Hallo Forum,
wie geht man am besten vor, wenn eine Forderung nach Zugewinnausgleich unter Berücksichtigung von Wertgegenständen (hier Grundstücke und Immobilien) vorliegt, in denen die zur Forderung herangezogenen Wertgegenstände lt. Ehevertrag ausgeschlossen sind?
Viele Grüße
wie geht man am besten vor, wenn eine Forderung nach Zugewinnausgleich unter Berücksichtigung von Wertgegenständen (hier Grundstücke und Immobilien) vorliegt, in denen die zur Forderung herangezogenen Wertgegenstände lt. Ehevertrag ausgeschlossen sind?
Viele Grüße