Hallo,
ich wurde heute von meinem Arbeitgeber angerufen: Es liegt eine Lohnpfändung vor, wegen Kindesunterhalt. Ich war Anfang 2019 kurz arbeitslos, konnte nicht zahlen. Seitdem ich einen neuen Job habe, hat meine Ex ein neues Konto - die Überweisung an das alte Konto kam postwendend zurück. Meine Ex sagt, die hat "nicht mit mir zu bereden", und lehnt jegliche Kommunikation ab. Na gut, denn eben nicht. Ich kann sie ja schlecht zwingen...
Mein AG nannte mir einen Selbstbehalt von 1000.-- € monatlich, alles darüber geht in die Lohnpfändung. Ich habe ca. 1200.-€ netto, und sollte wohl ab Januar 379.-€ zahlen. Meine Tochter wird 16.
So weit ich weiß, beträgt der Selbstbehalt aktuell aber 1080.-€, ab Januar sogar 1160.-€.
Jetzt ist es aber so, daß ich in meiner Eigentumswohnung lebe, mir darum also der Selbstbehalt gekürzt werden kann.
Aber nun es es auch noch so, daß ich auswärts arbeite, und dort eine kleine Nebenwohnung zur Miete unterhalte, weil es zu weit ist zum täglichen Pendeln. Bei der Steuer kann ich das komplett als "doppelte Haushaltsführung" absetzen, aber wie sieht das beim Kindesunterhalt aus? Dazu kommen noch die Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg von der Nebenwohnung in die Arbeit. Ich blicke da echt nicht mehr durch.
ich wurde heute von meinem Arbeitgeber angerufen: Es liegt eine Lohnpfändung vor, wegen Kindesunterhalt. Ich war Anfang 2019 kurz arbeitslos, konnte nicht zahlen. Seitdem ich einen neuen Job habe, hat meine Ex ein neues Konto - die Überweisung an das alte Konto kam postwendend zurück. Meine Ex sagt, die hat "nicht mit mir zu bereden", und lehnt jegliche Kommunikation ab. Na gut, denn eben nicht. Ich kann sie ja schlecht zwingen...
Mein AG nannte mir einen Selbstbehalt von 1000.-- € monatlich, alles darüber geht in die Lohnpfändung. Ich habe ca. 1200.-€ netto, und sollte wohl ab Januar 379.-€ zahlen. Meine Tochter wird 16.
So weit ich weiß, beträgt der Selbstbehalt aktuell aber 1080.-€, ab Januar sogar 1160.-€.
Jetzt ist es aber so, daß ich in meiner Eigentumswohnung lebe, mir darum also der Selbstbehalt gekürzt werden kann.
Aber nun es es auch noch so, daß ich auswärts arbeite, und dort eine kleine Nebenwohnung zur Miete unterhalte, weil es zu weit ist zum täglichen Pendeln. Bei der Steuer kann ich das komplett als "doppelte Haushaltsführung" absetzen, aber wie sieht das beim Kindesunterhalt aus? Dazu kommen noch die Fahrtkosten für den täglichen Arbeitsweg von der Nebenwohnung in die Arbeit. Ich blicke da echt nicht mehr durch.