Versorgungsausgleich bei Scheidung wenn VOR der Ehe schon Erwerbsunfähigkeitsrente da ist

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    • Versorgungsausgleich bei Scheidung wenn VOR der Ehe schon Erwerbsunfähigkeitsrente da ist

      Ich lebe in Scheidung. Der Zugewinn ging vor das Schiedsgericht mit 0,00 € für beide aus. Jetzt kommt der Versorgungsausgleich. Wir haben 1997 geheiratet. Seit Juni 1996 habe ich die Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Somit auch keine Anwartschaften während der Ehe erworben. Laut RVA muss ich jedoch ab Scheidung meinem Mann von meiner Erwerbsunfähigkeitsrente mtl. 349,-- € bezahlen. Somit falle ich in die Altersarmut. Wie kann das sein? Es sind keine Rentenanwartschaften entstanden! Daher dürfte doch keine Ausgleichspflicht entstanden sein. Er war selbständig und hat seine Lebensversicherungen bereits währende der Ehe in die Firma gesteckt. Also für mich 0,00 €. Was soll ich tun??? Ich habe eine Schwerbehinderung von 70 % und erhalte die Altersrente 2031.

      Danke für jede Hilfe!
    • Hallo Ingeborg,

      es scheint wohl richtig zu sein:

      Das Saarländische OLG hat dazu einen Beschluss gefasst, der wohl auch der Rechtsprechung des BGHs entspricht.
      Wenn ein Ehegatte eine Erwerbsminderungsrente bezieht und man davon ausgehen kann, dass diese nicht nur befristet gezahtl wird, muss eine fiktive Altersrente zu errechnen. Daraus wird dann wohl der Versorgungsausgleich berechnet.
      BGH NJW 1997, FAmRZ 1985...

      Wobei diese Urteile schon relativ alt sind, das müsste aber dann dein Anwalt einsehen und klären können.

      Und du schreibst, dass dein Nochmann alles in die Firma gesteckt hat. Gab es über den Zugewinn keinen Ausgleich?

      Sophie

      P.S. Der Link von Edy führte zu einer Homepage, wo das beschrieben ist. Du findest es aber auch mit meinen Angaben: Erwerbsminderungsrente und Versorgungsausgleich
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Ingeborg,

      wenn davon auszugehen ist, dass die Rente vor Beginn der Altersrente nicht mehr entzogen wird, werden für den Versorgungsausgleich die Zurechnungszeiten, die in die Ehezeit fallen,und die daraus resultierende Rente in Entgeltpunkte umgerechnet, so dass davon der Ausgleich berechnet wird.

      Vielleicht kannst du mit deinem Noch-Ehemann vereinbaren, dass er auf einen Versorgungsausgleich verzichtet.

      Gruß rebeon
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