Muss erst Schlimmeres passieren?

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    • Muss erst Schlimmeres passieren?

      Mein (Noch-)Ehemann und ich haben eine zauberhafte Tochter mit 22 Monaten. Im Juni erwarte ich ein Geschwisterchen für unsere Tochter. Zur Klarstellung: Der KV ist die gleiche Person :)

      Ich weiß, dass ich mich mit den nachfolgenden Aussagen auf sehr dünnem Eis bewege, aber genau das begründet auch meine große Sorge. In der Vergangenheit hat mein Mann immer wieder mir gegenüber Gewalt ausgeübt. Dies ging so weit, dass ich mit unserer Tochter auch Anzeige gegen ihn erstattet habe auch in einem Frauenhaus Unterschlupf gefunden habe. Mein Mann bagatellisiert all das – unter anderem auch, weil ich aus unterschiedlichen Gründen wieder zu ihm zurück gekehrt bin in unser gemeinsames Haus. In dieser Zeit waren unter anderem seine Freunde und Familie eine große Hilfe für mich, die im die „Probleme“ meines Mannes wissen. Kurz zusammen gefasst: Ich habe in meiner jugendlichen Naivität geglaubt, ich könne ihm helfen und wir würden das gemeinsam durchstehen. Fakt ist: Ich kann es nicht und habe die Verantwortung für bald 2 Kinder, die dieses Verhalten meines Mannes mir gegenüber nicht erleben sollen. Wie sich mittlerweile herausstellt, hat mein Mann in seinem Elternhaus massive körperliche und seelische Gewalt erfahren, was für mich auch erst nach und nach erkenntlich wurde. Unter anderem hat mir seine Schwester geraten, mich auf das Schlimmste einzustellen, wenn ich mich von ihm trennen würde und hatte sogar vorsorglich im Kindergarten ihrer Tochter ein Foto ihres Bruders hinterlegt, weil sie fürchtete, er könne ihre Tochter entführen, wenn er erfahren würde, dass sie während meines Aufenthaltes im Frauenhaus, Kontakt zu mir hatte. Mittlerweile weiß ich auch von einer einstweiligen Verfügung (ich glaube so heißt das) gegen meinen Mann, aufgrund derer er eine Maßnahme aufgebrummt bekam und er sich seiner Exfreundin nicht mehr nähern durfte. Mir hatte er davon zwar erzählt, aber eine sehr subjektiv beschönigte Variante.

      Nun habe ich zwar die Trennung von meinem Mann „geschafft“, er ist aber nach wie vor in seinem Verhalten übergriffig und aufgrund des bereits gerichtlich und beim Jugendamt festgelegten Umgangsrechtes, ist unsere Tochter regelmäßig bei ihm. Nun gab es aber in der Vergangenheit Situationen, in denen mein Mann seine Emotionskontrolle auch unserer Tochter gegenüber nicht im Griff hatte und die mich sehr beängstigen. In einer Situation hatte unsere Tochter nicht so „funktioniert“, wie er das wollte. Er ist darauf sehr barsch zu ihr geworden und ist sie auch körperlich angegangen. Das Kind war schlichtweg übermüdet und wir hatten ihr keinen passenden Rahmen zum Ausruhen geboten. Wir konnten das ändern, aber die Lösung passte meinem Mann nicht in den Kram, und so ließ er seine Wut an ihr aus. Er zog sie ganz barsch an, schüttelte sie und kündigte in seiner Wut an, er würde sie auch, wenn wir zurück im Auto seien (wo sie endlich hätte in Ruhe schlafen können), immer aufwecken, schließlich sei sie verantwortlich dafür, dass er sein Buch nun nicht hatte lesen können. Da mir Mann mein körperlich überlegen ist, hatte ich lediglich die Möglichkeit, nicht von ihrer Seite zu weichen und im Zweifel Schlimmeres zu verhindern. Mein Mann beruhigte sich an der frischen Luft zwar wieder einigermaßen und entschuldigte sich ein paar Stunden später auch für sein Verhalten. Dennoch bin ich der Meinung, dass er unserer Tochter gegenüber die Kontrolle nicht in diesem Maße verlieren darf. Nun bin ich die einzige, die diese Situation so wiedergeben kann und ich bin sicher, dass mein Mann dies vehement abstreiten wird.
      Ich muss dazu ergänzen, dass mein Mann sich sehr liebevoll um unsere Tochter kümmern kann, wenn er das von sich aus will. Dies kam aber in der Vergangenheit sehr selten vor. Meist war ich Schuld, wenn irgendetwas mit unserer Tochter nicht so klappte, wie er sich das vorgestellt hatte. Ich konnte selten länger als 1 Stunde weg bleiben, ohne dass das Telefon klingelte und er entweder etwas brauchte oder ich schnell zurück kommen musste.

      Es ist derzeit eine Gratwanderung für mich, zwischen der liebevollen Art, die er hat, aber auch die Angst davor, dass er ihr gegenüber seine Wutausbrüche immer weniger unter Kontrolle haben wird, sobald unsere Maus ihren eigenen Kopf entwickeln wird – und das wird sie zweifelsohne.

      Habt ihr Tipps und/oder Ratschläge für mich? Oder muss ich wirklich abwarten, bis etwas passiert? Ich halte den Umgang des KV für sehr wichtig, aber eben nur, wenn er sich unserer Tochter gegenüber auch adäquat zu verhalten weiß. Er ist zwar bei verschiedenen Therapeuten und hat auch eine Langzeittherapie gemacht, die „haben aber alle keine Ahnung“....
    • Hallo,

      Hast du das Jugendamt informiert und/Oder Antrag auf begleitenden Umgang gestellt?
      Aufgrund deines Aufenthalts im Frauenhauses? Gibt es arztberichte über die dir zugefügte Gewalt?
      Würde die Exfreundin eine Aussage machen, eine schriftliche Stellungnahme warum die ein kontaktverbot erwirkt hat?

      Gibt es Menschen, die die Gewalt gesehen/bezeugen können?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie und lieben Dank für deine schnelle Reaktion :)

      Leider habe ich keine Arztberichte oder dergleichen - hinterher ist man immer schlauer und weiß, wo man hätte mutiger sein müssen...
      Ich habe leider keine Kontaktdaten der Exfreundin und bislang hatte ich auch keinen Erfolg diese herauszufinden. Aber irgendwo muss das ja auch aktenkundig sein. Aber wie ich da ran komme - keine Ahnung...

      Mit dem Jugendamt stehen wir derzeit in Kontakt - insbesondere zur Regelung des Umgangs. Dort ist aber die Aussage, dass die Vergangenheit zwischen meinem Mann und mir nicht relevant sei für den Umgang mit unserer Tochter. Meine Bedenken und die Schilderungen dazu hatte ich in einem Erstgespräch beim Jugendamt geäußert, fanden aber keinerlei Beachtung.

      Gewalt bezeugen kann direkt niemand. Mein Mann hat mich mehrfach vor die Türe gesetzt, auch das Türschloss unseres gemeinsamen Hauses gewechselt. Hierfür gibt es Zeugen, bei denen ich dann unter anderem Unterschlupf gefunden habe - mal mit Tochter, mal hat er sie bei sich behalten. Das war insbesondere in der Zeit schwierig, als ich unsere Tochter noch gestillt hatte und keinen Zugang aufgrund des ausgetauschten Türschlosses, zu Milchpumpe hatte, was äußerst schmerzhaft war. Dies können zwei Freundinnen bezeigen. Die eine, die mir einen Schlafplatz zur Verfügung gestellt hat, die andere, die mir die Milchpumpe geliehen hatte. Aber all das scheint mir noch nicht dramatisch genug zu sein. Seine Familie und mittlerweile auch ich sind der Ansicht, dass mein Mann dringend professionelle Hilfe benötigt. Da ihm hierzu aber die Einsicht fehlt, ist er nach unserer laienhaften Meinung eine tickende Zeitbombe. So anmaßend das klingt, aber ich arbeite im Gesundheitswesen und habe viel mit Fachleuten zu tun, die ebenfalls dringend Hilfe empfehlen. Das muss aber von ihm kommen, da sonst ein Therapieerfolg aussichtslos scheint. Auch seine Eltern, seine Schwester und seine engsten Freunde haben sich an mich gewandt und mir gut zugesprochen. Ich hätte mir gewünscht, sie hätten das mal getan, bevor sie mich ins offene Messer haben laufen lassen und mir einige wichtige Informationen vorher zugänglich gemacht - u. a. die Geschichte mit seiner Exfreundin und der daraufhin angeordneten Psychotherapie...
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum akgh,

      ich möchte Dir raten, wenn das Jugendamt Deine Bedenken und Schilderungen nicht ernst nimmt, Dich noch nach anderweitiger Unterstützung umzusehen.
      Du schriebst ja, dass die Familie Deines Mannes Dich auch unterstützt hat.
      Hast Du mal jemanden aus der Familie gebeten, Dich zum Jugendamt zu begleiten um Deine Aussagen bestätigen zu können?
      Ist vielleicht eine Mitarbeiterin des Frauenhauses bereit, beim Jugendamt (und vielleicht später vor Gericht) auszusagen, warum Du dort warst und was ihr speziell an/bei Dir aufgefallen ist? Können die beiden Freundinnen Dich vielleicht zum Jugendamt begleiten?
      Da ich nicht weiß, ob es in Deiner Gegend eine Stelle des Kinderschutzbundes gibt, kann ich Dich auch nicht an diese verweisen.

      Aber wenn es schon ein gerichtliches Umgangsverfahren gab, was ist da wie angeordnet worden?

      Übrigens Arztbriefe kann man bestimmt auch einige Zeit später noch vom behandelnden Krankenhaus/Arzt (als Kopie) bekommen.

      Gruß Tanja