Privatschule

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Privatschule

      Hallo,

      bei mir stellt sich bald der Wechsel eines Kindes von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

      Das Kind wurde von der EXE in der Grundschule auf einer Privatschule angemeldet. Ich habe den Vertrag nicht unterschrieben.
      Im Zuge eines Prozesses wurde ich vor dem Familiengericht in einen Vergleich gezwungen. Der Vergleich ist auf den Besuch der XY privaten Grundschule begrenzt. Inhalt: Ich beteilige mich zu 50% an den Kosten.
      Die Familienrichterin hatte noch ein schwieriges Umgangsverfahren mit uns als Eltern laufen mit einer sehr sturen EXE als Beteiligte.
      Ich habe ca 100 mal gesagt ich unterstütze diese Schule nicht. Dann wurde das Kind gegen mich positioniert und ich habe dann einmal gesagt kann man vielleicht machen. Hat ausgereicht um Vorschub für den Vergleich zu geben. Sie wollten doch auch!!! Die Richterin war wohl der Meinung die Umgangssache entspannt sich nach dem Vergleich. Hat sie nicht. Den Vergleich habe ich bewusst auf die XY Grundschule begrenz, weil zwischenzeitlich noch das XY Gymnasium entstanden ist und ich ausgeführt habe, dass ich dafür nicht zahlen werde.

      So jetzt zur Krux. EXE will das Kind auf dem XY Gymnasium anmelden. Um der Kindsintsrtrumentalisierung vorzubeugen hat man Anwalt mit Blick auf die anstehende Schulwahl bereits vor 7 Monaten die Gegenseite gebeten sich Gedanken zu machen, mit dem Hinweis, dass wir das private Gymnasium nicht mittragen. Die Gegenseite hat das nicht interessiert und vor 8 Wochen eine Anmeldung an die Schule geschickt. Wir haben davon erfahren weil wir ein Dankensschreiben für die Anmeldung erhalten haben. Mein Anwalt hat bei der Schule schriftlich interveniert und unsere Nichtzustimmung klargestellt.
      Inhaltlich habe ich genug Punkte die gegen die Schule sprechen (pädagogischer, wirtschaftlicher Art etc). Die gegnerische Seite stellt sich stur und hat immer die Zustimmung gefordert zur Anmeldung. Die Kostenfrage könne man später klären (EUR 700 + im Monat; auf 9 Jahre gerechnet locker EUR 100.000 min). Kann ich mir nicht leisten. Will ich mir nicht leisten, alleine schon vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktlage oder mgl. Krankheit, Unfall etc. Ich bin gerne bereit meinem Kind ein Studium zu finanzieren aber nicht eine dubiose Privatschule, die zwar staatlich genehmigt aber nicht staatlich annerkannt ist, also bis zur staatlichen Anerkennung keine Abschlüsse anbieten kann. Die Kinder müssen zur Abiturprüfung dann an eine staatliche Schule fahren. Es handelt sich um eine Neugründung, die erst 3 Jahre am Markt ist. Pro Jahrgang (bisher 5-8) gehen max. 30 Schüler. Das ganze rechnet sich m.E. wirtschaftlich nicht und die Kosten werden steigen oder die Schule macht die Krätsche. Mit 30 Schülern pro Jahrgang eine Oberstufe darzustellen halte ich für kritisch.

      soweit zum Hintergrund.

      Ende Januar ist Gerichtstermin. EXE will per Gericht durchsetzen, dass sie das Kind in dieser weiterführenden Schule anmelden darf.
      Begründung: räumliche Nähe zu den Arbeitsplätzen der Eltern, kleine Klassenverbände, soziales Umfeld an Kindern und Lehrern bleiben für das Kind erhalten, Ganztagesbetreuung. Das Kind wird allerdings täglich 25 km einfach im Auto dorthin gefahren und wieder abgeholt-
      Die Möglichkeit soziale Kontakte im Ort zu bilden hat das Kind dadurch nicht und dementsprechend keine Freunde im Ort. Im früheren Umgangsverfahren wurde das Kind plötzlich gleich 2 mal zum Sport und zum Musikunterricht im Ort angemeldet. Damals hies es: Das Kind soll dadurch im Ort verortet werden, und kann deshalb an 4 Tagen nicht zum Vater. Diese Termine bestehen noch. Das Kind hat aber dennoch keinen Kontakt im Ort, weil es dort eben nicht zur Schule geht und immer nur von der Mutter in die Stadt hin und her pendelt.
      Aus meiner Sicht ein großes Manko für die spätere Entwicklung und auch ein Hebel der Mutter über die Freunde etc. des Kindes zu bestimmen, da das Kind ja Transportabhängig ist.

      Von der privaten Grundschulklasse von 25 Kindern gehen max. 4 Kinder in das private Gymnasium. Also das soziale Umfeld bleibt nicht erhalten. Die Freunde des Kindes gehen alle in staatliche Schulen in Zukunft.

      Hat das jemand rechtliche Erfahrungen?
    • Hallo,

      Es gibt ein Urteil des OLG Oldenburg (4 UF 92/18), wo die Mutter nach der Trennung und Umzug die Tochter auf einer privatschule angemeldet hat und über höheren kindesunterhalt die Beteiligung des Vaters einklagen wollte. Das OLG hat dem widersprochen und festgestellt, dass eine privatschule nicht zwingend notwendig, sofern keine sachlichen Gründe, z. B. Schlechte schulleistungen dafür sprechen würden.

      Lies das Urteil mal genau durch, vielleicht ist es halbwegs passend.

      Damals hast du einem Vergleich zugestimmt, was für das Gericht bequem war, da es keine Begründung vorlegen musste, warum die privatschule besser sei als die staatliche Schule bzw. Das staatliche Schulsystem. Ich würde an deiner Stelle klarmachen, dass du einer privatschule nicht zustimmen wirst und im Zweifelsfall auch bis zum OLG gehen wirst. Im übrigen gäbe es im Wohnort des kindes ja folgende schulische Alternativen staatlicher Art, die kostenfrei wären und ebenfalls zu den in Deutschland möglichen SchulAbschlüssen führen.


      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo RoKro,

      ich kann nicht beurteilen, inwiefern deine "Quasi-Zustimmung" zur privaten Grundschule durch die Annahme des Vergleichs dir nun erneut zum Verhängnis werden kann. Das Problem ist ja, dass es sich beim nun ausgewählten Gymnasium offenbar um eine Art "Fortsetzung" in der Hand des gleichen Trägers handelt, wenn ich dich da richtig verstanden habe, sodass die Kindsmutter mit dem Erhalt des schulischen Umfelds argumentieren wird.

      "Meine" Kindsmutter hat unsere Tochter vor einigen Jahren auch an einer Privatschule angemeldet und den Vertrag unterzeichnet, ohne vorher mit mir Rücksprache zu halten. Anschließend kam Anwaltspost mit der Forderung, die Kosten zu übernehmen, da sie ja nicht leistungsfähig sei. Da meine Tochter schon damals labil war, lautete die weitere Begründung, dort seien die Gruppen klein, und ein erneuter Wechsel von der privaten Schule (wo sie sich nun schon eingelebt habe) auf eine kostenfreie staatliche sei ihr nicht zuzumuten.
      Durchgesetzt hat sie das letztlich nicht, auch wenn es nicht vor Gericht ging, sondern anwaltlich geklärt wurde. Die Mutter blieb auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen. Keine Ahnung, wie sie das Geld am Ende aufgetrieben hat. Der Grundsatz lautet aber im Zweifel: "Wer die Musik bestellt, der zahlt."
      Auch mein Anwalt sagte, dass eine Privatschule nur dann als Mehrbedarf zu akzepieren sei, wenn man entweder vorab zugestimmt habe oder aber sachlich zwingende (!) Gründe vorlägen, z.B. eine Erkrankung/Behinderung, aus der sich ein besonderer Förderbedarf ergibt, der an einer staatlichen Schule nicht gewährleistet ist (wie Sophie schon schrieb). Wenn solche Gründe nicht vorliegen, würde ich den Besuch der Schule kategorisch ablehnen, zumal diese ja noch nicht einmal staatlich anerkannt ist!

      Ich drücke dir die Daumen!
      Gruß, HT