Nachehelicher Unterhalt --> Betreuungsunterhalt . Kommt man so dreist noch damit durch ?

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    • Nachehelicher Unterhalt --> Betreuungsunterhalt . Kommt man so dreist noch damit durch ?

      Ich versteh irgendwie nur noch bahnhof, in diesem Rechtssystem scheint alles möglich zu sein. Hauptsache die Anwälte verdienen.
      Verfahren Wechselmodell durchzusetzen, war aufgrund des KM WILLen nicht möglich.

      TU --> Erwerbsobliegendheit 25 Stunden 249 muss ich aktuell zahlen
      Kind --> Lebensmittelpunkt bei der destruktiven Mutter, außergerichtliche angebote waren deutlich besser . hat sich selbst und mir dadurch finanziell geschadet
      4 Jahre Alt 35 Std. Kiga

      Aktueller Umgang Vater : 14 tägig FR Sa So MO DI MI

      Sie fordert jetzt Betreuungsunterhalt ? 249 mein angebot war 149 € bis die kleine 18 ist und wurde abgelehnt.

      ICh habe ihr 149 Euro geboten , da ich gerne ihr den Familienzuschlag weiterreiche, obwohl sie mich Verleumdet hat so dass es sogar die berufliche Existenz kostet.
      Nach ihrem aktuellen Einkommensnachweis verdient sie jetzt schon 60 € mehr und arbeitete 22,5 Stunden anstattt 25 Stunden. Dazu hat sie ihr einkommen mit einem Nachweis getätigt . Die Steuerrückzahlung von 1300 Euro nicht mit einberechnet, sowie Weihnachtsgeld und Trinkgeld auch nicht. Die Steuerrückzahlung hat sie natürlich auch nicht der VKH gemeldet. Sie erfüllt wirklich alle Verhaltensweien einer verdeckten Narzisstin . Und die Kosten werden immer 50 50 geteilt. Ich verlier wirklich den glauben.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Jens,

      Dein Beitrag ist für mich sehr verwirrend.
      Ich verstehe den Frust, habe aber keine Ahnung, was nun Deine Frage(n) ist(sind).
      Kannst Du die bitte noch mal klar stellen?
      Was die Kostenaufteilung anbelangt, stimmt dies so nicht. Das Gericht entscheidet bei Sachen, die nicht Unterhalt betreffen zwar meist mit 50:50. Es hat aber die Möglichkeit, das Verhalten der Streitparteien zum Anlass zu nehmen, anders zu verteilen.
      Und was Streitigkeiten finanzieller Art anbelangt, orientieren sich die Gerichte am Obsiegen/Unterliegen der Parteien.
      Gefühlt und in Einzelfällen mag das anders erscheinen. Eröffnet dann aber gegen die Kostenentscheidung vorzugehen (nach anwaltlicher Beratung).
      Ob die Ex die der VKH-Gewährung folgende Steuererstattung angegeben hat, kannst Du nicht wissen. So wie Du nicht wissen kannst, ob das Guthaben nicht bereits das einzusetzende Einkommen beeinflusst hat.
      Es wäre gut, würdest Du Dir einen Mediator suchen und mit der Ex in Verhandlung treten.

      Gruß Tanja
    • Also Die Steuerrückerstattung hat sie von mir überwiesen bekommen. Ihre Anwältin teilte mit dass ihr Betreuungsunterhalt von 249 € zustehe, da sie ja nur 60 Euro über das Einkommen liegt, was bei der TU - BErechnung durchgeführt wurde. Mit Einkommensnachweis aus Juli 2019 :P
      1. Sie hat eine Erwerbsobliegenheit von 25 Stunden. Sie kommt nur 22,5 Stunden nach .
      2. Die Steuerrückzahlung muss berücksichtigt werden 1300 Euro erhöht das Einkommen. Sie hat mir klar gesagt, dass sie das nicht der VKH gemeldet hat.
      3. Weihnachtsgeld wurde auch nicht mit eingerechnet
      4. Trinkgelder



      Mit meiner Ex lässt sich nicht verhandeln. Die haut sich gerade soviele VKH - Gebühren ans Bein. Und glaube mir 3 Jahre Ehe . 14 Jahre nacheehelichen Unterhalt von 149 € auschlagen.. ??? Das habe ich nur gemacht da mir sonst der Zuschlag wegfällt. Dann kann ich ihn auch gerne weiter geben. Trotz Verleumdungen und und und

      Wie kann den ein BEtreuungsunterhalt für eine 4 Jährige durchkommen ?
      Der Vater betreut jetzt schon fast 30 % würde gerne 50% haben. Aber sie will ja nicht. Als Krankenschwester in Wechselschicht darf ich als Marionette immer parat stehen.
      Kiga aktuell 35 Stunden aber Kiga könnte auch 45 Stunden anbieten
      Die Anwältin zerstört wirklich finanziell meine Frau. Die VKH der Scheidung ist schon mal auf Ratenzahlung nur. Davor waren noch ABR , TU Stufenantrag, ich musste sehr viel Geld lassen. Dennoch gebe ich lieber ihr das Geld, als es dem Staat zu überlassen.

      Dennoch frag ich mich wieso der VKH - Antrag direkt durchgeht. Vor allem hat das die Schiedung 4 MOnate schön verzögert . Beim 2. Scheidungstermin war das Gericht untätig und jetzt plötzlich braucht es alle finanziellen Daten, dass Die Richterin in 14 Tagen ein Entschluss treffen kann. ICh verstehe es überhaupt nicht. Nur kostet es unnötig Anwaltsgebühren. Wenn ich mich so durchklicke sehe ich keine Erfolgschance . Eher kann ich eine TU Rückforderung beantragen, da sie klar mehr verdienen könnte bei 25 h

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von JENS P ()

    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo und herzlich willkommen im Forum Jens,

      [...]Ob die Ex die der VKH-Gewährung folgende Steuererstattung angegeben hat, kannst Du nicht wissen. [...]


      Gruß Tanja
      Das ist nicht richtig.
      Warum soll man das nicht wissen können, bzw. in Erfahrung bringen können?
      Schließlich gibt es ja den Weg der Akteneinsicht...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Die Frage ist wieso glaubt man das sie Betreuungsunterhalt erhalten könnte.
      Die Anwältin meinte von ihr ist ein Einkommensnachweis von Juli 2019 1630 € bei 22,5 Stunden
      Sie müsste jedoch 25 Stunden arbeiten
      Die Steuerrückzahlung würde die EInnahme ja nochmal um 100 Euro erhöhen
      Weihnachtsgeld ebenfalls nicht Berückstichtig und ihr Trinkgeld auch nicht
      Somit verdient SIe doch eigentlich mehr als abgemacht

      Beim TU Unterhalt wwaren es 1570€

      Ich durfte die VKH Akte nicht anschauen. Der Vortrag der ANwältin schraubte die Tochter auch mal auf 3 Jahre. somit ist das auch falsch vorgetragen . Den nach vollendung des Dritten Lebensjahres steigen ja die bedingungen
    • JENS P schrieb:

      [...]
      Ich durfte die VKH Akte nicht anschauen. Der Vortrag der ANwältin schraubte die Tochter auch mal auf 3 Jahre. somit ist das auch falsch vorgetragen . Den nach vollendung des Dritten Lebensjahres steigen ja die bedingungen
      Ich hatte in eigener Sache (KU betreffend) Akteneinsicht beim hiesigen Gericht genommen und da waren die Unterlagen zu VKH der Gegenseite mit dabei.. .
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo Jens,

      "wieso glaubt man..." ist für mich eine Frage, die etwas mit Religion zu tun zu haben scheint.
      Wieso glaubt das Wetter hier bei uns, den ganzen Tag so besch... sein zu müssen, wenn ich mal was vorhabe....

      Wenn das, was die Anwältin der Ex vorträgt, in Deinen Augen falsch scheint, musst Du dort etwas dagegen sagen.
      Hier wird Dir derartige "Glaubensfragen" niemand "rechtssicher" beantworten können.
      Ich jedenfalls habe keine Lust auf solche polemischen Debatten.
      Vielleicht kommt ja noch eine Frage, die man tatsächlich beantworten kann.

      Gruß Tanja
    • Hallo Villa,

      das kann nicht sein.
      Lt. 13 FamFg haben die Beteiligten das Recht, Akteneinsicht zu nehmen.
      In VKH-Angelegenheiten ist die gegnerische Seite nicht Beteiligter, so dass die Akteneinsicht (in die Beiakte) nicht darauf gestützt werden kann. Das Gericht sendet den Antrag (wofür VKH beantragt wird; nicht den Vordruck und schon gar nicht die Belege) der Gegenseite nur zur Stellungnahme zu um die Erfolgsaussichten beurteilen zu können.
      Das Gericht kann VKH-Unterlagen der Gegenseite offenbaren, um für Zwecke der VKH die Vollständigkeit und den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
      Nicht, weil die Gegenseite da gern rein schauen will. (117 ZPO)
      Siehe auch dieses Urteil.
      Kakadu hat einfach mal Glück gehabt, dass in "seinem" Gericht offenbar schlampig gearbeitet wird. Daraus sollte man aber keine Gesetzmäßigkeit ableiten...

      Gruß Tanja
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