Düsseldorfer Tabelle 2020
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Schön, die Selbstbehalte steigen. Zwar nicht so viel wie der Anspruch der Studierenden, aber ein Schritt in die richtige Richtung.
SophieNiemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten! -
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Hallo Euklid,
das steht in der DdT 2020
Düsseldorfer Tabelle 2020 schrieb:
In den Bedarfsbeträgen (Anmerkungen 1 und 7) sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
sowie Studiengebühren enthalten.
Düsseldorfer Tabelle 2020 schrieb:
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 860 EUR. Hierin sind bis 375 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Gruß Tanja -
Ja, ich weiß, aber das stimmt doch nicht, oder?
Jedenfalls rechnet das Bafög-Amt so:
Grundbedarf 427 €
Wohnpauschale 325 € Summe: 752 €
KV-Zuschlag 84 €
PV-Zuschlag 25 € Summe 861 €
Es kann doch nicht sein, dass der Bafög-Höchstsatz ohne KV/PV 752 € ist und der Unterhaltshöchstsatz 860 €.
Das wäre ja ein Unterschied von 108 €.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Wenn das wirklich so stimmt, dann würde ja praktisch die gesamte Bafög-Erhöhung auf die Eltern abgewälzt.
Hmm ... kurz gerechnet: Da müsste ich ab Januar jedem meiner studierenden Kinder 86 € mehr zahlen!
Ist das wirklich richtig so?Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Hallo Euklid,
Leitlinien OLG FFM schrieb:
EinElternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich allein aus seinemEinkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
edyProbier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........ -
Hallo Euklid,
weil/wenn für Dein(e) Kind(er) kein Kindergeld mehr gezahlt wird: Ja, musst Du dann wohl.
Allerdings ist ja auch Dein Selbstbehalt um 100 Euro gestiegen....
Gruß Tanja -
Danke, das ist mir bekannt.
Also stimmt das so?
Der Unterhalt wird wirklich von 735 € auf 860 € erhöht?
Die Spanne zwischen Bafög und Unterhalt wird sehr groß:
- bis SS 19: Bafög 735, Unterhalt: 735
- WS 19: Bafög 744, Unterhalt: 735
- ab WS 20: Bafög 752, Unterhalt: 860
Also Bafög-Erhöhung: +17 €
Eltern-Unterhalt Erhöhung: +125 €
@Tanja: Was hat da mit Kindergeld zu tun?Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Hallo Euklid,
ich habe gestern auf die neue Düsseldorfer Tabelle, veröffentlicht vom OLG Düsseldorf,verlinkt.
Also JA, der Unterhalt wird so erhöht.
Du kannst allerdings beim OLG (siehe von Clausutis verlinkter Pressemitteilung) noch mal nachfragen, ob es sich eventuell um einen Übertragungsfehler handelt und Dein Problem dort schildern.
Ich kann Dir nicht versprechen, dass Du eine (zufriedenstellende oder überhaupt) Antwort bekommst.
Alternativ bei Isuv- Mitgliedschaft schlage ich Dir vor, Du wendest Dich mit Deinem Problem direkt an die Isuv-Geschäftsstelle.
Wir hier im Forum können Dir bei diesem Problem eher nicht helfen. Sei Dir aber gewiss, dass ich Deinen Frust verstehe.
Das gezahlte (oder auch zustehende) Kindergeld ist auf den Bedarf anzurechnen (wie andere Einkünfte auch).
Last but not least wurde auch gestern in den Nachrichten wieder darauf hingewiesen, dass die DD-Tabelle keine Gesetzeskraft entfaltet.
Gruß Tanja -
Grundsätzlich sind Bafög und Unterhalt zwei paar Schuhe, bei denen die Berücksichtigung des Einkommens der Eltern / die Leistungsfähigkeit der Eltern unterschiedlich berechnet werden.
Laut DT 2020 hat ein Studierender demnächst einen höheren Bedarf, von dem das Einkommen des Kindes abgezogen wird (Kindergeld, Bafög, o.ä.), das kann natürlich u.U. zu einer höheren Unterhaltszahlung führen. -
Zur Info, habe tatsächlich mal nachgefragt und der Betrag 860 € wurde mir (von einer Justizobersekretärin!) als richtig bestätigt.
Ich finde diese Erhöhung (735 -> 860 €) ziemlich happig.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
Hallo,
Euklid schrieb:
Ich finde diese Erhöhung (735 -> 860 €) ziemlich happig.
Die Erhöhung wird aber von 2 Elternteilen getragen.
edyProbier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........ -
... sofern der 2. Elternteil genügend verdient.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
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Hallo,
Euklid schrieb:
... sofern der 2. Elternteil genügend verdient.
edyProbier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........ -
Euklid schrieb:
....(von einer Justizobersekretärin!) als richtig bestätigt.
....
auch wenn mein Post jetzt meilenweit vom Thema ist, habe ich eben herzhaft gelacht ...
Was zum Geier hat eine Amtsbezeichnung (Ober sticht Unter kenn' ich noch vom Skat - aber "Unter" gibts nur bei der Bundeswehr) mit dem Gehalt einer Aussage zu tun?
Unter A7 glaubst Du niemanden oder was?
Gruß Tanja -
edy schrieb:
siehe Antwort Nummer 7 in diesem Thread.
TanjaW9 schrieb:
Euklid schrieb:
....(von einer Justizobersekretärin!) als richtig bestätigt.
So stand es jedenfalls unter der Email, fand ich auch lustig.Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie. -
TanjaW9 schrieb:
Last but not least wurde auch gestern in den Nachrichten wieder darauf hingewiesen, dass die DD-Tabelle keine Gesetzeskraft entfaltet.
Gruß Tanja
der Hinweis wirkt für mich so, wie beim Lotto: Alle Angaben ohne Gewähr...Was soll der Hinweis (generell gesehen, nicht weil er jetzt von dir kommt), wenn dennoch alles nach der DD Tabelle berechnet wird?
Gruß -
Hallo Geospot,
der Richter ist nur dem Gesetz und seinem Gewissen unterworfen.
Die DDTabelle ist nun mal kein Gesetz und so kann (und soll eigentlich auch) der Richter die - auch gegensätzlichen - Umstände abwägen.
Da steht dann mitunter im Urteil/Beschluss etwas wie "nach einer umfassenden Billigkeitsabwägung".
Wird an Amtsgerichten vielleicht nicht so oft gemacht, da auch die Richter "Erledigungspunkte" (für die Statistik) sammeln...
Gruß Tanja
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