Hi,
der Unterschrift zur Anlage U wurde durch schriftliche Bestätigung zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs für das Steuerjahr 2018 zugestimmt. Zwischenzeitlich liegt für die Versteuerung des Trennungsunterhalts eine Nachzahlung des FA vor. Die Abrechnung des Nachteilsausgleichs wurde mit einer 14-tägigen Frist zur Begleichung aufgefordert. Lt. unserer Anwältin ist die Abrechnung des Nachteilsausgleichs durch ein normales Mahnverfahren einzuziehen. Da in Kürze die 1.Mahnung ansteht, möchte ich mich versichern, inwieweit das Mahnverfahren zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs (a) berechtigt ist und (b) zum Erfolg führt.
Gruss Vater
i.A. der Tochter
der Unterschrift zur Anlage U wurde durch schriftliche Bestätigung zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs für das Steuerjahr 2018 zugestimmt. Zwischenzeitlich liegt für die Versteuerung des Trennungsunterhalts eine Nachzahlung des FA vor. Die Abrechnung des Nachteilsausgleichs wurde mit einer 14-tägigen Frist zur Begleichung aufgefordert. Lt. unserer Anwältin ist die Abrechnung des Nachteilsausgleichs durch ein normales Mahnverfahren einzuziehen. Da in Kürze die 1.Mahnung ansteht, möchte ich mich versichern, inwieweit das Mahnverfahren zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs (a) berechtigt ist und (b) zum Erfolg führt.
Gruss Vater
i.A. der Tochter