Hallo liebe Forenmitglieder
Hier bin ich wieder einmal mit einer Frage zum KU, nachdem sich die Einkommenslage nun zeitlich begrenzt ändern wird.
Mein Partner als UH-Verpflichteter wird über die RV eine 2jährige Umschulung machen, um danach weiter voll im Arbeitsleben stehen zu können.
Heute eröffnete ihm die RV, dass während der Zeit nur ein Übergangsgeld in Höhe von ca 1050 Euro gezahlt werden wird.
Er muss für ein Kind ab 12 Jahre UH zahlen.
Als sich das anbahnte, dass eine Umschulung werden wird, wurde über das Jugendamt ein Gespräch geführt und mit der KM schriftlich vereinbart, dass er während der Umschulung nur den normalen UH zu zahlen hat von 100%. Also 379 Euro.
Das wird z.Zt. auch so gezahlt.
Da ging man aber noch von einem Übergangsgeld von etwa 1600 Euro aus.
Nun wird er aber nicht einmal so viel Geld bekommen, wie ihm als Selbstbehalt, zusteht.
Wie ist es dann mit dem KU ?
Wird der so lange ausgesetzt?
Und wenn ja - muss das für die ganze Zeit nachgezahlt werden ? Was eine sehr langwierige und schwierige Sache wäre.
Oder kann die KM auf der Vereinbarung bestehen, die vorab gemacht wurde, obwohl man dort noch von wesentlich mehr Übergangsgeld ausgegangen war ?
Er muss ja weiter Haus abzahlen (Höhe mit Miete absolut vergleichbar), benötigt sein Auto, um zur Umschulung zu kommen und muss noch von etwas leben und Nebenkosten zahlen.
Wie sind die Gegebenheiten in so einem Fall ?
Die KM verfügt über ein gutes Einkommen und erhält das Kindergeld.
Vielen dank und einen guten Abend
Franbarde
Hier bin ich wieder einmal mit einer Frage zum KU, nachdem sich die Einkommenslage nun zeitlich begrenzt ändern wird.
Mein Partner als UH-Verpflichteter wird über die RV eine 2jährige Umschulung machen, um danach weiter voll im Arbeitsleben stehen zu können.
Heute eröffnete ihm die RV, dass während der Zeit nur ein Übergangsgeld in Höhe von ca 1050 Euro gezahlt werden wird.
Er muss für ein Kind ab 12 Jahre UH zahlen.
Als sich das anbahnte, dass eine Umschulung werden wird, wurde über das Jugendamt ein Gespräch geführt und mit der KM schriftlich vereinbart, dass er während der Umschulung nur den normalen UH zu zahlen hat von 100%. Also 379 Euro.
Das wird z.Zt. auch so gezahlt.
Da ging man aber noch von einem Übergangsgeld von etwa 1600 Euro aus.
Nun wird er aber nicht einmal so viel Geld bekommen, wie ihm als Selbstbehalt, zusteht.
Wie ist es dann mit dem KU ?
Wird der so lange ausgesetzt?
Und wenn ja - muss das für die ganze Zeit nachgezahlt werden ? Was eine sehr langwierige und schwierige Sache wäre.
Oder kann die KM auf der Vereinbarung bestehen, die vorab gemacht wurde, obwohl man dort noch von wesentlich mehr Übergangsgeld ausgegangen war ?
Er muss ja weiter Haus abzahlen (Höhe mit Miete absolut vergleichbar), benötigt sein Auto, um zur Umschulung zu kommen und muss noch von etwas leben und Nebenkosten zahlen.
Wie sind die Gegebenheiten in so einem Fall ?
Die KM verfügt über ein gutes Einkommen und erhält das Kindergeld.
Vielen dank und einen guten Abend
Franbarde