Unterhaltsberechnung durch das Bafög Amt?

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    • Hallo Edy,

      das war etwas wild. Zu den geforderten Unterlagen mußte ich mein Einkommen schätzen da ich Stundenreduziert habe. Der Gegenanwalt fordert jetzt 150 Euro, was ein Vorschlag des Gerichtes sein soll. Von dem Vorschlag weiß aber keiner was. Das Bafögamt hat 173 Euro ausgerechnet. Seine 150 Euro Forderung kam, nachdem ihm meine RA mein reduziertes Einkommen vorgerechnet hat und nur auf 90 Euro kommt. Das ist alles etwas verwirrend.

      Gruß Vejun
    • Hallo Edy,

      mein Sohn wohnt bei Ihr. Mein Sohn ist jetzt 20 und bekommt Schülerbafög. Er macht eine schulische Ausbildung. Bisher wurde eine Unterhaltsquote festgelegt von 50/50. Nur konnte der genaue Unterhalt nicht berechnet werden, da mein Sohn erst nach mehrfacher Aufforderung seine Unterlagen vorlegt. Ich bin ich jetzt nach aktuellen Einkommensdaten in eine Mangefallsituation gerutscht. Deswegen nur noch 90 Euro.

      Gruß Vejun
    • Hallo,


      Vejun3 schrieb:

      es ist eine staatlich anerkannte private Berufsfachschule.

      damit dürfte es nicht mehr um eine allgemein bildende Schule gehen?? (sprich dies bei deiner RA-in an ).

      würde bedeuten: dein Selbstbehalt steigt auf z.Zt. (2019) 1300€. (2020) 1400€.

      würde bedeuten: ob du dann noch gesteigert erwerbsobliegend bist?

      Wo ist die Mutter hier im Spiel?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,

      mein Sohn ist schon volljährig. Das mit dem Selbstbehalt ist schon berücksichtigt. In einem anderem Unterhaltsverfahren mit seinem älteren Bruder wurde schon eine Verteilungsquote für den Unterhalt festgelegt. Diese wurde vom jetzigen Gericht übernommen. Ich zahle nicht mehr als 50% des Unterhaltes nach Düsseldorfer Tabelle. Da der Sohn bei der Mutter lebt ist es ihr Problem wie sie ihre 50% gestaltet.

      Bisher war das Problem, das man nie genau ausrechnen konnte was ich zu zahlen habe, da immer fehlte was mein Sohn an Bafög bekommt. Deswegen haben wir uns vor Gericht auf eine vorläufige Summe geeinigt die nach aktuellen Berechnungen, nachdem nun alles vorliegt, höher liegt als was ihm von meiner her Seite zusteht. Anstatt das zu akzeptieren und über einen Rückzahlungsverzicht oder ähnliches zu verhandeln, möchte er das ich den Betrag nun weiter zahle mit der Begründung das das Bafög Amt zwar was höheres ausgerechnet hat, man sich aber mit der bisherigen Summe begnügen würde. Da Du geschrieben hast, das das Bafög Amt nicht nach familien rechtlichen Leitlinien rechnet ist seine Forderung haltlos und eher ein hehres Angebot was mein väterliches Herz anrühren soll.

      Vejun
    • Hallo,

      Dem BAFöG-Amt ist es m.E. egal was ihm an Unterhalt zustehen könnte.

      Hier sind nur die Einkommen der Eltern von Bedeutung.

      Ach ja, als nicht privilegierter steht er auch in der Rangfolge weiter hinten an.

      Ich würde auf den endgültigen BAFöG-Bescheid bestehen.

      Und natürlich auf den Nachweis der Schule.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      den entgültigen Bafög Bescheid haben wir ja jetzt. Dazu mein verändertes Einkommen was vorher eher nur geschätzt werden konnte. Das nächste Zeugnis dürfte Ende Januar vorliegen. Die wurden bisher anstandlos geliefert. Von der Rangfolge ist er der letzte der noch Unterhaltsanspruch hat. Jetzt ist abzuwarten ob die Gegenseite weiter auf dem Bafög Bescheid rumreitet. Auf die falsch berechnete Unterhaltssumme des Jugendamtes hat man das ausgiebig getan. Deswegen sind wir vor Gericht gelandet.

      Vejun