Bereinigtes einkommen berechnen

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    • genau Tanja. Ich weiss nicht mehr weiter. Wie schön geschrieben habe ich weiter an meinem Sohn bezahlt. Bis zum 31.07.21 weil bis da hin ging zu Abitur. Er hat sich zeit vor und auch zeit da nach garnicht gemeldet, also ich habe seit 8 Jahren gar kein kontakt mit ihm. Im August 21 worde ich wieder durch KM per sms aufgefordert weiter zu bezahlen weil er kein Barfög bekommt laut seine mutter.
    • Hallo Nordrhein-Westfalen,

      der Anwalt ist nicht (mehr) berechtigt, für den Sohn Handlungen vorzunehmen. Dieser ist volljährig und darf den Anwalt der Mutter nicht mandatieren. Lässt sich der Anwalt trotzdem eine Vollmacht geben, solltest Du diese anfordern und den Fall der zuständigen Anwaltskammer melden.

      Was die Anforderung für die minderjährigen Töchter angeht: wann hast Du das letzte Mal die Unterlagen zur Verfügung gestellt? Du hast hier damals nicht auf meine diesbezügliche Nachfrage geantwortet.
      Ich gehe daher davon aus, dass Du die Unterlagen rausreichen musst, da die 2 Jahre inzwischen um sind (aber sicher nicht 1.1.2020!)

      Für den Unterhalt des Sohnes bestreitest Du - dem Sohn, nicht dem Anwalt gegenüber - dass Du ihm gegenüber unterhaltspflichtig bist, da er
      a) nicht nachgewiesen hat, dass er sich in Ausbildung (Studium - Immatrikulation) befindet
      b) den Ablehnungsbescheid über die BaFÖG-Beantragung nicht vorgelegt hat
      c) die Einkünfte und das Vermögen der Mutter und das eigene (des Sohnes) in einer Aufstellung angegeben und nachgewiesen hat.

      Kannst Du das Schreiben des Anwaltes - die persönlichen Angaben sämtlicher Beteiligten bitte schwärzen! - hier hochladen?

      Gruß Tanja
    • genau Tanja. Ich weiss nicht mehr weiter. Wie schön geschrieben habe ich weiter an meinem Sohn bezahlt. Bis zum 31.07.21 weil bis da hin ging zu Abitur. Er hat sich zeit vor und auch zeit da nach garnicht gemeldet, also ich habe seit 8 Jahren gar kein kontakt mit ihm. Im August 21 worde ich wieder durch KM per sms aufgefordert weiter zu bezahlen weil er kein Barfög bekommt laut seine mutter.
      Dateien
    • Hallo Nordrhein-Westfalen,

      ich bin mir gerade unsicher, ob der Anwalt den Differenzbetrag fordern kann. Vielleicht kann Clausutis mehr dazu sagen.
      Wenn Dein Kind Unterhaltsvorschussleistungen bekommt, ist sowohl der Unterhaltsanspruch, als auch der Auskunftsanspruch an die UV-Kasse übergegangen.
      Wenn das Kind - vertreten durch die Mutter - Unterhaltsansprüche geltend machen will, muss die UV-Kasse ihr eigentlich die Rückübertragung zur Geltendmachung bescheinigt haben, oder @Clausutis ?

      Ansonsten kann der Anwalt ja gern Unterlagen ab 1.1.2020 anfordern, berechtigt dazu ist er nicht.
      Wenn er das Recht hat (siehe Nachfrage an Clausutis), dann auf Unterlagen der letzten 12 Monate - also (wenn ich richtig rechnen kann) ab Oktober 20 bis einschließlich September 2021 (müssten 12 Monate sein).
      Ich würde in diesem Fall auch gleich die anderen Unterhaltsverpflichtungen mitteilen (die beiden Kinder aus neuer Ehe) und sonstige Abzüge.

      Mir drängt sich der Eindruck auf, die Mutter sucht nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten ihres "nIcht-arbeiten-wollens" da ja der Unterhalt des Sohnes weg zu fallen scheint.

      Und was die "Androhung" des Anwaltes bezüglich des Unterhaltsanspruches des Sohnes angeht: darauf musst Du erst mal gar nicht reagieren.
      An Deiner Stelle würde ich aber den Sohn anschreiben und obiges anfordern.

      Nachtrag: war die Vollmacht für die Tochter/Mutter beigefügt?

      Gruß Tanja
    • Hallo Nordrhein-Westfalen,

      zwischen Mutter und Tochter braucht es keine Vollmacht. Die Mutter ist aufgrund der Obhut berechtigt, die Unterhaltsansprüche des Kindes geltend zu machen. Während der Minderjährigkeit.
      Ich wollte nur wissen, ob die Vollmacht auch beigefügt wurde.
      Damit dürfte dann später auch klar sein, dass der Anwalt nicht auch für den volljährigen Sohn tätig sein darf...Stichpunkt Vertretung widerstreitender Interessen.

      Du bist der Mutter Deiner Kinder unter drei Jahren zu Betreuungsunterhalt bzw. Familienunterhalt verpflichtet.
      Deswegen wird wohl für den Sohn nichts mehr übrig bleiben, da dieser dann in die 4. Position, noch nach Deine Frau, rutscht.
      Für die minderjährige Tochter hat es nur Auswirkungen hinsichtlich der Höhe der Stufe (vermutlich nur noch Mindestunterhalt).

      Gruß Tanja
    • Hallo Nordrhein-Westfalen,

      bei einem Anwalt (kostenpflichtig).
      Du kannst natürlich auch das, was wir letztes Jahr schrieben, entsprechend ansetzen und dann, wenn der gegnerische Anwalt etwas Abweichendes berechnet (wovon auszugehen ist), das hier zur Diskussion stellen und/oder dann einem Anwalt zur Überprüfung vorlegen.
      Ich würde erst mal die Fragen mit der Unterhaltsstelle klären, weil Du ja eigentlich im Moment gar nicht schuldbefreiend an die Mutter zahlen kannst, weil die UV-Kasse die Überleitung mitgeteilt hatte.

      Gruß Tanja
    • Hallo Nordrhein-Westfalen,

      ich habe keine Ahnung, was das beim Anwalt kostet.

      Was Deine Erziehungszeit betrifft: das wird vom Gericht nicht anerkannt als Grund, warum Dein Einkommen reduziert ist. Da Deine Ehefrau ohnehin nicht arbeitet, hättest Du ihr die Kinderbetreuung vollkommen überlassen können und müssen. Du bist für den Unterhalt Minderjähriger gesteigert erwerbspflichtig. Reduzierst Du dennoch Deine Arbeitszeit bzw. Dein Gehalt, wird man Dir fiktives Einkommen in Höhe der vorherigen Beträge zurechnen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Hugoleser,

      der TO hätte gerichtlich (und natürlich auch zuvor außergerichtlich) darzulegen und zu beweisen, dass seine Frau nicht arbeiten darf.
      Vermutlich würde dann eine Interessenabwägung dergestalt stattfinden, dass der Mindestunterhalt der älteren Tochter auf jeden Fall aufzubringen ist. Notfalls eben unter Hinzurechnung fiktiver Einkünfte.
      Da der TO nicht Elterngeld in Maximalhöhe, sondern offenbar Elterngeld in Teilzeit bezogen hat, wird ein Richter anschauen, ob die Rollenverteilung in der neuen Ehe gerechtfertigt gewählt wurde.
      Ohne weitere Kenntnis, ob auch versucht wurde, durch andere staatliche Leistungen (Zuschüsse der Krankenkasse, Eingliederungshilfen für Behinderte etc.) die Betreuungskosten der Kinder zu finanzieren, würde ich davon ausgehen, dass das Gericht eine Obliegenheitsverletzung darin sieht, dass der TO weniger arbeitet um seine Frau zu entlasten - diese ist ja schon wegen des 1. Kindes vorher zu Hause gewesen.

      Richtig und schön finde ich das alles auch nicht - wird dann wieder mal die 1. Familie und die Kinder aus dieser bevorzugt behandelt.
      Nur, wo soll man da die Grenze ziehen, dass unterhaltspflichtige Eltern nicht versuchen, sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen und der Allgemeinheit diese Kosten aufbürden?

      Ich würde an Stelle des TO auch noch nicht zum Anwalt gehen.
      Ich würde erst die UV-Stelle anschreiben und nachfragen, dann ggf. Auskünfte erteilen (schon mit dem niedrigen Elternzeiteinkommen) und wenn dann eine Berechnung kommt, diese überprüfen lassen.
      Sonst verdienen hier gleich wieder 2 Anwälte eine Menge Kohle ohne das Problem fair zu lösen.

      Gruß Tanja
    • Guten Morgen Tanja
      Ja da hast Du Recht damit das der TO das nach zu weisen hat und das die erste Familie wieder einmal bevorzugt wird. Deine Meinung bezüglich erst die Unterhaltsvorschusskasse anzuschreiben, bevor man den Anwälten Futter gibt und gutes schlechtem Geld hinterher zu schmeißen teile ich völlig. Das erst mal anschreiben ist hier die günstigere Variante und vielleicht erlebt der To dann sogar eine Überraschung. Denn man kennt ja das Sprichwort, Versuchen kann man es ja mal um Druck auf zu bauen.

      Gruß Hugoleser
    • Hallo Tanja,

      nach §7(1) UVG geht der Anspruch nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf die UVK über, also kann die Mutter die Differenz vom TO fordern.
      Nach §6(1) hat die Unterhaltsvorschusskasse einen eigenen Auskunftsanspruch gegen den TO, der auch nicht auf alle 2 Jahre beschränkt ist.

      Von daher wird der TO wohl Auskunft erteilen müssen, aber ich würde auch nur 12 Monate mitschicken und mich dann entspannt zurücklehnen. Er hat doch 3 Kinder, also wird es auf Mindestunterhalt für die Tochter hinauslaufen. Für den Sohn wird nichts mehr über bleiben.

      Die Frage ist jetzt, wie man mit der Zahlungsaufforderung umgeht. Ich würde glatt zahlen, wenn es für den Sohn keinen Titel gibt. Ist in Summe doch immer noch weniger als es zu Zeiten der Minderjährigkeit des Sohnes war. Zukünftig könnte er die UVK ja darüber informieren, dass er ab jetzt den Mindestunterhalt an die Tochter zahlt.

      Der Sohn hat natürlich die A-Karte. Papa muss die minderjährigen Kinder versorgen und Mama kann nicht mal sich selbst versorgen. Dass er unter diesen Umständen kein Bafög bekommt hat entweder einen anderen Grund oder ist einfach eine glatte Lüge, ich vermute mal eher Nummer 2 ist richtig, denn man kann im August sicher noch nicht sagen, dass man kein Bafög erhalten wird (außer man hat gar nicht vor zu studieren :) ).
    • hallo,

      ist denn klar, dass sohnemann nicht dem Grunde nach weiter unterhaltsberechtigt ist? Wenn er studieren sollte dürfte das doch der Fall sein.
      Und sind das neue Kind, und die neue Ehefrau auch als unterhaltsberechtigte gezählt worden?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!