Abrechnung Nachteilsausgleich für das Steuerjahr 2018

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    • Abrechnung Nachteilsausgleich für das Steuerjahr 2018

      Hi,

      der Unterschrift zur Anlage U wurde durch schriftliche Bestätigung zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs für das Steuerjahr 2018 zugestimmt. Zwischenzeitlich liegt für die Versteuerung des Trennungsunterhalts eine Nachzahlung des FA vor. Die Abrechnung des Nachteilsausgleichs wurde mit einer 14-tägigen Frist zur Begleichung aufgefordert. Lt. unserer Anwältin ist die Abrechnung des Nachteilsausgleichs durch ein normales Mahnverfahren einzuziehen. Da in Kürze die 1.Mahnung ansteht, möchte ich mich versichern, inwieweit das Mahnverfahren zur Abrechnung des Nachteilsausgleichs (a) berechtigt ist und (b) zum Erfolg führt.

      Gruss Vater
      i.A. der Tochter
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum, Kummerkasten,

      habe ich das richtig verstanden, Deine Tochter hat die Zustimmung zum Realsplitting durch ihre Unterschrift (nicht auf Anlage U sondern) formlos erteilt?
      Ist dem Ex-Mann der zugrunde liegende Steuerbescheid zeitnah zur Prüfung übermittelt worden oder hat Deine Tochter den Ex nur zur Zahlung aufgefordert?

      Deine Fragen a) und b) kann ich Dir leider nicht beantworten; hast Du schon mal die Suche in diesem Forum bemüht?

      Gruß Tanja
    • Hallo Kummerkasten,

      leider nein.
      Wir sind hier ja auch "nur" rechtliche Laien, die ihre Erfahrungen weiter geben und so anderen helfen möchten.

      Ich kann Deiner Tochter aber - falls nicht nur für 2018 Unterhalt gezahlt wurde - einen Tipp wegen der Anlage U geben. Ich rate übrigens dringend davon ab, die Anlage U in strittigen Fällen zu verwenden. Die Zustimmung zum Realsplitting kann formlos erteilt werden nach Zusicherung der Tragung aller daraus erwachsenden finanziellen Nachteile.
      Da Deine Tochter die Anlage U unterzeichnet hat, muss sie die Zustimmung für künftige Jahre fristgerecht gegenüber dem Finanzamt widerrufen.
      Für 2019 geht das nun nicht mehr, da das nur vor Beginn des Kalenderjahres geht.
      Also ist wegen 2020 etwas Eile geboten.
      Wenn ihr ein Fax habt, faxt den Widerruf an das zuständige Finanzamt.
      Falls kein Fax, dann am besten persönlich (mit abstempeln lassen einer Kopie) abgeben.

      Ich würde den Ex noch einmal mahnen, inkl. Hinweis, dass alle aus der Beitreibung des zivilrechtlichen Ausgleichsanspruchs entstehenden Kosten inkl. Säumniszuschläge ihm gegenüber ebenfalls geltend gemacht werden und dass die Zustimmung widerrufen wurde/wird.
      Wisst ihr übrigens ganz sicher, dass der Ex die Unterhaltszahlung in seiner Erklärung als Abzug (und in genau der Höhe) geltend gemacht hat?
      Es ist misslich, wenn Deine Tochter ihre Erklärung abgegeben hat ohne dass der korrespondierende Betrag bisher berücksichtigt wurde.
      Der Ex bestimmt nämlich - innerhalb des Rahmens des tatsächlich gezahlten Unterhalts - wieviel er abziehen möchte.

      Gruß Tanja