Fragen zum bereinigten Netto-Einkommen und Mindestbehalt

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    • Fragen zum bereinigten Netto-Einkommen und Mindestbehalt

      Hallo,


      ich habe jetzt hier schon einiges gelesen und habe leider auch schon einiges beim Anwalt verbrannt. Aber ich komme mit einigen Aussagen der Anwälte nicht klar.


      Kurze Vorgeschichte:

      Ich befinde mich seit November vorigen Jahres in einer Auseinandersetzung um den Kindesunterhalt meiner nunmehr 18-jährigen Tochter (jetzt Sohn, und absoluter Kontaktabbruch). Sie ist im Januar 18 geworden. Es existiert ein dynamischer, unbefristeter Titel des Jugendamtes. Der allgemeine Umgangston ist hier mehrfach beschrieben worden. Ich hatte bereits im November bei Kindesmutter und Tochter angefragt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Leider ohne Erfolg. Anfangs wurden Einkommensnachweise der KM von ihr selbst ausgefüllt, Schulbescheinigung als kleiner bunter Zettel ohne Leistungsnachweise (LN sind immer noch nicht da) durchgereicht, dann wurde mir beiläufig mitgeteilt, dass meine Tochter jetzt ein Sohn währe. Zwischendurch ist das Kind zum Jugendamt und hat da eine Berechnung anstellen lassen. Ergebnis: Mein Zahlbetrag 204 Euro und die KM kann nicht zur Zahlung herangezogen werden. (arbeitet in gehobener Stellung eines der größten Wasserdienstleisters in Oberspreewald-Lausitz) Soweit, so gut. Mir ging es damals nicht unbedingt ums Geld, sondern ich wollte Informationen über Bildungsweg, Leistungsstand und vor allem um den Gesundheitszustand des Kindes. Also habe ich dieser Berechnung nicht zugestimmt und bin zum Anwalt. Dieser unterbreitete mir eine Gegenstandsvereinbarung (über 25000 Euro) damit seine Kosten abgedeckt sind. Eine 1. Beratung unter 18 Jahre (195 Euro) danach eine zweite 1. Beratung über 18 Jahre (295 Euro) die nicht im weiteren Verlauf angerechnet wurden – Gesamtkosten über 2000 Euro und dann die Niederlegung des Mandates seitens der Kanzlei. Diese hat mir eindringlich geraten zur Durchsetzung meiner Interessen die Zahlung des Unterhaltes auszusetzten – man wolle sich dann kümmern, wenn es zu Vollstreckung kommt! Diese Kanzlei ist übrigens in Dresden ansässig! Mittlerweile musste ich mir einen anderen Anwalt nehmen, da die jetzigen Berechnungen der anwaltlichen Gegenseite für mich nicht mehr real sind. Und da komme ich nun mit meinen Fragen.

      • Man will mir zu meinem bereinigten Netto den Wohnwerten Vorteil aufrechnen. Das leuchtet mir noch ein. Aber eben nicht den vollen. Im Selbstbehalt ist laut Richtlinien ein Wohnanteil (Warmmiete) enthalten. Ich lebe allein in einem Haus ca. 110 m², die ortsübliche Miete wird von der Gegenseite (auch real) mit 5 Euro/m² angesetzt, das macht 550 Euro. Warum wird von diesem nicht der Anteil laut Richtlinie abgezogen? Dazu der Auszug aus der Düsseldorfer Tabelle:„Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.300 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 480 EUR enthalten.“
      • Das nächste ist das leidige Thema Dienstwagen: hier redet man mir ein, dass der volle Betrag, der 1 % Regelung (Bruttolistenpreis) zum Tragen kommt. In meinem Fall ein VW Golf Listenpreis 26000 Euro also 260 Euro. Hierzu habe ich Urteile gelesen, in denen man in der Rechtsprechung von sogenannten Vergleichslisten (z.B. ADAC) ausgeht und man dabei in der Golfklasse nur auf 150 – 180 Euro kommt? Mein jetziger Anwalt vertritt leider die erste Variante. Was sollen dann die Urteile? (eins ist glaube ich aus Zweibrüggen)
      • Jetzt noch eine dritte kurze Frage. Mein EX-Frau hat vor 3 Jahren einen Kredit mit ihrem Lebenspartner aufgenommen (70000 Euro) dieser verhindert nach jetzigen Aussagen der Anwälte auch ihre Leistungsfähigkeit!!! Kann dieser überhaupt Berücksichtigung finden?
      • Bei mir hingegen werden sogar noch die 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen gestrichen?
      Das Ganze und die Begleitumstände erscheinen mir sehr fragwürdig. Kann es sein, dass sich Anwälte kaufen lassen?

      Die Beispiele sind zudem nur ein Teil davon, wie versucht wird den Selbstbehalt zu unterwandern. Denn, wenn das so durchgeht, habe ich im Monat 1020 Euro zum Leben, und überlege, ob es das Leben noch wert ist, dann auch noch arbeiten zu gehen. Ich habe meinen Kindern bisher ca. 80000 Euro gezahlt – immer pünktlich!

      Vielleicht hat der ein oder andere hier ähnliche Probleme, oder eben ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sachdienliche Hinweise oder Tipps geben. Ich wäre sehr dankbar.

      Gruß Andre

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hope07 ()

    • Hallo,

      Das der wohnwertvorteil angerechnet wird, in der Höhe, die entsteht, das ist normal. Und er wird auch nicht mit dem Selbstbehalt verrechnet. Aber sollten noch Kredite laufen so wären die Zinsen abzuziehen. Die Tilgung kann über zus. Altersvorsorge berücksichtigt werden.

      Das volljährige Kind geht zur Schule mit dem Ziel Abitur?
      Wenn ja sind beide Eltern gesteigert erwerbspflichtig.

      Studiert das volljährige Kind muss es seine bedürftigkeit nachweisen und vorrangig Bafög beantragen.

      Was den Kredit der Mutter angeht, wofür ist der? Für Wohneigentum? Dann wäre hier die gleiche Verfahrensweise wie bei dir anzuwenden.

      Also:
      Jahresnetto+steuererstattung/12
      + wohnwertvorteil
      - kreditzinsen Wohneigentum
      - berufsbedingte Aufwendungen ( 5 % oder nach aufwand)
      - zus. Altersvorsorge (4 % vom brutto) da können auch die tilgungsraten berücksichtigt werden
      = anrechenbares netto

      Für die Mutter muss genau das auch aufgestellt werden. Und du hast Anspruch auf lohnabrechnungen und steuerbescheid der Mutter, da du die Berechnung nachvollziehen können musst.

      Eure Einkommen werden addiert und dann in der Düsseldorfer Tabelle geschaut, welche Stufe in der 4. Altersgruppe für den Schüler anfällt. als Student sind es in diesem Jahr 735 und ab nächstem Jahr 860. von allen Beträgen wird das komplette Kindergeld abgezogen. Und beim Studi das Bafög, sofern welches gezahlt wird. Unter Berücksichtigung der Selbstbehalte werden die Anteile der Eltern geqoutelt.
      Ist das alles so passiert?

      Und das Kind muss such selbst kümmern. Und wenn es nichts nachweist, schul- oder studienbescheinigungen, dann ist es erst mal auch nicht bedürftig.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      und zunächst danke für eure Antworten.

      Ich habe eine neue Berechnung (sehr undurchsichtig) von meinem jetzigen Anwalt vorliegen. Diese beinhaltet aber noch nicht alle Aspekte der Gegenseite. Für mich ist an dieser Stelle aber das vorläufige Ergebnis unlogisch und vor allem unverständlich.

      Ich zahle derzeit für meinen minderjährigen Sohn 374 Euro (3. Altersstufe 100%) und soll für meine Tochter(Sohn) 350 Euro zahlen.
      Das sind zusammen 724 Euro. Der Selbstbehalt ist derzeit noch 1300 Euro (bei volljährigkeit). Ich habe monatlich ca.1800 Euro Netto (unbereinigt). Da ich noch in eine Schule gegangen bin, rechne ich jetzt 1800 - 724 = 1076. Wenn ich jetzt den Selbstbehalt nehme, fehlen also 224 Euro. Sicher sagt ihr jetzt, na das gleicht sich über das Jahr aus, aber wann und woher kommt denn das Geld, höchsten die Steuerrückerstattung und ein Weihnachsgeld. Die restliche Zeit bleiben nur 1076 Euro. Entschuldigt wenn ich jetzt über den Sinn, überhaupt noch arbeiten zu gehen nachdenken muß, aber anbetracht der Umstände, und dass einem dafür sogar noch die Kinder vorenthalten werden, sei dieser Einwand erlaubt.
      Ich werde erst mal abwarten, bis weitere Zahlen vom Anwalt kommen, und ich hoffe es sind nicht wieder nur Rechnungen.
      Mal sehen wie es hier weitergeht, die Moral ist jedenfals am Boden.

      Ich halte Euch auf dem Laufenden

      Gruß Andre

      PS: kann mir eventuell jemand näheres zur Berechnung eines Diestwagens sagen. Ich habe keine andere Wahl denn er ist Bestandteil meine Arbeitsvertrages (mit 1% Regelung).
    • Hallo Hope,

      ich will nur mal auf Deinen Irrglauben, dass für Dich der Selbstbehalt bei 1300 liegt, eingehen.
      Für das minderjährige Kind ist das definitiv nicht der Fall - da bist du gesteigert erwerbspflichtig mit dem Selbstbehalt von 1080.
      Wenn Dein volljähriger Sohn (!!!) noch eine Schule besucht, sich also in allgemeiner Schulausbildung befindet, liegt der Selbstbehalt auch für diesen bei 1080.

      Gruß Tanja
    • Hallo AnnaSophie

      Hier vielleicht noch ein paar Antworten auf deine Fragen.

      AnnaSophie schrieb:

      Das volljährige Kind geht zur Schule mit dem Ziel Abitur?
      Wenn ja sind beide Eltern gesteigert erwerbspflichtig.
      Es macht seit September eine Ausbildung auf einer Fachschule zum staatlich anerkannten Erzieher (3 Jahre) Mir liegt derzeit nur eine vorbehaltliche Aufnahmebestätigung vom Februar 2019 vor, also vor Beginn dieser Ausbildung. Davor hat es angeblich 2 Jahre auf einer Fachoberschule verbracht. Leistungsnachweise werden nicht erbracht.

      Meine Ex-Frau geht nur 35 Stunden/Woche (Teilzeit) arbeiten. Würde die gesteigerte Erwerbsobliegenheit denn dann nicht heißen, dass sie auch 40 Stunden/Woche arbeiten muß. Der Arbeitgeber würde das zumindest hergeben. Ansonsten fiktives Einkommen!


      AnnaSophie schrieb:

      Was den Kredit der Mutter angeht, wofür ist der? Für Wohneigentum? Dann wäre hier die gleiche Verfahrensweise wie bei dir anzuwenden.
      Soweit ich erfahren habe ist der Kredit nicht 100% Zweckgebunden, dass würde heißen dass sie ihn auch anderweitig einsetzen kann. Kann man dazu Nachweise des Einsatzzweckes fordern? Zudem wurde er zusammen mit Ihren Lebenspartner aufgenommen!

      Weiterhin hätte ich eine Frage zur Lebenspartnerschaft meiner Ex-Frau. Da sie ja dadurch geteilte Lebenshaltungskosten hat wäre doch eine Reduzierung des Selbstbehaltes zumindest um die anteiligen Wohnnebenkosten denkbar? Ich habe da mal was von 10 -25% gelesen.

      Alle Berechnungen die ich bisher erhalten habe sehen immer sehr Vater oder besser Erzeugerlastig aus.

      bitte entschulgige jetzt die Ausdrucksweise aber der Unmut schreibt derzeit mit.

      Danke
    • Hallo,

      Damit ist das volljährige Kind nicht mehr privilegiert. Und der Selbstbehalt steigt auf 1.300 € bzw. Ab 2020 auf 1.400 €. Und andere minderjährige Kinder gehrn vor.

      Ich würde schriftlich mitteilen, dass du nur eine vorabbescheinigung der Schule erhalten hast und dir keine aktuelle schulbescheinigung vorliegt. Deswegen musst du davon ausgehen, dass das Kind nicht mehr bedürftig ist.

      Ebenso ist der KonsumentenKredit der Mutter nicht von ihrem Einkommen abzuziehen.

      Und Google mal, ob a) man an der Schule mit den 3 Jahren nicht auch gleichzeitig die Fachhochschule macht. Das wäre wichtig für eine Evtl. Privilegierung. Und b) ob das Kind bei dieser Schulform nicht Anspruch auf schüler-bafög hat.

      Wenn du aber dein Einkommen so berechnest, wie ich das geschrieben habe, dann bist du schon fast nicht mehr leistungsfähig. Unter der Voraussetzung, dass das volljährige Kind nicht mehr privilegiert ist: netto - Unterhalt für Minderjähriges Kind

      Und bitte fordere das abgangszeugnis der fachoberschule an. Damit du weisst, ob die Fachhochschulreife schon erreicht wurde.

      Ja rein theoretisch könnte bei der Mutter der Selbstbehalt gesenkt werden für das Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner. Aber endgültig kann das nur ein Gericht festlegen.

      Und wenn das Kind nicht mehr privilegiert ist sind die Eltern auch nicht mehr gesteigert erwerbspflichtig.

      Deswegen mach mal die Rechnung auf: bereinigtes netto inkl. Wohnwertvorteil - Zinsen - Unterhalt minderjähriges Kind - Selbstbehalt.

      Was da überhaupt noch rauskommt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie,

      danke für deine Informationen. Sie sind wirklich hilfreich. Aber mit jeder Antwort kommen bei mir ganz neue Themenbereiche zum Vorschein. Darf ich dich also noch einmal fragen? Du schreibst:

      AnnaSophie schrieb:

      Und Google mal, ob a) man an der Schule mit den 3 Jahren nicht auch gleichzeitig die Fachhochschule macht. Das wäre wichtig für eine Evtl. Privilegierung. Und b) ob das Kind bei dieser Schulform nicht Anspruch auf schüler-bafög hat.
      Ich füge mal einen Link ein, der zu diesem Bildungsträger führt. Ich selbst hatte da auch schon mal angerufen. Aber ich erhielt keinerlei Auskünfte.
      oszee.de/index.php/soziales/au…en-soziales/89-erzieherin

      Scheinbar ist da keine Fachhochschule möglich, was nicht heist, dass es irgend wo anders weiter macht. Da ich keinerlei Informationen bekomme gibt es für mich somit auch keinerlei Planungssicherheiten für mein eigenes Leben!

      Wovon hängt eigentlich das Schüler-BAfög ab? Ist dies Elternunabhängig? Eine Bekannte meinte auch schon, dass Es das warscheinlich bekommt, und nicht angibt. Komischerweise sind in den vergangenen Jahren 1 x mein Steuerbescheid und 2 x meine Renteninformation auf mysteriöser Weise abhanden gekommen. Diese bekomme ich seither als Einschreiben/Unterschrift.

      Wenn ich deine Zeilen lese, gehe ich bei mir jetzt von einem unpriviligierten volljahrigen Kind aus. Demzufolge habe ich einen Selbstbehalt von derzeit noch 1300 Euro (ab 2020 dann 1400). Wenn ich jetzt deine Rechnung überschlage, und das habe ich ja anstzweise im ersten Post auch schon gemacht, wäre ich also ein Mangelfall, der aber durch Wohnwerten Vorteil und Dienstwagenregelung (Geldwerter Vorteil) ausgehebelt wird. Habe ich das so richtig verstanden?

      danke für deine Mühe und dein Verständnis
    • Hallo Hope07,
      du hast in einer nicht einfachen Situation hier schon sehr hilfreiche Antworten erhalten.
      Erfahrungsgemäß werden Kindesmutter und Sohn sich nicht damit abfinden, wenn du keinen oder einen geringeren Unterhalt künftig zahlen wirst, selbst wenn dies rechtlich begründet wäre.
      Was hindert dich daran, Mitglied bei ISUV zu werden? Die Leistungen sind sehr beachtlich, der Mitgliedsbeitrag gering. Einzelheiten findest du hier auf der Homepage.
      Bei Bedarf kannst du mir auch eine PN schicken.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Hope,

      so lange Dir keine ordentliche Schulbescheinigung vorliegt, kannst Du nicht wissen, ob der Sohn nicht doch die Fachhochschulereife (FOS Sozialwesen- nachzulesen auf der von Dir verlinkten Seite) anstrebt (und deswegen privilegiert ist).
      Meiner Meinung nach solltest Du den Tipp von Villa beherzigen.
      Damit jemand mal auf Deine konfusen Verhältnisse einen Blick wirft und Dir bei der Klärung hilft.
      So, wie Du hier auftrittst, wird es fast unmöglich, wieder einen Kontakt zum Sohn herzustellen - erst recht, wenn Du nicht versuchst, die Entscheidung Deines Sohnes zu akzeptieren und ihn als Sohn ansprichst!
      Such Dir - falls Du damit Probleme hast - anderweitig Hilfe, aber sieh dies losgelöst von der finanziellen Problematik.

      Zur finanziellen Lage: die von Dir angegebenen 1800 sind schon das bereinigte Einkommen (so auch vom Anwalt berechnet?), weil Du oben noch irgendwas schriebst von Weihnachtsgeld und Steuererstattung. Die sind (aufs Jahr umgelegt) in den 1800 schon enthalten?
      Und durch die Zurechnung des Dienstwagens (Stichwort geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers - übrigens ist der Link auf für andere Themenbereiche von Dir nützlich) und des Wohnwertes kommst Du erst gar nicht auf einen Mangelfall, da diese beiden Beträge dem Einkommen hinzugerechnet werden und so das unterhaltsrechtlich relevante EK bilden.
      Falls Du auf die Idee kommen solltest, "nicht mehr arbeiten zu gehen" um zu versuchen, den Unterhalt zu reduzieren, rate ich dringend davon ab.
      Das geht nach hinten los: ein Gericht würde Dich so stellen, als ob Du das Einkommen (oder sogar mehr) wie vor der 'Arbeitslosigkeit' beziehen würdest und dementsprechend Unterhalt festlegen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Hope07,

      ich würde mich den Ratschlägen bzgl der ISUV-Mitgliedschaft anschließen und noch gerne auf folgendes hinweisen: auf der von dir verlinkten Seite ist auch angegeben, dass die Schule die Ausbildung zum Erzieher tätigkeitsbegleitend anbietet. Ich weiß nicht, wie das in Brandenburg ist, aber in NRW werden händeringend Erzieher gesucht. Hier machen die meisten eine PIA (Praxis-integrierte Ausbildung) bei der ein Einkommen bezogen wird (ca. 1200€ im Monat). Wäre dies bei deinem Sohn der Fall, so würde ihm wegen fehlender Bedürftigkeit kein Unterhalt zustehen. Du solltest also dringend nach Schulbescheinigung und weiteren Einkünften fragen. Weiter wäre es vielleicht klug um eine Erklärung zu bitten aus welcher hervorgeht, dass dein Sohn keine weiteren als offengelegte Einkünfte erzielt.

      Zweiter Punkt wäre für mich:

      Hope07 schrieb:

      Meine Ex-Frau geht nur 35 Stunden/Woche (Teilzeit) arbeiten. Würde die gesteigerte Erwerbsobliegenheit denn dann nicht heißen, dass sie auch 40 Stunden/Woche arbeiten muß. Der Arbeitgeber würde das zumindest hergeben. Ansonsten fiktives Einkommen!
      Das ist schwer, weil Gerichte meinen, dass dein Sohn sich nicht auf fiktives Einkommen verweisen lassen kann (verstehen muss man das nicht). Aber du hast an derer Stelle geschrieben, dass sie aufgrund des Kredites nicht leistungsfähig ist. Das kann aber nicht sein, weil der nicht berücksichtigt wird. An dieser Stelle könntest du auch ansetzen, um zumindest eine Quotelung herbeizuführen. Denn 35 Std./Woche ist ja nahezu Vollzeit, da sollte mehr als 1300€ bei rumkommen, oder nicht? Für mich klingt es so, als würdest du ihre Einkünfte kennen?

      VG
      Max
    • Hallo,

      was die Homepage angeht: die bezahlte Praxisausbildung zum Erzieher kann nur der machen, der eine mind. einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit nachweist. Die FH-Reife berechtigt nur zur schulischen Ausbildung.

      Und Schüler-Bafög wird nur für den Erwerb der FH-Reife gezahlt, wenn die Voraussetzungen vorliegen. D. h. nicht für eine schulische Ausbildung.

      Und was das volljährige Kind angeht; wenn es als Mann wahrgenommen oder leben möchte, dann solltest du das akzeptieren. Ich vermute mal, er hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.

      Und ja, du bist kein Mangelfall durch den Wohnwertvorteil und den Dienstwagen. Aber ebenso wenig hat die Mutter das Recht den Konsumkredit einfach von ihrem Einkommen abzuziehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • AnnaSophie schrieb:

      Die FH-Reife berechtigt nur zur schulischen Ausbildung.
      Moin Sophie,

      das verstehe ich scheinbar nicht.
      Dort steht:
      "Die Fachhochschulreife berechtigt zum Besuch einer Fachhochschule oder einer Fachschule für Sozialwesen oder nach Ablegung eines entsprechenden Praktikums zum Studium einer anderen Fachrichtung an einer Fachhochschule."

      Damit (in meinen Augen) privilegiert, wenn Kind diese Richtung eingeschlagen hat.
      Oder reden wir aneinander vorbei?

      Was das bisher unberücksichtigte Einkommen der Mutter angeht:
      Soll Hope doch mal durchrechnen, ob sich sein Anteil tatsächlich verringern würde. Immerhin rutscht der Bedarf des volljährigen Kindes dann auch entsprechend in der Tabelle höher...

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      Die Schule sagt: Voraussetzung zur schulischen Ausbildung zum Erzieher setzt die fh-reife voraus.
      Damit wird sie nicht mit der Ausbildung zum Erzieher erworben. Damit keine priveligierung.

      Die Voraussetzung für die bezahlte praxisausbildung ist die fh-reife und eine 1jährige Tätigkeit.
      Damit wird die dort nicht erworben. Damit keine priveligierung.

      @hope: Evtl. Geht doch die praxisausbildung. Wenn die vorherige schulform ein einjähriges Praktikum gehabt hat, dann könnte das anerkannt werden. Du brauchst also unbedingt die schulbescheinigung und das abschlusszeugnis der alten Schule.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Moin moin Sophie,

      Hope07 schrieb:

      Es macht seit September eine Ausbildung auf einer Fachschule zum staatlich anerkannten Erzieher (3 Jahre) Mir liegt derzeit nur eine vorbehaltliche Aufnahmebestätigung vom Februar 2019 vor, also vor Beginn dieser Ausbildung. Davor hat es angeblich 2 Jahre auf einer Fachoberschule verbracht.
      Ich bin mir noch gar nicht sicher, dass der Sohn tatsächlich die Ausbildung zum Erzieher macht, die Bescheinigung hat ja vermutlich nur eine Aussage darüber getroffen, dass er zu dieser Richtung angemeldet ist.
      So lange Hope nichts Aktuelles hat, gleichen unsere Aussagen einem Blick der Wahrsagerin in ihre Hellseherkugel.... ;)
      Das KG Berlin (welches sonst :whistling: ) hat im Beschluss 13 UF 48/17 vom 24.5.17 entschieden, dass der "Besuch der Berufsfachschule für Sozialassistenz als allgemeine Schulausbildung" (in Berlin unter den im Beschluss genannten Voraussetzungen) gilt. Da wäre ich auch nicht drauf gekommen...

      Gruß Tanja