Einkommensermittlung bei Tagesmüttern

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    • Hugoleser schrieb:

      Je nach Jahresbruttoumsatz kann das Finanzamt diese Einnahme - Überschuss - Rechnung monatlich oder vierteljährlich verlangen. Im Normalfall legt das Finanzamt vierteljährlich fest. Ich weiß dies deshalb weil ich früher selbst einen Betrieb hatte.

      LG Hugoleser
      Hallo Hugoleser,

      das ist falsch!
      Die Einnahme-Überschussrechnung wird nur einmal jährlich erstellt.
      Wenn Du das nicht weißt, obwohl Du einen Betrieb hattest, hattest Du entweder jemanden, der sich um den Steuerkram gekümmert hat oder aber Du hast Dir von irgendjemanden einen Bären aufbinden lassen und Dinge getan, die nicht erforderlich waren.
      Da Dir sicher das Finanzamt ganz fix gesagt hätte, dass Du diesen Unfug lassen sollst, gehe ich von Ersterem aus.
      Oder das mit Deinem Betrieb ist schon so lange her, dass du vergessen hast, dass das vierteljährlich oder monatlich für Umsatzsteuer(Voranmeldungen) gilt (und galt)!
      Und damit der interessierte Leser noch nachschlagen kann, hier die Gesetzesgrundlage (UStG) und wer noch wegen der der EÜR nachlesen mag, klickt hier


      Gruß Tanja
    • Hugoleser schrieb:

      hallo schlechte laune
      auf Kindesunterhalt kannst Du im Aussenverhältniss nicht verzichten, kannst Deinen EX aber im Innenverhältnis freistellen. Das Du bald am Ende Deiner Kräfte bist kann ich verstehen, aber wie heißt es so schön? Aufgeben geht nicht, Du musst stark sein für die Kinder. Was das Nachweisen Deiner Einkünfte betrifft, Du musst doch vierteljährlich eine Einnahme - Überschuss - Rechnung für das Finanzamt machen und dort gibst Du ja Summen genau Deine Kosten an und musst ja auch die Belege dazu haben. Diese würde ich dann in Kopie meiner Anwältin geben. Nicht vergessen, das was Deinen Ex nichts angeht( Kundendaten, Kontonummern etc.) vorher schwärzen.

      LG Hugoleser
      Danke dir für deine aufbauenden Worte!
      Ich muß meine Einkünfte nicht vierteljährlich nachweisen, ich muß jährlich meinen Lohnsteuerjahresausgleich machen und dabei mache ich dann auch die Einnahmen-Überschussrechnung, das reicht.
    • MaxMustermann schrieb:

      Wenn es tatsächlich eine Unterhaltsschuld geben sollte (was ich persönlich abseits des Trennungsunterhalts ohne weitere Gründe nicht sehe), so ist schon dein Gehalt relevant, was du tatsächlich hast und nicht das, was das Finanzamt versteuert. Das Finanzamt versteuert auch meine Eherenamtspauschale nicht, meine Ex hat sich aber schon dafür interessiert.
      Entschuldige MaxMustermann, das verstehe ich jetzt nicht, was du meinst? Es liegt an mir, aber was meinst du mit Unterhaltsschuld abseits des Trennungsunterhalts?
      Es ist für mich so komplziert, Hilfe.

      Wurde tatsächlich deine Ehrenamtspauschale mit zur Berechnung des Unterhalts herangezogen?
      Ich finde es schon traurig, wie die "Moral" so versumpfen kann im Trennungsfall.
    • KarlMarcks schrieb:

      Hallo schlechte laune,

      Wenn du dich als Tagesmutter an die entsprechenden Richtlinien/ Vorschriften bei der

      Dokumentation haelst, dann muss das genuegen.

      Lass sie halt erst mal schaetzen. (man muss als RA ja etwas schreiben).

      Auf Kindesunterhalt kann man fuer die Zukunft nicht verzichten. Ein Vertrag verliert die Gueltigkeit,ab dem Zeitpunkt deines Widerrufes.

      Signalisiere der RA-in dass du evtl dein Arbeitspensum reduzieren willst.

      Verstaendnis habe ich allerdings dafuer, dass dem Vater gnuegend Geld bleibt um einen ordentlichen Umgang mit den Kids zu haben.

      KM
      Danke KarlMarcks,

      ich habe nur Sorge, dass ihm vor Gericht Recht gegeben wird und ich dann auf allen Kosten sitze, das kann ich einfach nicht wuppen.
      Ich würde schon allein aus Nervengrpünden gern einlenken, damit endlich Ruhe einkehrt, er macht mir ja auch leider psychisch Terror,
      aber es ist in der Form für mich finanziell nicht tragbar.

      Ich würde mich schon für die Kinder freuen, wenn er mehr Kontakt, eben auch mal über Nacht und regelmäßiger, suchen würde, außerdem wäre es auch für mich mal etwas Entlastung, aber er verhält sich dahingehend völlig passiv und antriebslos.
      Ich empfinde es allerdings schon als etwas ungerecht, dass ich für seinen "Standard" , den er mit etwas Aktivität ja auch selber anheben könnte, aufkommen soll, ich arbeite ebenso Vollzeit und versorge beide Kinder.
      Tatsächlich war er auch schon während der Ehe nicht sonderlich daran interessiert etwas mehr Mühe auf sich zu nehmen.
      Als Koch könnte er mit Sicherheit auch besser bezahlte Stellen finden.

      Nicht falsch verstehen, ich sehe nur keinen Grund, der dagegen spricht, dass er sich selbständig versorgen könnte?
      Ich weiß schon, es klingt jetzt irgendwie gemein, ich hoffe du vesrtehst, wie ich es meine?
    • Clausutis schrieb:

      Die Aussage, dass das steuerliche Einkommen nicht dem unterhaltsrechtlichen Einkommen zwingend entspricht, ist insoweit vollkommen richtig. Hierauf kommt es jedoch in Deinem Fall aus meiner Sicht gar nicht an, weil es schon an der Grundlage ("nach-"ehelicher Unterhaltsanspruch nach dem Trennungsjahr) zu fehlen scheint, man also gar nicht zum Punkt der Berechnung kommt. Das Vergleichsangebot der gegnerischen Seite scheint daher eine Nebelkerze zu sein, mit der man sich der Unterhaltsverpflichtung für die Kinder entziehen will. Sehr merkwürdig, dass Deine Anwältin dieses Vergleichsangebot scheinbar ungeprüft zu Dir durchgegeben hat.

      Wie lange soll denn dieser Vergleichszeitraum gelten? Bis zur Volljährigkeit der Kinder? Ein Jahr? Zwei Jahre?
      Es ist nun wirklich nicht Deine Verantwortung, dass der Vater keine Wohnung zu finden vermag. Vermutlich wird er nach Abzug des Kindesunterhaltes (wenn überhaupt) gerade noch seinen Selbstbehalt von 1.080,- € haben, das ist natürlich wenig (aber von den jeweiligen Leitlinien so gewollt). Fraglich wäre, ob man unter Berücksichtigung des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ein Vergleichsangebot (für den Kindesunterhalt, nicht in Kombination zu irgendwelchen Ehegattenunterhaltsansprüchen) dahingehend findet, nur die Differenz zwischen dem bereinigten Nettoeinkommen und dem Selbstbehalt von 1.300,- € für die Kinder zu fordern (insoweit wohl rund 500,- €)?
      Danke dir Clausutis,

      das wundert mich eben auch und ich bin fast versucht mir eine Zweitmeinung einer anderen Anwältin einzuholen?
      Würdest du mir dazu raten oder abraten, weil es eher schlecht wäre im schlechtesten Fall zu wechseln?

      Den zweiten fett von mir gekennzeichneten Absatz verstehe ich leider nicht?
      Meinst du, dass man seine Kindsunterhaltpflicht nach unten angleicht?
      Sorry, wenn die Frage blöd ist, aber für mich klingt manches einfach fast chinesisch. ;)
    • Umgang hat er, auch wenn leider nicht so regelmäßig, wie es schön wäre.

      Wenn er die Möglichkeiten hat selbständig seine Einkünfte durch etwas mehr Motivation und Aktivität steigern zu können,
      dann finde ich es schon ein wenig ungerecht, wenn ich es "unterstützen" soll, dass er nur einfach keine Lust dazu hat.
      Und dann kommt natürlich hinzu, dass er sich nicht trennen wollte und mir seitdem versucht es nicht unbedingt leichter zu machen.
      Schon während der Ehe wurde ich stark von ihm eingeschränkt und auch nun versucht er mich weiterhin zu manipulieren,
      was ihm natürlich mit fortwährenden Trennungsquerelen auch gelingt.
      Wenn erstmal alles geregelt ist, ist es ein Bruch neuer Weg, der auch für ihn unwiderruflich klar sein wird.

      Wenn es nachvollziehbare Gründe gäbe, dass er sich nicht angemessen selbständig versorgen könnte, wäre es etwas anderes, aber nur um mir eins auszuwischen und weil er keine Lust hat?
      Das sollte nicht unterstützt werden dürfen, finde ich.Dann könnte er auch nachehelich noch massiv Einfluss auf mein Leben nehmen.:-/
    • Hallo zusammen,

      ich habe ja auch schon geschrieben, dass ich Tipps wie von Karl Marcks sowohl moralisch als auch rechtlich bedenklich finde. Diesen Weg könnte ja jeder nehmen von dem Ehegattenunterhalt gefordert wird. Ggf. wird aber eine mutwillige Einkommensreduktion nach der Trennung nicht so einfach akzeptiert werden.


      schlechte laune schrieb:

      Entschuldige MaxMustermann, das verstehe ich jetzt nicht, was du meinst? Es liegt an mir, aber was meinst du mit Unterhaltsschuld abseits des Trennungsunterhalts?
      Es ist für mich so komplziert, Hilfe.
      Du wirst um Trennungsunterhalt nicht herum kommen, denn der steht ihm halt rechtlich zu. Jedenfalls sehe ich keinen Grund dafür, warum du diesen nicht zahlen müsstest. Du bist Selbstständig, also werden üblicherweise die letzten 3 Jahre zur genauen Einkommensermittlung herangezogen. Ich sehe nicht, wie dich eine Reduktion deiner Arbeitszeit hier weiterbringen sollte.

      Dein Problem ist, dass der Kindesunterhalt, der ja vorrangig ist, von seinem Gehalt abgezogen wird. Somit hätte er nach Kindesunterhalt nur noch ein Einkommen von etwa 1200€-1300€, du hingegen von etwa 3000€ (ich kenne eure Abzugsbeträge und das Alter der Kinder nicht, deshalb können die tatsächlichen Werte, bspw. wegen Altersvorsorge, erheblich abweichen). Von der Differenz wird üblicherweise 3/7 abgegeben, wären bei dir also etwa 700€. Ich gehe auch mal davon aus, dass du deine Lohnsteuerausgleiche der Anwältin nach Aufforderung zur Verfügung gestellt hast, somit wird sie dich für den Unterhalt auch in Verzug gesetzt haben. Also wäre dann der Unterhalt ab diesem Monat fällig. Der Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung fällig, somit sollte es in deinem Interesse sein diese schnell herbeizuführen.

      Nach der Scheidung gibt es aber noch den nachehelichen Unterhalt. Für den sehe ich bei euch nun wirklich keine Grundlage, denn dein Mann arbeitet Vollzeit und betreut keine Kinder. Somit ist er für sich selbst verantwortlich, nicht bedürftig, nicht krank(?) und somit besteht kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

      Zum Thema Betriebsmittelpauschale. Das könnte ein Problem werden, muss es aber nicht. Familienrecht sind ja Einzelentscheidungen. Aber die Anwältin deines Mannes will diese Pauschale nicht anerkennen, was dein Einkommen deutlich erhöhen würde. Wenn es also vor Gericht geht, solltest du belegen können, dass deine tatsächlichen Aufwendungen auch ungefähr in Höhe der Pauschale anfallen. Wenn du das nicht schaffst, so kann (muss aber nicht) dein Einkommen, den Trennungsunterhalt betreffend, höher ausfallen als das zu versteuernde Einkommen.

      Nenne doch mal ein paar Eckdaten:

      - Tag der Trennung
      - Zahlst du ihm bereits Trennungsunterhalt
      - Alter der Kinder
      - Wohnsituation
      ...

      Zum Schluss: auch ich bin rechtlicher Leihe und ggf. gibt es für deinen speziellen Fall auch andere Regelungen. Dass die Frau Kinder betreut, selbstständig ist und mehr verdient, passiert nicht jeden Tag. Aber von einem solltest du dich direkt lösen: der Anspruch des Familienrechts ist nicht Gerechtigkeit sondern Ausfluss langer Lobbyarbeit verschiedener Gruppen. Oft werden Männer benachteiligt, jetzt könnte es dir, aufgrund eurer Rollenverteilung, passieren.
    • Hallo edy aka KarlMarcks,

      soweit ich mich erinnere, wurdest Du vom Forenadmin letztens aufgefordert, mit Deinen unterschiedlichen Nicknamen nicht gleichzeitig in einem Beitrag zu posten!

      @Forenadmin bitte sperr' einen der Nicknamen.

      Gruß Tanja

      edy schrieb:

      Hallo,

      MaxMustermann schrieb:

      Du wirst um Trennungsunterhalt nicht herum kommen, denn der steht ihm halt rechtlich zu. Jedenfalls sehe ich keinen Grund dafür, warum du diesen nicht zahlen müsstest
      ging es hier nicht um nachehelichen/Ehegatten Unterhalt?
      edy
    • Hallo,


      MaxMustermann schrieb:

      Deshalb von mir schon mal der Hinweis, dass sie sich erstmal mit dem Trennungsunterhalt beschäftigen sollte.

      Das sind ganz verschiedene Dinge. Bei TU sollen beide in etwa gleich gestellt sein.(sie sind ja noch verheiratet.)

      Bei Ehegattenunterhalt sieht man seit der Reform (2008?). auf Ehe bedingte Nachteile.

      Sich hier mit Trennungsunterhalt zu beschäftigen ist überflüssig.

      @Tanja, KarlMarcks wird sich verabschieden.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      ein Blick in den Eingangspost offenbart, dass schlechte Laune noch verheiratet ist.
      Da die gegnerische Anwältin vermutlich bereits Inverzug gesetzt hat, könnte auch - nachträglich - noch Trennungsunterhalt gefordert werden.
      Ich schließe mich Max an.
      Im übrigen finde ich DEINE moralische Einstellung ebenso mehr als 'merkwürdig' und kann mir darüber hinaus auch nicht vorstellen, dass derartiges Gebaren zu den Zielen des ISUV zählt, hinter denen Du doch angeblich so loyal stehst.

      Was "Deine" Mitteilung über KM angeht: Du hast echt einen an der Waffel <X

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      schlechte laune schrieb:

      Es werden auch permament unwahre Behauptungen aufgestellt, einfach nur, um mich scheinbar mürbe zu machen.

      TanjaW9 schrieb:

      Im übrigen finde ich DEINE moralische Einstellung ebenso mehr als 'merkwürdig' und kann mir darüber hinaus auch nicht vorstellen, dass derartiges Gebaren zu den Zielen des ISUV zählt, hinter denen Du doch angeblich so loyal stehst.

      was ist falsch an der Einstellung?

      Man muss doch nicht arbeiten gehen,nur dass man jemandem der selbst nicht will, helfen zu können?


      TanjaW9 schrieb:

      Was "Deine" Mitteilung über KM angeht: Du hast echt einen an der Waffel
      warum?

      KM wird nicht mehr schreiben.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      edy schrieb:

      Sich hier mit Trennungsunterhalt zu beschäftigen ist überflüssig.
      vielleicht kannst du mal deine These erklären: warum ist es überflüssig die TO darauf hinzuweisen, dass der nacheheliche Unterhalt erstmal gar nicht ihre Baustelle ist, sondern der TU, den sie wird aller Voraussicht nach bezahlen müssen und der ggf. saftig ausfallen könnte. Wieso ist es überflüssig die TO darauf hinzuweisen, dass sie diesen Unterhalt auch für alle Monate nachzahlen muss, seit sie von der anderen Anwältin angeschrieben wurde (ich unterstelle hier mal, dass diese ihren Job richtig gemacht und die TO wirksam in Verzug gesetzt hat)?


      edy schrieb:

      was ist falsch an der Einstellung?

      Man muss doch nicht arbeiten gehen,nur dass man jemandem der selbst nicht will, helfen zu können?
      Weil die TO in erster Linie arbeiten geht, um ihren Lebensunterhalt und den der Kinder zu sichern, anstatt auf Sozialleistungen zurückzugreifen. Wenn man davon dann etwas abgeben muss, ist das ärgerlich, aber immer noch besser als von anderen zu leben.
    • Hallo,

      MaxMustermann schrieb:


      Weil die TO in erster Linie arbeiten geht, um ihren Lebensunterhalt und den der Kinder zu sichern, anstatt auf Sozialleistungen zurückzugreifen. Wenn man davon dann etwas abgeben muss, ist das ärgerlich, aber immer noch besser als von anderen zu leben.

      Die TE schrieb, dass ihr Bald-EX mehr arbeiten bzw. verdienen könnte (aber nicht "in die Gänge" kommt).

      Sie soll also arbeiten damit er sich nicht anstrengen muss? Ist es dann verwerflich wenn sie ihren Arbeitsaufwand reduziert? ( weniger Kinder betreut?).

      Die Gegenseite muss erklären warum bisher noch kein TU gefordert wurde.

      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........