggrund.
      Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur vorschlagen, auch insoweit einen Abschluss damit zu finden, in dem Du Dir sagst, dass Familienrecht nicht gerecht ist und Du das bisher (in die Gerichtsprozesse und Anwälte) investierte Geld als gänzlich verloren ansiehst.
      Manchmal ist es besser, die Dinge aufzugeben, als verzweifelt um sein Recht kämpfen zu müssen und deswegen nicht abschließen zu können.
      Leider kann ich Dir in Deiner Rechtssache überhaupt nicht helfen - wie gesagt, ich habe nur den Tipp, dass Du alles beendest und Dich mit dem abfindest, was Du gerade bekommst.
      So wie Du Dich schilderst, wirst Du damit eher einen Frieden finden als noch jahrelang auf den ungewissen Ausgang Deines Prozesses harren zu müssen.

      Alles Gute Dir!
      Gruß Tanja
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