Hallo,
ich habe jetzt hier schon einiges gelesen und habe leider auch schon einiges beim Anwalt verbrannt. Aber ich komme mit einigen Aussagen der Anwälte nicht klar.
Kurze Vorgeschichte:
Ich befinde mich seit November vorigen Jahres in einer Auseinandersetzung um den Kindesunterhalt meiner nunmehr 18-jährigen Tochter (jetzt Sohn, und absoluter Kontaktabbruch). Sie ist im Januar 18 geworden. Es existiert ein dynamischer, unbefristeter Titel des Jugendamtes. Der allgemeine Umgangston ist hier mehrfach beschrieben worden. Ich hatte bereits im November bei Kindesmutter und Tochter angefragt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider ohne Erfolg. Anfangs wurden Einkommensnachweise der KM von ihr selbst ausgefüllt, Schulbescheinigung als kleiner bunter Zettel ohne Leistungsnachweise (LN sind immer noch nicht da) durchgereicht, dann wurde mir beiläufig mitgeteilt, dass meine Tochter jetzt ein Sohn währe. Zwischendurch ist das Kind zum Jugendamt und hat da eine Berechnung anstellen lassen. Ergebnis: Mein Zahlbetrag 204 Euro und die KM kann nicht zur Zahlung herangezogen werden. (arbeitet in gehobener Stellung eines der größten Wasserdienstleisters in Oberspreewald-Lausitz) Soweit, so gut. Mir ging es damals nicht unbedingt ums Geld, sondern ich wollte Informationen über Bildungsweg, Leistungsstand und vor allem um den Gesundheitszustand des Kindes. Also habe ich dieser Berechnung nicht zugestimmt und bin zum Anwalt. Dieser unterbreitete mir eine Gegenstandsvereinbarung (über 25000 Euro) damit seine Kosten abgedeckt sind. Eine 1. Beratung unter 18 Jahre (195 Euro) danach eine zweite 1. Beratung über 18 Jahre (295 Euro) die nicht im weiteren Verlauf angerechnet wurden – Gesamtkosten über 2000 Euro und dann die Niederlegung des Mandates seitens der Kanzlei. Diese hat mir eindringlich geraten zur Durchsetzung meiner Interessen die Zahlung des Unterhaltes auszusetzten – man wolle sich dann kümmern, wenn es zu Vollstreckung kommt! Diese Kanzlei ist übrigens in Dresden ansässig! Mittlerweile musste ich mir einen anderen Anwalt nehmen, da die jetzigen Berechnungen der anwaltlichen Gegenseite für mich nicht mehr real sind. Und da komme ich nun mit meinen Fragen.
Die Beispiele sind zudem nur ein Teil davon, wie versucht wird den Selbstbehalt zu unterwandern. Denn, wenn das so durchgeht, habe ich im Monat 1020 Euro zum Leben, und überlege, ob es das Leben noch wert ist, dann auch noch arbeiten zu gehen. Ich habe meinen Kindern bisher ca. 80000 Euro gezahlt – immer pünktlich!
Vielleicht hat der ein oder andere hier ähnliche Probleme, oder eben ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sachdienliche Hinweise oder Tipps geben. Ich wäre sehr dankbar.
Gruß Andre
ich habe jetzt hier schon einiges gelesen und habe leider auch schon einiges beim Anwalt verbrannt. Aber ich komme mit einigen Aussagen der Anwälte nicht klar.
Kurze Vorgeschichte:
Ich befinde mich seit November vorigen Jahres in einer Auseinandersetzung um den Kindesunterhalt meiner nunmehr 18-jährigen Tochter (jetzt Sohn, und absoluter Kontaktabbruch). Sie ist im Januar 18 geworden. Es existiert ein dynamischer, unbefristeter Titel des Jugendamtes. Der allgemeine Umgangston ist hier mehrfach beschrieben worden. Ich hatte bereits im November bei Kindesmutter und Tochter angefragt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider ohne Erfolg. Anfangs wurden Einkommensnachweise der KM von ihr selbst ausgefüllt, Schulbescheinigung als kleiner bunter Zettel ohne Leistungsnachweise (LN sind immer noch nicht da) durchgereicht, dann wurde mir beiläufig mitgeteilt, dass meine Tochter jetzt ein Sohn währe. Zwischendurch ist das Kind zum Jugendamt und hat da eine Berechnung anstellen lassen. Ergebnis: Mein Zahlbetrag 204 Euro und die KM kann nicht zur Zahlung herangezogen werden. (arbeitet in gehobener Stellung eines der größten Wasserdienstleisters in Oberspreewald-Lausitz) Soweit, so gut. Mir ging es damals nicht unbedingt ums Geld, sondern ich wollte Informationen über Bildungsweg, Leistungsstand und vor allem um den Gesundheitszustand des Kindes. Also habe ich dieser Berechnung nicht zugestimmt und bin zum Anwalt. Dieser unterbreitete mir eine Gegenstandsvereinbarung (über 25000 Euro) damit seine Kosten abgedeckt sind. Eine 1. Beratung unter 18 Jahre (195 Euro) danach eine zweite 1. Beratung über 18 Jahre (295 Euro) die nicht im weiteren Verlauf angerechnet wurden – Gesamtkosten über 2000 Euro und dann die Niederlegung des Mandates seitens der Kanzlei. Diese hat mir eindringlich geraten zur Durchsetzung meiner Interessen die Zahlung des Unterhaltes auszusetzten – man wolle sich dann kümmern, wenn es zu Vollstreckung kommt! Diese Kanzlei ist übrigens in Dresden ansässig! Mittlerweile musste ich mir einen anderen Anwalt nehmen, da die jetzigen Berechnungen der anwaltlichen Gegenseite für mich nicht mehr real sind. Und da komme ich nun mit meinen Fragen.
- Man will mir zu meinem bereinigten Netto den Wohnwerten Vorteil aufrechnen. Das leuchtet mir noch ein. Aber eben nicht den vollen. Im Selbstbehalt ist laut Richtlinien ein Wohnanteil (Warmmiete) enthalten. Ich lebe allein in einem Haus ca. 110 m², die ortsübliche Miete wird von der Gegenseite (auch real) mit 5 Euro/m² angesetzt, das macht 550 Euro. Warum wird von diesem nicht der Anteil laut Richtlinie abgezogen? Dazu der Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle:„Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.300 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 480 EUR enthalten.“
- Das nächste ist das leidige Thema Dienstwagen: hier redet man mir ein, dass der volle Betrag, der 1 % Regelung (Bruttolistenpreis) zum Tragen kommt. In meinem Fall ein VW Golf Listenpreis 26000 Euro also 260 Euro. Hierzu habe ich Urteile gelesen, in denen man in der Rechtsprechung von sogenannten Vergleichslisten (z.B. ADAC) ausgeht und man dabei in der Golfklasse nur auf 150 – 180 Euro kommt? Mein jetziger Anwalt vertritt leider die erste Variante. Was sollen dann die Urteile? (eins ist glaube ich aus Zweibrüggen)
- Jetzt noch eine dritte kurze Frage. Mein EX-Frau hat vor 3 Jahren einen Kredit mit ihrem Lebenspartner aufgenommen (70000 Euro) dieser verhindert nach jetzigen Aussagen der Anwälte auch ihre Leistungsfähigkeit!!! Kann dieser überhaupt Berücksichtigung finden?
- Bei mir hingegen werden sogar noch die 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen gestrichen?
Die Beispiele sind zudem nur ein Teil davon, wie versucht wird den Selbstbehalt zu unterwandern. Denn, wenn das so durchgeht, habe ich im Monat 1020 Euro zum Leben, und überlege, ob es das Leben noch wert ist, dann auch noch arbeiten zu gehen. Ich habe meinen Kindern bisher ca. 80000 Euro gezahlt – immer pünktlich!
Vielleicht hat der ein oder andere hier ähnliche Probleme, oder eben ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sachdienliche Hinweise oder Tipps geben. Ich wäre sehr dankbar.
Gruß Andre
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