Hallo zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich befinde mich in Trennung, das Trennungsjahr ist rum und der Scheidungsantrag läuft.
Unsere minderjährigen Kinder leben bei mir.
Mein Exmann ist leider nicht wirklich an einer friedlichen Scheidung interessiert und seine Anwältin setzt mich und meine Anwältin massiv unter Druck.
Es werden auch permament unwahre Behauptungen aufgestellt, einfach nur, um mich scheinbar mürbe zu machen.
Nun zu meiner Frage: Ich arbeite selbständig als Tagesmutter und habe in den letzten Jahren in meiner Steurerklärung mit der Betreibskostenpauschale pro Kind gearbeitet.Das bedeutet: Zu den steuerpflichtigen Einkünften einer Kindertagespflegeperson gehören alle Einnahmen, die nach Abzug der Betriebsausgaben verbleiben. Sie werden als Gewinn bezeichnet.Hierzu mal ein Link bmfsfj.de/blob/89194/a87323cfc…indertagespflege-data.pdf . Nun erkennt die gegnerische Anwältin meine letzten drei Lohnsteuerjahresausgleiceh nicht zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens an, da der Ex meint, die Pauschale "würde ja gar nicht wirklich ausgereizt" und deshalb sollten Einzelabrechnungen aufgelistet werden.Die ich aber natürlich nicht vorbringen kann, da ich ja mit der Pauschale gerechnet habe, was das Finanzamt natürlich auch anerkannt hat.Die gegnerische Partei meint aber, sie erkennt die Berechnung nicht an, weil das Familienrecht über dem Steuerrecht steht.
Aber was kann ich nun tun?
Es geht darum, dass mein Exmann ca 1400 Euro weniger als ich verdient, beide minderjährigen Kinder leben bei mir, Unterhalt zahlt er nicht und er verlangt nun nachehelichen Unterhalt von mir.
hat die gegnerische Anwältin Recht und kann sie meine Steuerbescheide zur Anrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens ablehnen?
Bitte, habt ihr einen Rat für mich?
ich brauche dringend eure Hilfe.
Ich befinde mich in Trennung, das Trennungsjahr ist rum und der Scheidungsantrag läuft.
Unsere minderjährigen Kinder leben bei mir.
Mein Exmann ist leider nicht wirklich an einer friedlichen Scheidung interessiert und seine Anwältin setzt mich und meine Anwältin massiv unter Druck.
Es werden auch permament unwahre Behauptungen aufgestellt, einfach nur, um mich scheinbar mürbe zu machen.
Nun zu meiner Frage: Ich arbeite selbständig als Tagesmutter und habe in den letzten Jahren in meiner Steurerklärung mit der Betreibskostenpauschale pro Kind gearbeitet.Das bedeutet: Zu den steuerpflichtigen Einkünften einer Kindertagespflegeperson gehören alle Einnahmen, die nach Abzug der Betriebsausgaben verbleiben. Sie werden als Gewinn bezeichnet.Hierzu mal ein Link bmfsfj.de/blob/89194/a87323cfc…indertagespflege-data.pdf . Nun erkennt die gegnerische Anwältin meine letzten drei Lohnsteuerjahresausgleiceh nicht zur Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens an, da der Ex meint, die Pauschale "würde ja gar nicht wirklich ausgereizt" und deshalb sollten Einzelabrechnungen aufgelistet werden.Die ich aber natürlich nicht vorbringen kann, da ich ja mit der Pauschale gerechnet habe, was das Finanzamt natürlich auch anerkannt hat.Die gegnerische Partei meint aber, sie erkennt die Berechnung nicht an, weil das Familienrecht über dem Steuerrecht steht.
Aber was kann ich nun tun?
Es geht darum, dass mein Exmann ca 1400 Euro weniger als ich verdient, beide minderjährigen Kinder leben bei mir, Unterhalt zahlt er nicht und er verlangt nun nachehelichen Unterhalt von mir.
hat die gegnerische Anwältin Recht und kann sie meine Steuerbescheide zur Anrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens ablehnen?
Bitte, habt ihr einen Rat für mich?