Hallo!
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Es geht um meine Tochter. Wird morgen 19. Wohnt seit Oktober in einer eigenen Wohnung. Ist in Ausbildung.
Kindergeldberechtigte war bisher die Mutter. Wir beide haben das Sorgerecht. Sind getrennt seit 5 Jahren.
Mutter ist nicht kooperativ, mir das Kindergeld zu zahlen. Tochter stellte einen Antrag auf Abzweigung. Ich habe für die Wohnung meiner Tochter gebürgt. In der Annahme, dass Kindergeld zu bekommen, um sie somit unterstützen zu können.. Also ich zahle Miete im Voraus, bekomme dafür das Kindergeld zugesprochen, da ich sie finanziell unterstütze. Miete liegt über der Kindergeldhöhe.
Mutter zahlt nichts an sie und unterstützt sie nicht anderweitig.
Kindergeldkasse hat nun das Kindergeld eingestellt. Der Antrag auf Abzweigung wurde nicht genehmigt, weil meine Kontonummer drin steht. Ich bin mir nicht sicher genug, dass meine Tochter mir das Geld geben würde, wenn es bei ihr im Monat eng wird. So wollte ich eine Absicherung..
Inwiefern gibt es eine Chance, dass sie weiterhin Kindergeldanspruch hat. Oder muss ich dort einen Antrag stellen, und angeben, dass ich ihr monatlich die Miethöhe zukommen lasse als "Unterhalt"? Kindergeldberechtigt wird ja derjenige, der sie finanziell unterstützt oder? Stehe gerade mächtig auf dem Schlauch.
Hoffe auf erklärende Antworten.
Danke und Gruß
Sven
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Es geht um meine Tochter. Wird morgen 19. Wohnt seit Oktober in einer eigenen Wohnung. Ist in Ausbildung.
Kindergeldberechtigte war bisher die Mutter. Wir beide haben das Sorgerecht. Sind getrennt seit 5 Jahren.
Mutter ist nicht kooperativ, mir das Kindergeld zu zahlen. Tochter stellte einen Antrag auf Abzweigung. Ich habe für die Wohnung meiner Tochter gebürgt. In der Annahme, dass Kindergeld zu bekommen, um sie somit unterstützen zu können.. Also ich zahle Miete im Voraus, bekomme dafür das Kindergeld zugesprochen, da ich sie finanziell unterstütze. Miete liegt über der Kindergeldhöhe.
Mutter zahlt nichts an sie und unterstützt sie nicht anderweitig.
Kindergeldkasse hat nun das Kindergeld eingestellt. Der Antrag auf Abzweigung wurde nicht genehmigt, weil meine Kontonummer drin steht. Ich bin mir nicht sicher genug, dass meine Tochter mir das Geld geben würde, wenn es bei ihr im Monat eng wird. So wollte ich eine Absicherung..
Inwiefern gibt es eine Chance, dass sie weiterhin Kindergeldanspruch hat. Oder muss ich dort einen Antrag stellen, und angeben, dass ich ihr monatlich die Miethöhe zukommen lasse als "Unterhalt"? Kindergeldberechtigt wird ja derjenige, der sie finanziell unterstützt oder? Stehe gerade mächtig auf dem Schlauch.
Hoffe auf erklärende Antworten.
Danke und Gruß
Sven