Anwaltshonorar

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    • Anwaltshonorar

      Hallo, nun dachte ich, es sei mit der Rückzahlung der PKH erledigt,da ich aufgrund der Scheidungsvereinbarung zu Geld gekommen bin. Dieses legte ich auch gleich als Rentensicherung in einer Immobilie an. Nun erhielt ich von meiner Anwältin eine Rechnung mit der Begründung, sie müsste ja noch die Trennungsfolgen abrechnen. Wer kann mir einen Anwalt nennen bzw. Rat erteilen?
    • Hallo Bambusgraus,
      falls du ISUV-Mitglied bist kannst du einmal im Jahr kostenlos eine schriftliche Rechtsanfrage an die ISUV-Geschäftsstelle schicken.
      Deine Frage wird dann von einer/einem Fachanwältin/Fachanwalt für Familienrecht beantwortet.

      Tatsache ist: Falls du innerhalt von vier Jahren nach der Scheidung zu "Vermögen" kommst musst du die VKH zurückzahlen.
      Das war dir doch bekannt; insofern musstest du mit der Zahlungsaufforderung rechnen.

      Gruß

      Villa :(
      Leben und leben lassen
    • Hallo Sophie,

      ja, normalerweise zahlt man die VKH an die Staatskasse zurück, da aus dieser ja auch erst die Anwaltskosten gezahlt wurden (der Anwalt darf gar nicht mehr mit einem abrechnen).
      Wenn jedoch die VKH für eine Sache augehoben wird, wird für die anderen Sachen, bei denen der Anwalt noch nicht abgerechnet hat, die Anwaltskosten direkt vom Anwalt eingefordert.
      Ich glaube, darum geht es jetzt Bambusgras.
      Für Verfahren A wurde VKH bewilligt, dann aufgehoben weil aus Verfahren B ein 'Vermögen' erworben wurde.
      Und für Verfahren B bekommt Bambusgras nun direkt eine Anwaltsrechnung.
      Falls dem so ist, bleibt ihr nur, zu überprüfen, ob die Anwaltsrechnung auch nur so hoch ausfällt, wie die Staatskasse sie übernommen hätte, wäre VKH weiter gewährt worden.

      Gruß Tanja