Ich lebe in Scheidung. Der Zugewinn ging vor das Schiedsgericht mit 0,00 € für beide aus. Jetzt kommt der Versorgungsausgleich. Wir haben 1997 geheiratet. Seit Juni 1996 habe ich die Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Somit auch keine Anwartschaften während der Ehe erworben. Laut RVA muss ich jedoch ab Scheidung meinem Mann von meiner Erwerbsunfähigkeitsrente mtl. 349,-- € bezahlen. Somit falle ich in die Altersarmut. Wie kann das sein? Es sind keine Rentenanwartschaften entstanden! Daher dürfte doch keine Ausgleichspflicht entstanden sein. Er war selbständig und hat seine Lebensversicherungen bereits währende der Ehe in die Firma gesteckt. Also für mich 0,00 €. Was soll ich tun??? Ich habe eine Schwerbehinderung von 70 % und erhalte die Altersrente 2031.
Danke für jede Hilfe!
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