Wechselmodell vereinbart - wird aber nicht gelebt?

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    • Hallo,


      MaxMustermann schrieb:

      wahrscheinlich OT und Grundsatzdebatte, aber warum bedarf es mehr Unterhalt, wenn der Vater mehr verdient? Das Kind lebt ja bei der Mutter. Mir ist das Argument, dass das Kind, wenn es bei Mama lebt, am Lebensstil des Papas bei Mama teilhaben soll, wohl bekannt, das macht es aber trotzdem nicht richtiger. Wirklich am Lebensstil wird es nur partizipieren, wenn es bei Papa lebt oder Papa dem Kind so was zusteckt, die 100€ Unterhalt werden daran nichts ändern.
      Da solltest du vielleicht mal ein neues Thema im Plausch starten?

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      Wenn die 4000 das durchschnittliche netto sind und er nach Bereinigung in der Stufe bis 3501 liegt, dann wären das 454+204 Kindergeld. Nun hat sie 200+204. Und dabei bin ich von unter 6 Jahren ausgegangen.
      Und dann würde die Kita auch nach Einkommen, bis auf das essensgeld, geqoutelt werden.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Max,

      wir können ja mal eine stark vereinfachte Berechnung für Wechselmodell darstellen, ausgehend von den bisher genannten Zahlen.
      Wer weiß, vielleicht versucht dann @isirider eher den Vater wieder in die Verantwortung fürs Kind einzubeziehen.
      Wenn das zu sehr hochgekocht wird (mittels eskalierender Anwälte), wird es vielleicht langfristig dem Kind mehr schaden....

      Bisher ist hier noch nirgends das Alter des Kindes gefallen, so dass ich der Einfachheit halber mal von 6 ausgehe.
      Ich habe auch einfach die Zahlen genommen ohne weitere Abzüge:
      Vater 4300
      Mutter 1400
      Zusammen 5700 - Stufe 11, da ich keine Abzüge nahm hier Stufe 10, Altersklasse 2 -> 650 Bedarf des Kindes
      abzüglich halbes Kindergeld (102) = 548
      Die Eltern haben hier den angemessenen Selbstbehalt von 1300 Euro, so dass für den Vater 3000 für die
      Mutter 100 (insgesamt 3100) einzusetzen bleiben.
      Vater demzufolge 548×3000/3100=530,32
      Mutter 548×100/3100=17,67
      Damit sind wir aber noch nicht fertig. Der Vater muss hier nämlich wegen der auch von ihm geleisteten Betreuung/des geleisteten Naturalunterhalts nur die Hälfte des Bedarfes zu Händen der Mutter zahlen, hier also 265,16. Auch hat er noch Anspruch auf die Hälfte des Anteils des Kindergeldes für Betreuung, also 1/4 von 204 Euro = 51 Euro.
      Damit an die Mutter zu zahlen --->214,16

      Ohne irgendeine Berücksichtigung einer Hochstufung auf Vollzeit bei der Mutter.

      @ Sophie, Du hast für Residenzmodell gerechnet?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,

      danke für das Zahlenbeispiel, ich hatte auch so überschlagen. Ich wollte in der ursprünglichen Antwort auch nicht formulieren, dass ich denke, dass der Vater zu viel zahlt, falls die Mutter nicht zu 90% oder mehr arbeitet, aber man sieht hier doch, dass im Residenzmodell die Mutter auch schon für ihren Betreuungsanteil bezahlt wird (neben dem Betreuungsunterhalt natürlich).

      LG
      Max
    • @Tanja
      Ja genau, unter der Prämisse, dass er ja im letzten Jahr das wechselmodell nicht wahrgenommen hat, habe ich mit dem Residenz Modell gerechnet.

      @Max
      Ja, beim Residenz Modell wird mehr Unterhalt fällig, weil man dann davon ausgeht dass einer betreut und einer zahlt. Beim wechselmodell wird davon ausgegangen, dass jedes Elternteil zu je 50% betreut und zahlt.
      Hier würde das so sein, dass für das Kind die 530 vom Vater und die 17 von der Mutter sowie das Kindergeld zur Verfügung stehen, aber eben in 2 Haushalten. da das Kind 15 Tage in dem einen Haushalt lebt und 15 Tage in dem anderen. daneben werden dann ja 2 Kinderzimmer benötigt.

      Also rd. 750 beim wechselmodell gegenüber 650 beim Residenz Modell. Wobei das immer abhängig vom Einkommen der Eltern ist.

      Sophie

      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Echt interessant und cool wie ihr den Fall hier so betrachtet:
      also
      1.Wechselmodell vereinbart
      2. 260 Tage bei mir 103 bei ihm = kein Wechselmodell, er zahlt 200-max. 290 EUR
      3. gemäß Einkommen müsste er mehr zahlen - habe es schriftlich mittlerweile, dass er bereinigtes netto 4800 verdient?
      4. Hallo - warum sollte ich mich nicht wehren - also ich gehe den Weg und fordere ein, was mir im Kindesunterhalt gesetzlich zusteht.
      Wenn er das Wechselmodell gewählt hat - warum lebt er es nicht?
      Ich muss ihn auch nicht darauf hinweisen - er ist ja alt genug - so I am gespannt...
      und lasse euch teilhaben - wobei ich galube, dass ich diesmal stark herausgehe
    • ...und generell..warum soll ICH? den Kindesvater zu Verantwortung ziehen? Er lebt sein leben und entscheidet selbst - er ist doch alt genug - somit hat er seine Entscheidung selber etroffen, eine wohnung 120 qm in Berlin und eine in FMM, ich 50 qm?Kinderzimmer + Wohn-nd Schlafzimmer zusammen
      --- Beziehung Nr.1
      Arbeit Nr. 2
      Kind Nr. 3?
      ICH? muss und kann da gar nichts machen.... bin ja nicht seine Mutter :)
      ER muss jetzt mit den Konsequenzen seiner Handlung leben.
      Ich lebe diese...habe ja damit nich gerechnet...also von 120 qm in 50 nqm Wohnung etc. das ist alles so krass und ich wusste nicht , dass er soo gut verdient? Urlaub war immer bei seinem Vater, weil er eine Ferienwohnung hatte...mit NEXT geht es in Caribic & co? das ist doch abgefahren oder ? Ich habe brav 500 Euro für die Miete gezahlt bei 1400 netto ER 4000 Netto? hä? da stimmt doch was nicht - ich habe immer frisch gekocht - alles selber bezahlt und überhaupt die Dinge geregelt...es geht nicht um Geld ...es geht eher darum warum Faruen immer zurückstecken müssen, wenn Sie Kinder haben und das LEBEN...DAS erfahre ich mehr und mehr...jetzt kämpfe ich um mein Geld!!!JA! darum geht es jetzt und ICH werde es gewinnen, weil ich einfach im RECHT bin! thats it - no comment needed
    • Hallo Clausutis,

      danke für diesen Hinweis.

      Seit ich die letzten 2 Beiträge von @isirider gelesen habe, frage ich mich, was diese hier veranstaltet.
      Da spielt es nun auch keine Rolle mehr, dass ich die Zahl 214,16 (des Vaters) noch um die (edit:) 17,67 8,83 (1/2 der Mutter) korrigieren muss und so auf unter 205,33 Euro käme.

      'Isirider' will gar nicht das Beste fürs Kind (Erhalt des Vaters als gleichberechtigtes Elternteil). Es geht ihr nur um ihre Interessen (warum bekommt die Neue einen tollen Karibikurlaub während ich nur in die 'kostenlose' Ferienwohnung mit durfte, warum muss ich 500 Euro Miete zahlen, während sich der Ex nun sogar 2 Wohnungen leistet....usw. usf.).
      Trotz gegenteiliger Behauptung, dass die Themenstarterin eigentlich kein finanzieller Mensch sei, kommt dann auch noch, dass sie für ihre Rechte nun kämpft.

      Das Alter des Kindes bleibt geheim.

      Mir tut es (das Kind!) jedenfalls sehr leid !
      Die vielen eingestreuten Anglizismen, der sprachlautliche Nickname.... ich weiß echt nicht mehr, was ich davon halten soll.
      So wie sich mir dies derzeit darstellt, würde ich der Themenstarterin zur Bearbeitung ihrer in der Ehe erfolgten emotionalen Verletzungen eher eine psycho-soziale Beratung vorschlagen als eine beim Anwalt, aber 'so what': die TS ist (hoffentlich) erwachsen und kann die Konsequnzen ihrer Handlungen warscheinlich abschätzen und im besten Fall auch tragen.
      Ich bin raus aus dem Thema

      Gruß Tanja

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: Rechenfehler korrigiert

    • Hallo isirider.

      Wie alt ist eigentlich das Kind?

      Ich denke auch dass es eine moralische und einer rechtliche Seite in deinem Fall gibt.

      Wurde eigentlich Trennungsunterhalt gezahlt?



      Das Kind sollte immer aus der Schusslinie bleiben.

      Du schriebst vom bereinigten Einkommen? Dazu zählt natürlich nicht nur das Einkommen

      aus nicht selbständiger Arbeit. Viel mehr auch weitere Einkünfte wie z.B Einkünfte aus Vermietung, ggf.

      ein anrechenbarer Wohnvorteil usw.

      Gibt/gab es bei euch eigentlich eine Zugewinnberechnung?

      Bespreche dies alles mit der RA-in. Vorher immer nach den für dich anfallenden Kosten fragen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo irisrider,

      isirider schrieb:

      2. 260 Tage bei mir 103 bei ihm = kein Wechselmodell, er zahlt 200-max. 290 EUR
      Wie ich schon geschrieben habe: würde ein WM gelebt werden, vermute ich, dass schon die 200€ zu viel an Unterhalt sind, wahrscheinlich müsste er dann weniger zahlen. Im RM wird er mehr zahlen müssen, aber was wird passieren?
      Wenn etwas Pech dazu kommt, hast du demnächst etwa 300€ mehr im Monat und das Kind nur noch einen Vater, denn es deutlich weniger sieht.

      isirider schrieb:

      ...und generell..warum soll ICH? den Kindesvater zu Verantwortung ziehen?
      Ganz einfach, weil IHR BEIDE ALS ELTERN dafür verantwortlich seid nach der Trennung eine Betreuungsregelung zu finden. Ihr habt euch aus WM geeinigt, sehr gut für euer Kind. Aber wie sah die Ausgestaltung aus? Warum wurde diese von euch BEIDEN nicht eingehalten?

      Der Rest den du geschrieben hast deutet auf nicht verarbeitete Beziehungsprobleme hin.

      isirider schrieb:

      Urlaub war immer bei seinem Vater, weil er eine Ferienwohnung hatte...mit NEXT geht es in Caribic & co? das ist doch abgefahren oder ?
      Ne, zeigt einfach nur, dass er die Situation mit dir und seiner neuen Partnerin unterschiedlich bewertet. Die Gründe sind doch egal, keiner hat dich gezwungen in die Ferienwohnung zu fahren. Lerne für die Zukunft eins: Ein Streit, der über das Kind ausgetragen wird, ändert nichts daran. Du wirst auch weiter wahrscheinlich nicht in die Karibik fahren, jedenfalls nicht, wenn du nur Teilzeit arbeitest. Er wird weiter mehr Geld haben als du, auch wenn er nach DDT bezahlt.

      Insbesondere dieser Abschnitt lässt aufhorchen:

      isirider schrieb:

      jetzt kämpfe ich um mein Geld!!!JA! darum geht es jetzt und ICH werde es gewinnen, weil ich einfach im RECHT bin! thats it - no comment needed
      Es ist nicht "DEIN GELD". Kindersunterhalt steht dem Kind zu. Er zeigt aber auch vielmehr eins: es geht dir nicht um das Kind und seine Interessen sondern nur um deine finanziellen Belange. Und um die durchzusetzen muss gerade euer Kind herhalten. Im Interesse eures Kindes wäre ein Umgangsverfahren, aber das scheidet wohl aus, weil deine finanziellen Interessen halt im Vordergrund stehen. Schade eigentlich...
    • Einen schönen guten Tag zusammen! Ich wollte mich nochmal bei allen für Input, Kritik und Einschätzung bedanken. Ich sehe ein, dass ich manchmal, vielleicht zu emotional im Thema war. Ich habe darüber nachgedacht und das Gespräch mit meinem Ex-Mann gesucht. Er sieht mitlerweile ein, dass Er das WM nicht realisieren kann und unsere Realität nun eine andere ist. Ich bin Alleinerziehend und mein Kind lebt bei mir. Er soll, kann und darf sie immer sehen - aber er schafft es leider nur eine Woche im Monat. Dann ist es eben so, ich stell ihm keine Steine in den Weg. Und ja es geht nicht um Mein Geld sondern um Kindesunterhalt, was unserer Tochter zusteht. Das wird jetzt alles geklärt. Aber ich möchte das klären! geb Euch Bescheid! Gruß isirider
    • Hallo irisrider,

      vielleicht wäre für euch noch gut, wenn ihr versucht das Modell bei dieser "1 Woche im Monat" zu belassen, damit euer Kind zu euch beiden eine gute Bindung beibehalten kann. Euch ist ja nicht genommen eine einvernehmliche Lösung zu finden, die das Ganze ggf. auch finanziell fair aufteilt. Ich würde an deiner Stelle versuchen zu verhindern, dass er sich auch die gängige Praxis "jedes zweite Wochenende" zurückzieht, das ist nicht gut für das Kind.

      isirider schrieb:

      Er sieht mitlerweile ein, dass Er das WM nicht realisieren kann
      Naja, wohl eher will. Wenn man beruflich kürzer tritt, wäre es sicher möglich.

      VG
      Max
    • Guten Tag zusammen! Ich wollte euch mal Feedback geben zur aktuellen Situation "Wechselmodell vereinbart - aber nicht gelebt":
      Ich habe eine Anwältin aufgesucht und ihr mein Anliegen erklärt, ich konnte nachweisen, dass in meinem Fall kein Wechselmodell, sondern das sogenannte Residenzmodell vorliegt. Ich erhalte nun einen dynamischen Unterhaltstitel. Der Kampf hat sich also doch gelohnt.
      Hinsichtlich Umgang: Der Kindesvater möchte jedoch auf alle 2 Wochen "verlängertes" Wochenende (Donnerstag-Sonntag) zurückkommen.
      Er hat unser Kind bislang nur eine Woche im Monat gesehen aber dafür zusammenhängend. Welche Erfahrungen habt ihr?