Hugoleser schrieb:
Je nach Jahresbruttoumsatz kann das Finanzamt diese Einnahme - Überschuss - Rechnung monatlich oder vierteljährlich verlangen. Im Normalfall legt das Finanzamt vierteljährlich fest. Ich weiß dies deshalb weil ich früher selbst einen Betrieb hatte.
LG Hugoleser
das ist falsch!
Die Einnahme-Überschussrechnung wird nur einmal jährlich erstellt.
Wenn Du das nicht weißt, obwohl Du einen Betrieb hattest, hattest Du entweder jemanden, der sich um den Steuerkram gekümmert hat oder aber Du hast Dir von irgendjemanden einen Bären aufbinden lassen und Dinge getan, die nicht erforderlich waren.
Da Dir sicher das Finanzamt ganz fix gesagt hätte, dass Du diesen Unfug lassen sollst, gehe ich von Ersterem aus.
Oder das mit Deinem Betrieb ist schon so lange her, dass du vergessen hast, dass das vierteljährlich oder monatlich für Umsatzsteuer(Voranmeldungen) gilt (und galt)!
Und damit der interessierte Leser noch nachschlagen kann, hier die Gesetzesgrundlage (UStG) und wer noch wegen der der EÜR nachlesen mag, klickt hier
Gruß Tanja