Chance Verwirkung des Trennungsunterhalts

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    • Chance Verwirkung des Trennungsunterhalts

      Also nachdem 2. Anhörungstermin steht immernoch die Scheidung wegen Betreuungsunterhaltest in weiter Ferne. Obwohl die Gegenseite schon 4 Monate sämtliche (vielleicht formal ) nicht richtige EInkommensnachweise hat. Ich kann leider auch nix dafür wenn Bezügemitteilungen nur bei Veränderung ausgestellt werden und dann einfach per Überweisungsbeleg vorgetragen habe. Aber als Beamter scheint besonders schwer zu sein für die Gegenseite das Einkommen zu ermitteln um die Leistungsfähigkeit zu bestimmen, und den gewünschten Betreuungsunterhalt für eine 4 Jähre zu beziffern.

      Meine Ehefrau lässt nichts in diesem Rosenkrieg aus. Nach dem 4 Umgangsboykott aufgrund einer angeblichen Drogenabhängigkeit vor dem Jugendamt mit dem ich auch beruflich zusammenarbeit empfinde ich mich genötigt wegen den Trennungsunterhalt nicht mehr zu zahlen. Zumal es finanziell einfach sehr dünn wird.

      Verwirkungsgründe : - Verleumdung Drogensucht. ( Abstinenzkontrolle läuft , und sie weiß davon ) und somit Umgangsboykott
      - Sie verdient nachweislich schon 100 € mehr ohne dass sie 25Std arbeitet, was das Ihr auferlegt wurde , und behauptet doch das es wie bei der Berechnung des Trennungsunterhalts wäre und daher ihr ein Betreuungsunterhalt von 249 € zusteht.

      - Steuerrückzahlung wurde nicht der VKH gemeldet
      - Ehetherapie wurde direkt einseitig von ihr abgebroche, da die Richterin meinte Sie können keinen Trennungsunterhalt
      aufgrund der Ehetherapie festsetzen.
      - Nachweislich habe ich ihr ein Angebot über 149 € über 14 Jahre bis das Kind 18 ist von 149 € gemacht, den lieber meine
      Frau ausschlägt, um die Gerichtskosten ins unterträgliche zu steigern, wie in den gesamten Verfahren davor.

      Ich möchte Strafrechtlich nicht gegen meine Frau vorgehen. Aber sie kann selbst mehr arbeiten vor wäre ich finanziell nicht in der Lage 500 Euro monatlich für ein Pferd zu investieren.

      Welche Wege wären möglich ? Oder sollte man es doch einfach ertragen und hoffen das ein Teil vielleicht beim Kind ankommt welches gerne auch wesentlich mehr von mir betreut werden würde.
    • Mach doch einfach einen Drogentest mit deinen Haaren. Hier kannst du je nach Länge der Haare Monate oder gar Jahre nachweisen. Dann ist das Argument vom Tisch.
      Deinem Posting nach treibst du den Rosenkrieg genauso voran wie deine Frau (stichwort Perd hinweis). Am Ende ist es "nur Geld" der ganze Vorgang belastet dich/euch so stark, es geht bei euch immernoch um Gefühle.

      Bitte höhrt damit "dem Kind zuliebe" einfach auf. 4 Jahre bis das Kind 18 Jahre alt ist, ist absolut überschaubar. Ihr hattet auch tolle Jahre, sieh zu das Ihr euch an Weihnachten / Ostern / Geburtstagen in die Augen schauen könnt. Da sind 5000 € Gesamt scheißegal, Ihr müsst mit euch (und euren Kindern ) klarkommen. Hinterlasst "keine verbrannte Erde" eine Therapie für euer Kind ist viel teurer und belastender.
    • Ich mach doch eine Abstinenzkontrolle... Ich will wirklich keinen Krieg. Aber wenn man jedes verfahren so bestreitet dass man sich selbst finanziell ins eigene Fleisch schneidet. du sprichst von 5000 € wir reden aber hier schon von 30.000 € Schaden. Trennungsunterhalt angebot war 700€ für 1,5 Jahre Beschluss war 249 € .
      14 *12 * 149€ Nachehelicher Unterhalt für 3 Jahre Ehe ?! . Wenn der Verfällt bekomme ich den auch nicht.
      Das mit dem Pferd ist mir an sich scheiß egal. Aber ich kann mir aktuell nichtmal die REperatur meines Wagens leisten womit ich zu arbeit aber fahren müsste .
      Und eine JahresAbstinenz anmeldung habe ich freiwillig aus Eigenschutz gemacht. Bedeutet aber auf 24 Std.

      Neben Kindesentzug und Erpressung sowie Nötigung, greift das halt auch stark meine berufliche Existenz an.

      Und meine Frau spürt erst bald die Folgen ihrer ganzen VKH Anträge
    • Hallo Jens,

      auch hier erstmal ein frohes Fest in die Runde

      JENS P schrieb:

      Ich kann leider auch nix dafür wenn Bezügemitteilungen nur bei Veränderung ausgestellt werden und dann einfach per Überweisungsbeleg vorgetragen habe. Aber als Beamter scheint besonders schwer zu sein für die Gegenseite das Einkommen zu ermitteln um die Leistungsfähigkeit zu bestimmen, und den gewünschten Betreuungsunterhalt für eine 4 Jähre zu beziffern.
      Vielleicht solltest Du Deinem Anwalt das einfach mal erklären/sagen.
      Ich schreibe nicht, was ich aufgrund dieses Absatzes denke. Nur so viel: glaubst Du ernsthaft, Du bist der 1. Beamte, bei dem Unterhalt berechnet wird und sowohl Anwälte als auch Richter (übrigens auch Beamte) wüssten dies nicht?
      Also schlicht und ergreifend der Hinweis, den der Anwalt bitte so auch dem Gericht schriftlich (Nachweis) vorbringen soll: 'Bei Beamten werden nur Bezügemitteilungen erteilt, wenn es Veränderungen gibt; daher sind für meinen Mandanten für den 12 Monatszeitraum nur 8 (oder halt die Angabe der tatsächlich höchsten Nummer auf dem Gehaltsnachweis eines Jahres!) Bezügemitteilungen vorhanden'.
      Die Verfahren um Unterhalt sind immer Beibringungsverfahren, d.h. dass die Richter nichts berücksichtigen, was ihnen nicht mitgeteilt wird (nur im als Tipp, wieso die Richter, obwohl selbst Beamte, das mit den Bezügemitteilungen nicht von sich heraus berücksichtigen).

      @bartender es sind mehr als 4 Jahre bis zur Volljährigkeit des hier benannten Kindes. Wäre auch lachhaft, für eine 14 noch Betreuungsunterhalt zu verlangen wenn keine besonders schwerwiegenden Umstände dies rechtfertigen würden.
      Auch hier noch mal meine Bitte an Dich: eröffne Dein eigenes Thema für Deine Belange.
      Der Hinweis eines erwachsenen Kindes (es steht immer noch aus, wie 'erwachsen' das Kind wirklich ist) ist vermutlich notwendig um streitenden Eltern hier mal aufzuzeigen, wohin es führen kann, wenn die Eltern nicht schaffen, die Belange sachgerecht zu regeln. Dies musst Du aber nicht in jedem Thema machen.

      Gruß Tanja
    • @Jens
      Evtl. Kann die Bezügestelle auf Wunsch die anderen Abrechnungen ausdrucken.
      Im öffentlichen Dienst ist das auch bei Angestellten so. Bei der alten Arbeit konnte ich die aber anfordern und bei der neuen digital ansehen und wohl auch ausdrucken.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Tanja,
      Das stimmt ich bin da auch etwas unzufrieden mit meinem Anwalt bzw. lag es hier klar einen Kommunikationsproblem. Bzw. hat das Gericht 4 Monate nichts gemacht.. Bei der 2. Anhörung ging es dann um dem Beschluss ob ich meine finanzielle Situation offen legen muss. In der Verhandlung habe ich das leider nicht verstanden für mich ging um den Antrag auf Betreuungsunterhalt und den empfand ich als absolut ungerechtfertigt. Die Offenlegung der Finanzen haben wir schon außergerichtlich mit dem ersten Forderung vorgetragen. Für mich ist der VKH Antrag eigentlich schon unglaubwürdig, sie nicht Steuerrückzahlung gemeldet hat. Sowie ihr Einkommen sich gestiegen ist obwohl sie nichtmal die 25 Std. arbeitet
    • Hallo Sophie,

      es gibt bei Beamten keine weiteren Bezügemitteilungen/Abrechnungen.
      Und wenn dem Gericht das so mitgeteilt wird, folgt das Gericht dem eigentlich auch. Wie gesagt, die Richter sind selbst Beamte und wissen daher von ihren eigenen Bezügemitteilungen, dass sie fast nie 12 im Jahr erhalten. Bei Angestellten mag dies anders sein.
      Ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen und ggf. eidesstattliche Versicherung der vollständigen Vorlage der vorhandenen Bezügemitteilungen anbieten.

      @JENS P
      Dein Gerechtigkeitsgefühl in allen Ehren, es heißt aber nicht Familiengerecht sondern Familienrecht.
      Und wenn Du zig mal auf Deine Steuererstattung an Deine Ex-Frau hinweist, macht es die Sache noch nicht zwingend falsch oder 'ungerecht'.
      Da Dir bzw. dem Anwalt der VKH-Antrag der Ex zur Stellungnahme sicher zugeleitet wurde, liegt es in Deinem Ermessen, ob Du das Gericht auf den von Dir ausschließlich behaupteten Umstand hinweist.
      Wenn Du z.B. nur die Nachteile des erweiterten Realsplitting ausgeglichen hast, wird das ohnehin nicht als Einkommen zu berücksichtigen sein, da es ja gleichzeitig wieder als zwingende Ausgabe anzusetzen wäre.
      Im Übrigen kannst Du - worauf ich Dich bereits in Deinem anderen Beitrag hinwies - gar nicht wissen, ob die Ex das nicht angegeben hat.
      Wir drehen uns - aufgrund Deiner emotionalen Betroffenheit - ständig im Kreis.
      Ich habe keine Lust, immer wieder auf diesen Punkt "Steuererstattung" einzugehen wenn Du immer nur Salami-weise Bröckchen hinwirfst.

      Klär den Kram mit den Bezügemitteilungen und wenn Du Fragen hast, stell die bitte auch als normale Frage (möglichst ohne die emotionale Ungerechtigkeitsdebatte). Anders kann ich auch nicht 'sachlich' antworten.

      Und zum Schluss noch der Hinweis: aus den Anträgen, die einem vom Gericht zur Stellungnahme zugeleitet werden, geht auch meist hervor, was beantragt wird (VKH wird nicht extra "verhandelt"!). Du kannst das nachlesen und hier dann fragen (unter genauer Benennung des Antrages, allerdings ohne persönliche Daten eines Beteiligten), was das bedeutet.
      Das kann Dir aber auch Dein Anwalt erklären. Die rechnen übrigens auch nicht pro geschriebenen/gesprochenen Wort ab, so dass sich Nachfragen durchaus anbieten.
      Für Ladungen zu Verhandlungen gilt dies übrigens ähnlich.
      Also, wenn der Antrag z.B. als Stufenanteag gestellt wurde, weil außergerichtlich nicht (vollständig) Auskunft erteilt wurde, geht es in der 1. Verhandlung dann auch um das Einkommen und die Auskunftspflicht.

      Gruß Tanja

      Nachtrag wegen Bezügemitteilung Beamte: gilt ähnlich auf für Landes/Kommunalbeamte
      Ggf. Gegenseite oder Gericht darauf verweisen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Nachtrag zu Bezügemitteilung