Kindesvater in der Schweiz

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    • Kindesvater in der Schweiz

      Hallo liebe Forumsgemeinde,

      mein Ex (in Trennung lebend) lebt und arbeitet in der Schweiz.

      Wir haben 3 gemeinsame Kinder im Alter von 9, 5 und 3 Jahren, die bei mir leben (in Deutschland). Er hat noch einen älteren Sohn, der Student ist. Sein Bruttoeinkommen aus Angestelltenverhältnis beträgt ca. CHF 8000.-.

      Mit wie viel Kindes- und Trennungsunterhalt kann ich hier rechnen so ca.? Mein eigenes Einkommen beträgt 2000 Euro brutto / Monat. Schulden hat er soweit keine, nur ein völlig überzogenes Dispo und einen Autokredit von 420 €/Monat, den er aber wahrscheinlich verkaufen müssen wird.

      Es muss aus den 8000 CHF erstmal das Netto errechnet werden, dann der Währungsunterschied und die Kaufkraftparität berechnet werden, wie ich gelesen habe.

      Viele Grüße und vielen Dank
      B.
    • Hallo,

      es gibt einen Brutto-Netto-Rechner für die Schweiz (findest du beim googlen).
      Dort kann das Brutto eingegeben werden, ob Kirchenmitglied, wieviel Kinder, in welchem Kanton lebend.
      Und man muss eingeben, in welchem Kanton man lebt.

      Wenn ich das einfach mal eingebe (keine Kirche, ledig, 3 Kinder, Aargau) kommt ein Brutto von ca. 5.800 € heraus. Allerdings geht dann noch die Krankenversicherung ab. Ebenso die berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge.

      Allerdings sagt der Lebenshaltungskostenindex, dass bei dem Punktwert von 100 für Deutschland der Punktwert für die Schweiz knapp 160 Punkte beträgt. Dies müsste bei dem Einkommen natürlich auch berücksichtigt werden.

      Wenn ich das mal ganz einfach berechne, in dem ich davon ausgehe, dass die 800 € für Krankenversicherung, berufsbedingte Aufwendungen und zus. Altersvorsorge benötigt werden reden wir von einem bereinigten Netto von 5.000 €. Dann berücksichtigte ich den Kaufkraftunterschied 5000/160*100=3125 €.

      Deine drei Kinder stehen im 1. Rang, der Student im 4. Rang (wo lebt der Student - Deutschland oder Schweiz)

      Damit sind es 4 Unterhaltsberechtigte, mit dir 5.
      Die Düsseldorfer Tabelle geht von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Damit müsste eine Abstufung von 3 Stufen erfolgen:

      Damit landet er in Stufe 2 (1.901-2.300):
      Kind1, 3 Jahre: 388-hälftiges Kindergeld
      Kind 2, 5 Jahre: 388-hälftiges Kindergeld
      Kind 3, 9 Jahre: 446-hälftiges Kindergeld
      du: Trennungsunterhalt
      Student: wenn noch was übrig ist.


      Der Trennungsunterhalt berechnet sich aus dem bereinigten Netto deines Mannes abzüglich des Kindesunterhaltes. Wenn ich hier bei allen 3 Kindern jeweils 102 € abziehe (204 Kindergeld) hat er noch ein verfügbares Einkommen von 2209. Du hast ca. ein Netto von 1462 € abzüglich. berufsbedingte Aufwendungen abzüglich zus. Altersvorsorge bleibt noch ein Einkommen von ca. 1.308 €. Bei dem Trennungsunterhalt werden eure Gehälter addiert und dann durch 2 geteilt. Dann wird davon dein Einkommen abgerechnet und der Restbetrag ist der Trennungsunterhalt. Damit bleibt für dich ein Trennungsunterhalt von 450 € für dich.

      Damit erreicht er nicht den Selbstbehalt.

      Aber: ich weiss nicht, ob du nicht bereit für Kind 2 das Kindergeld für das 3. Kind bekommst und für das jüngste Kind das Kindergeld für das 4. Kind. Da diese höher sind, würde mehr bleiben.

      Und: was ist mit den Kosten für den Umgang? Wie groß ist die Entfernung zwischen den Kindern und dem Vater? Wenn diese sehr groß ist kann es sein, dass diese auch Berücksichtigung finden.

      Und: was bei meiner Berechnung nicht berücksichtigt ist, da die Daten nicht vorhanden sind: es wird immer vom Jahresbrutto (Schweiz) bzw. Jahresnetto (Deutschland) ausgegangen sowie die Steuerrückzahlung bzw. Nachzahlung. Ebenso muss die Krankenversicherung in der Schweiz in der realen Höhe berücksichtigt werden.

      Deswegen dient diese Berechnung nur als ersten Anhaltspunkt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
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