Wechselmodell vereinbart - wird aber nicht gelebt?

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    • Wechselmodell vereinbart - wird aber nicht gelebt?

      Hello! ich bin neu im Forum und es beschäftigt mich folgendes:

      ich bin geschieden seit Juni diesen Jahres und es wurde sogar notariell das Wechselmodell vereinbart.
      Die Realität ist so, dass mein EX-Mann sowohl im Trennungsjahr als auch nach der Scheidung, dieses Modell nicht leben kann oder will.
      Das heißt, ich habe mein Kind 261 Tage und er 103 Tage im Jahr. Wie ist jetzt zu verfahren? Ich kann doch jetzt Unterhalt einfordern oder? Ich habe das leider 1 Jahr erduldet, da ich auf Besserung gehofft habe...aber ich wurde eines Besseren belehrt. Was sollte ich tun und kann man das im Nachhinein überhaupt klären? Ich bin total verwirrt - weil mir alles genommen wurde und mein Ex-Mann das 4-fache verdient und mir nur den Mindestunterhalt zahlt - er ist rein von der DD Tabelle zu weit mehr verpflichtet. Kann ich das anwaltlich klären? oder bin ich raus wegen Wechselmodell - so hat es mir der Rechtsbeistand beim Jugendamt gesagt - ich weiß grad nicht wo ich anfangen soll? Danke fürs Feedback - Gruß isirider
    • Hallo isirider,
      willkommen im ISUV-Forum.
      Kannst du bitte anonymisiert hier die notarielle Vereinbarung einstellen?
      Es ich wichtig für konkrete Tipps, den Inhalt des Vertrages zu kennen.
      Vermutlich hast du aufgeschrieben, wann du und der Kindesvater die Betreuung eures Kindes wahrgenommen haben. Das ist von Vorteil für dich.
      Wahrscheinlich wirst du tatsächlich eine*n erfahrene*n Fachanwältin/-anwalt für Familienrecht brauchen. Ich sehe aber sehr gute Möglichkeiten für dich, erfolgreich gegen den Notarvertrag und gegen die Unterhaltshöhe vorzugehen.
      Bist du ISUV-Mitglied? Dort gibt es bundesweit gute fachliche Hilfe von erfahrenen Fachanwält*innen für Familienrecht.

      Viele Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Liebe Villa, vielen Dank für Deine Antwort, die ich so schnell gar nicht erwartet habe ;)
      Es ist ganz einfach, wir sind vom Wechselmodell ausgegangen ohne ein Unterhaltsregelung für das Kind zu erfassen - also keine Anmerkung, wenn es eben nich möglich ist da WM zu realisieren. Das hat mich jetzt ein Jahr lang verwirrt weil es eben nicht praktiziert wurde da der Ex-Mann mit neuer Frau und Job einfach ausgebucht ist. Nichtsdestotrotz will ich für meich eine klare Regelung. Ich bin eigentlich eher sauer auf mich, weil ich es nicht erkannt habe, dass er mich hinters Licht führt mit dieser Vereinbarung. Ich werde mir einen Fachanwalt nehmen - da ich keinen anderen sinnvollen Weg finde. Alleine schaffe ich das nicht - ich meine emotional knicke ich da oft ein und gerade wenn es um meine eigenen Rechte geht. Ich werde berichten, wie mein Vorhaben voranschreitet...aber ich möcht es nicht einfach so hinnehemen zumal es ja hier nicht um mich sondern um mein Kind geht. Gruß isirider
    • Hallo isirider,

      Es ist ein weit verbreiteter Irrtum dass bei einen WM der gegenseitige Unterhalt weg fällt.

      Beim WM muss jeder Unterhalt seines Einkommen entsprechend dem anderen zahlen ( jeder muss aber leistungsfähig sein).

      Hat ein Partner 4-Faches Einkommen gegenüber dem anderen Partner, kann er zum alleinigen Unterhalt trotz WM verpflichtet werden.

      Wenn im Notarvertrag ein WM vereinbart wurde, er aber nicht den gleichen Betreuungsaufwand leistet,dann hält er sich nicht an die Vereinbarung.

      Ich denke dann dürfte einer Abänderung nichts im Wege stehen.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • ...krass - jetzt wird mir so einiges klar! Er hat das WM angegeben damit er "angeblich" keinen Unterhalt zahlen muss. Er zahlt mir monatlich weniger als den Mindestsatz - ich denke um mich ruhig zu stellen....jetzt habe ich mich mit dem Thema befasst, da ich ... so glaube ich - in eriner Art Schockstarre war und mich nicht wehren konnte...es ist wirklich krass - er verdient ca. 4300 netto plus Firmenwagen trallala / 120 qm Wohnung, ich 1400 netto 50 qm wohnung ...ich finde das sehr ungerecht - und darum geht es mir jetzt - aufzuräumen. Kein Wechselmodell also ist er Unterhaltspflichtig. Diese Regelung will ich schriftlich - auch wenn er es vielleicht irgendwann schafft ein WM zu leben muss es eine Vereinbarung geben, wenn dem nicht so ist oder? Bämm...ich bin echt total aufgewacht gerade....Gruß isirider
    • edy schrieb:

      Hallo isirider,

      noch ergänzend: auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.

      Sollte also ein Verzicht auch bei einem notariellen Vertrag angegeben worden sein, so ist dieser Teil des Vertrages ungültig.


      edy
      Liebe Edy, es ging eigentlich nur um meinen Ausgleich , nachehelicher Unterhalt etc. auf das Kind wurde insofern eingegangen, dass wir uns für das WM entschieden haben aber keinerlei Aussage wir es um den Kindesunterhalt steht....genau das muss ich jetzt aufräumen!
    • edy schrieb:

      Beim WM muss jeder Unterhalt seines Einkommen entsprechend dem anderen zahlen ( jeder muss aber leistungsfähig sein).

      Hat ein Partner 4-Faches Einkommen gegenüber dem anderen Partner, kann er zum alleinigen Unterhalt trotz WM verpflichtet werden.
      Hallo Isirider,

      bevor Du das so 1:1 für bare Münze nimmst, was der Edy oben zum Besten gibt, such lieber die Isuv-Veranstaltung in Berlin auf.
      Herr M. weiß bestimmt, wie der Unterhalt im Wechselmodell berechnet wird.
      Und schreib Dir für jeden Tag auf, wann Dein Kind beim Vater ist. Mit konkreter Zeit, von wann bis wann.
      Du solltest dezidiert nachweisen können, dass die Vereinbarung nicht eingehalten wird.

      Gruß Tanja
    • Moin Edy aka KM,

      naja, wer von sich selbst in der 3. Person spricht, ist irgendwo "stecken geblieben".
      Im Übrigen brauche ich von Dir definitiv keine Hinweise über das Wechselmodell. Nicht mal solche über den Unterhalt und dessen Berechnung.

      Nochmal in aller Deutlichkeit: Du erzählst Quark wenn Du behauptest, dass die Eltern einander KindesUnterhalt zu zahlen hätten im Wechselmodell.
      Vielleicht begreifst Du es ja, wenn Du Dich mal mit der Berechnung in Urteilen ( z.B. BGH XII ZB 565/15) oder diversen Kommentaren und Aufsätzen zum Wechselmodell auseinandersetzt.
      Zahlen muss am Ende auch hier nur einer (der besser Verdienende) dem anderen. Und zwar einen 'Differenzbetrag'.

      @isirider eine tatsächliche Rechtsberatung durch Anwälte des Isuv ist Mitgliedern vorbehalten. Nach Beitritt in den Verein und Zahlung des Beitrages hast Du Anspruch auf eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung und für jeweils 30 Euro auf Kurzberatungen beim Isuv-Vertragsanwalt.

      Da nach Deinen Schilderungen aber tatsächlich kein Wechselmodell gelebt wird, rate ich dazu, nach anwaltlicher Beratung den notariellen Vertrag - ggf. auf gerichtlichen Weg - abzuändern und parallel den Vater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen.
      So lange ein behauptetes Wechselmodell im Raum steht, wird kein JA eine Beistandschaft einrichten und Du bekommst auch keinerlei Beratung in finanziellen Belangen (das JA darf das angeblich nicht).
      Dennoch ist es nicht richtig, dass Du (bei besserem Verdienst des anderen Elternteiles) keinen Barunterhalt fürs Kind beanspruchen kannst. Diese falsche Behauptung wird oftmals im vollen Brustton der Überzeugung heraus trompetet.
      Bei uns wurde (hinter vorgehaltener Hand) gemunkelt, dass das JA da nicht ran will, weil die keine Ahnung haben, wie sie das berechnen sollen....ist aber auch schon einige viele Jahre her.... :rolleyes:

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Zahlen muss am Ende auch hier nur einer (der besser Verdienende) dem anderen. Und zwar einen 'Differenzbetrag'.

      Ja da muss ich dir recht geben. Damit kann man sich eine Überweisungs-Gebühr sparen.

      Ich denke was du hier machst ist "Erbsen zählen".

      .

      aus dem Netz schrieb:

      Der BGH wird hier sehr kreativ: den mühsam errechneten Zahlbetrag braucht der Elternteil gar nicht zahlen. Sondern die beiden Zahlbeträge der Eltern werden gegeneinander angerechnet. Der überschießende Betrag eines Elternteils wird dann zur Hälfte dem anderen Elternteil ausgezahlt
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo isirider,

      noch als Hinweis: für dich ist im WM relevant, was du mit einer Volltagstätigkeit verdienen würdest, falls du nur Teilzeit arbeitest. Aber bei eurer Gehaltsdifferenz wäre vermutlich rechtlich auch im WM ein ordentlicher Unterhalt fällig.
      Bevor du dich aber ärgerst: Unterhalt im WM mag einem zwar zustehen, aber es gibt auch immer die andere Perspektive: Wenn beide Vollzeit arbeiten, der eine als Berater, der andere als Bäcker, muss der Berater einen Großteil des Barunterhalts stemmen und zusätzlich noch die halbe Betreuung. Versetz dich mal in diese Position, um zu sehen, dass es das vielleicht auch als nicht fair empfindet. Denn häufig muss der mit dem höheren Gehalt auch mehr dafür leisten, hat länger dafür gelernt, usw. Die Rechtsprechung ist hier auch irgendwie inkonsistent, denn normalerweise sieht der Gesetzgeber ja Haushaltsführung und Kinderbetreuung gleichwertig zu Erwerbsarbeit. Aber im WM wird vom Berater erwartet, dass er sich anteilig mehr am Unterhalt beteiligt als der Bäcker. Übernimmt der Bäcker aber anteilig mehr Betreuung, so tritt beim Berater sofort die volle Unterhaltspfliicht ein. Du siehst also, dass es immer zwei Seiten der Medaille gibt.

      Wird tatsächlich kein WM gelebt, kannst du natürlich Unterhalt von ihm fordern.

      edy schrieb:

      Hallo isirider,

      noch ergänzend: auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann nicht verzichtet werden.

      Sollte also ein Verzicht auch bei einem notariellen Vertrag angegeben worden sein, so ist dieser Teil des Vertrages ungültig.
      Das ist auch nur die halbe Wahrheit. Ihr hättet euch im Innenverhältnis vom Kindesunterhalt freistellen können. Dann hättest du ihm, deine Leistungsfähigeit unterstellt, den Kindesunterhalt zurückzahlen müssen. Habt ihr wohl aber nicht gemacht.

      Wäre für das Kind nicht besser dem Vater verbal ordentlich in den Arsch zu treten und ihn an seine Verpflichtung zu erinnern: das Kind wird auf Dauer sicher mehr von Zeit mit Papa mehr profitieren als von mehr Geld im deinem Haushalt, denn die größeren Anschaffungen könnte dein Ex bei seinem guten Gehalt ja auch so übernehmen, damit du nur den Grundbedarf des Kindes decken musst. Ich weiß nicht, ob du Vollzeit arbeitest, aber falls nicht, könntest du vielleicht in einem richtigen WM deine Arbeitszeit ausweiten. Das würde dir, neben einem höheren monatlichen Netto, auch Rentenpunkte bringen, damit du auch im Alter, wenn der Unterhalt wegbricht, abgesichert bist.

      Vielleicht wäre, bevor du einen Anwalt das Thema eskalieren lässt (glaub mir, das tun die sehr gerne, die verdienen damit ja Geld), eine Mediation bei einem freien Träger besser?!
    • edy schrieb:

      Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Zahlen muss am Ende auch hier nur einer (der besser Verdienende) dem anderen. Und zwar einen 'Differenzbetrag'.
      Ja da muss ich dir recht geben. Damit kann man sich eine Überweisungs-Gebühr sparen.

      Ich denke was du hier machst ist "Erbsen zählen".

      .

      aus dem Netz schrieb:

      Der BGH wird hier sehr kreativ: den mühsam errechneten Zahlbetrag braucht der Elternteil gar nicht zahlen. Sondern die beiden Zahlbeträge der Eltern werden gegeneinander angerechnet. Der überschießende Betrag eines Elternteils wird dann zur Hälfte dem anderen Elternteil ausgezahlt
      edy
      Und hier muss ich Tanja Recht geben, es ist ein großer Unterschied, ob beide ihren Betrag an die Kinder auszahlen oder ob ich nur die halbe Differenz an die Ex zahle. Denn im ersten Fall muss ich alles an die Kinder zahlen und meine Ex kann da auch drüber verfügen, im zweiten Fall zahle ich viel weniger an die Ex.