Hallo zusammen,
bekanntlich wird eine Verlobung als starkes Indiz für eine gefestigte Lebensgemeinschaft gewertet und kann (oder: muss) zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts (EU) führen.
Über WIKIPEDIA habe ich gefunden:
Mir stellt sich da die Frage, wie ein/e Unterhaltspflichtige/r von dem Verlöbnis des/der Ex erfährt, wenn es nicht in der Zeitung steht. Soll man bei Verdacht (z.B. hat man von einem Hochzeitstermin erfahren) im Standesamt nachfragen? Geben die überhaupt Auskunft? Hat man das Recht auf Akteneinsicht? Wo/Wie kann man sonst noch Erkundigungen einholen? Bitte nur legale Tipps.
Besteht für den Unterhaltsempfänger vielleicht sogar die Pflicht zur ungefragten Information?
bekanntlich wird eine Verlobung als starkes Indiz für eine gefestigte Lebensgemeinschaft gewertet und kann (oder: muss) zur Verwirkung des nachehelichen Unterhalts (EU) führen.
ISUV schrieb:
Besonders „dumm“ war die Anzeige eines Verlöbnisses in einer Zeitung, dies hat natürlich zur Verwirkung geführt.
Über WIKIPEDIA habe ich gefunden:
Sächsische Staatskanzlei, Dresden schrieb:
Rein rechtlich betrachtet ist die Verlobung das Vorstadium zur Ehe.
... ... ...
Ab der Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt gelten die Partner in jedem Fall als Verlobte im Rechtssinne.
Mir stellt sich da die Frage, wie ein/e Unterhaltspflichtige/r von dem Verlöbnis des/der Ex erfährt, wenn es nicht in der Zeitung steht. Soll man bei Verdacht (z.B. hat man von einem Hochzeitstermin erfahren) im Standesamt nachfragen? Geben die überhaupt Auskunft? Hat man das Recht auf Akteneinsicht? Wo/Wie kann man sonst noch Erkundigungen einholen? Bitte nur legale Tipps.
Besteht für den Unterhaltsempfänger vielleicht sogar die Pflicht zur ungefragten Information?