Wer erhält Kindergeld für Kind Ü18 in Ausbildung und eigener Wohnung

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    • Wer erhält Kindergeld für Kind Ü18 in Ausbildung und eigener Wohnung

      Hallo!

      Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.

      Es geht um meine Tochter. Wird morgen 19. Wohnt seit Oktober in einer eigenen Wohnung. Ist in Ausbildung.
      Kindergeldberechtigte war bisher die Mutter. Wir beide haben das Sorgerecht. Sind getrennt seit 5 Jahren.
      Mutter ist nicht kooperativ, mir das Kindergeld zu zahlen. Tochter stellte einen Antrag auf Abzweigung. Ich habe für die Wohnung meiner Tochter gebürgt. In der Annahme, dass Kindergeld zu bekommen, um sie somit unterstützen zu können.. Also ich zahle Miete im Voraus, bekomme dafür das Kindergeld zugesprochen, da ich sie finanziell unterstütze. Miete liegt über der Kindergeldhöhe.
      Mutter zahlt nichts an sie und unterstützt sie nicht anderweitig.
      Kindergeldkasse hat nun das Kindergeld eingestellt. Der Antrag auf Abzweigung wurde nicht genehmigt, weil meine Kontonummer drin steht. Ich bin mir nicht sicher genug, dass meine Tochter mir das Geld geben würde, wenn es bei ihr im Monat eng wird. So wollte ich eine Absicherung..

      Inwiefern gibt es eine Chance, dass sie weiterhin Kindergeldanspruch hat. Oder muss ich dort einen Antrag stellen, und angeben, dass ich ihr monatlich die Miethöhe zukommen lasse als "Unterhalt"? Kindergeldberechtigt wird ja derjenige, der sie finanziell unterstützt oder? Stehe gerade mächtig auf dem Schlauch.

      Hoffe auf erklärende Antworten.

      Danke und Gruß
      Sven
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Olya,

      wenn der Kontakt zu Deiner Tochter sonst gut ist und sie Dir Änderungen in ihrer Ausbildung sofort mitteilt, kannst Du das Kindergeld beantragen.
      Sollte sie Dir nicht sicher immer ihre Pläne mitteilen, ist das Vorhaben risikobehaftet.
      Sollte es z.b. aufgrund Ausbildungsabbruchs keinen Anspruch mehr auf Kindergeld geben, musst Du die zuviel gezahlten Beträge erstatten.

      Gruß Tanja

      P.S. Bitte beachte, dass es Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend gibt.
      Wann hat die Kasse eingestellt?
      Link zum Kindergeld für über 18
    • Ich habe bereits das Kindergeld versucht zu beantragen.. Da sollte ich eine Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt vorlegen, dass sie in meinem Haushalt lebt. Die habe ich aber nicht, da sie in eine eigene Wohnung zog. Eingestellt wurde jetzt im Oktober.
      Man sagte mir am Telefon, dass ich nicht sagen dürfte, dass ich die Miete bezahle. Dann hätte ich verloren. Verstehe ich nicht. Ist doch die Kost der Logi. Das berechtigt doch eigentlich den Kindergeldanspruch oder?

      LG
    • Hallo Olya,

      hast Du mit Deiner Tochter keine schriftliche Vereinbarung?
      Wenn Du ihr bar Unterhalt zahlst, kannst Du das auch angeben, die Kindergeldkasse kann darüber Nachweise verlangen.
      Es wäre aber ratsamer, dass Du etwas Schriftliches (von der Tochter unterschrieben) vorweisen kannst ala:
      Ich zahle Unterhalt in Form der Miete i.H.v. xxx (Kindergeld übersteigend).
      Was nicht funktioniert ist, dass Du behauptest, Du würdest die Miete zahlen und lässt Dir den gesamten Betrag von der Tochter erstatten....
      Wenn die Kindergeldstelle das irgendwie raus bekommt, musst Du nicht nur das zu Unrecht bezogene Kindergeld erstatten...

      Ich wundere mich echt darüber, dass Du eine Meldebestätigung vorlegen solltest.

      Gruß Tanja
    • Ne ne. So soll es ja nicht sein. Ich lasse mir ja von ihr nichts erstatten.. Sie hat ihr Einkommen für sich, ohne Abzug.. Ich wollte das Kindergeld auf mein Konto bekommen, da ich in Vorausleistung mit der Miete gehe. Die auch das Kindergeld um 30Euro übersteigt. Somit zahle ich ja Unterhalt, oder? Und wer dem Kind Unterhalt zahlt, der wird doch von der Kindergeldstelle "unterstützt" mit dem Kindergeld. Bin ich soweit richtig informiert? Da wäre ich ja dann auch Kindergeldberechtigt, wenn ich das richtig verstehe..

      Das meine Tochter mir dafür was unterschreibt, sollte kein Problem sein.
      Die wollen jetzt nochmal was an Post raus schicken. Mal sehen was da kommt. Das muss i h ja nun erstmal abwarten..
    • Hallo Olya,

      ja, wer dem Kind Unterhalt bar zahlt, dem ist unter mehreren Berechtigten vorrangig das Kindergeld zu gewähren.
      Ich verstehe schon Deine Intention.
      Allerdings nicht so ganz, warum Du Deine Tochter noch so sehr unter Deine Fittiche nimmst.
      Wenn Du Mietbürge bist, dann wirst Du nur in Anspruch genommen, wenn die Mietzahlung aus bleibt.
      Je nach Inhalt Deiner Bürgschaft sofort oder erst nach so und so viel ausstehenden Mieten.
      Was hindert Dich daran, darauf zu vertrauen, dass sie das mit der Mietzahlung schon hinbekommt wenn das Kindergeld nach Abzweigung auf ihr Konto geht?
      Macht was mit dem Selbstbewusstsein der jungen Frau. Und wenn es mal rappelt, kannst Du ja dem Kind beiseite stehen beim Wiederaufstehen.... ;)

      Du kannst vielleicht auch - mit Wissen der Tochter - den Vermieter bitten, Dich umgehend zu kontaktieren, wenn es zu Problemen kommt....für Dich als Bürge wäre das besser als diesen komplizierten Umweg über die Kindergeldsache.

      Gruß Tanja
    • Ich nehme sie nicht unter meine Fittiche.. Sie kann mit ihrem Geld alles anstellen, was sie möchte.. Es war aber Voraussetzung, dass ich Bürge werde, wenn die Kindergeldzahlung an mich geht.. Ich kann sicher mal ein, zwei, drei Monate die Miete zahlen, wenn vor ihr die Miete nicht gezahlt werden würde. Aber dann ist meine kleine Reserve aufgebraucht.. Da meine Tochter sehr unzuverlässig ist, was es das finanzielle angeht, möchte ich das Risiko nicht eingehen.. Denn wenn sie das Geld erstmal ausgegeben hat, ist es weg.. Sie ist alt genug, aber nicht reif genug.. Das liegt wahrscheinlich auch an der guten Mutterstube..
      Um sie aber beim Aufbau ihres eigenen Lebens zu unterstützen, bot ich diese Bürgschaft an. :/ Aber eben mit einer Sicherheit..

      Nun gut. Dann warte ich mal ab, was da nun für Post kommt. Kann ja erst dann reagieren.

      Danke für Deine Antworten.
      Werde aber vorab schonmal das Schreiben fertig machen, in dem ich angebe, ihr Barunterhalt zu zahlen, in Miethöhe. Die natürlich das Kindergeld übersteigt.. Das ist ja belegbar dank Mietvertrag. ;)