Hallo Max,
ich glaube, Du brauchst dem edy aka KarlMarcks das alles nicht erklären.
Der trollt einfach nur rum und kapiert nicht, welchen Bärendienst er @schlechte laune damit erweist - und indirekt auch dem ISUV-Ruf schadet.
Macht sie das, was dieser wenig weiter denkende Mensch vorschlägt und reduziert tatsächlich ihre Arbeit, hat sie schon mal weniger Einkommen (tatsächlich). Das nimmt sie inkauf, nur damit sie keinen Unterhalt zahlen muss?
Ja, ich zahl auch lieber Gerichtskosten für einen gerichtlichen Streit über Geld, als dem anderen Elternteil das Geld so zu geben.
Gehen wir mal noch einen Schritt weiter:
Hat sie also sagen wir mal, nur noch 2.800 zur Verfügung, kann sich der Vater - er hat ja nun Auskünfte zum Einkommen des anderen Elternteils - dennoch weiterhin auf den 1603 II S.3 BGB berufen, zahlt also nur noch ca. 500 Euro Unterhalt.
Wenn er denn noch Trennungsunterhalt beansprucht (was ja bis zur Scheidung geht), wird ein Gericht überprüfen müssen, ob die Einkommensreduzierung der Mutter nicht gegen das eheliche Loyalitätsprinzip verstößt. Tut es das, wird die Mutter so gestellt, als hätte sie das hohe Einkommen von über 3000 tatsächlich bezogen und sie darf darauf Trennungsunterhalt zahlen.
Ich glaube persönlich nicht, dass @schlechte laune so drauf ist - sie möchte gern eine friedliche Regelung ohne allzu lange finanziell für den KV aufkommen zu müssen.
Ich würde ihr zu einer Mediation raten, wie siehst Du das, Max?
Nun kommt schon wieder der nächste Blödsinn von diesem Spinner : kein Mensch muss erklären, warum er bisher seine Rechte noch nicht geltend gemacht hat...
Gruß Tanja
ich glaube, Du brauchst dem edy aka KarlMarcks das alles nicht erklären.
Der trollt einfach nur rum und kapiert nicht, welchen Bärendienst er @schlechte laune damit erweist - und indirekt auch dem ISUV-Ruf schadet.
Macht sie das, was dieser wenig weiter denkende Mensch vorschlägt und reduziert tatsächlich ihre Arbeit, hat sie schon mal weniger Einkommen (tatsächlich). Das nimmt sie inkauf, nur damit sie keinen Unterhalt zahlen muss?
Gehen wir mal noch einen Schritt weiter:
Hat sie also sagen wir mal, nur noch 2.800 zur Verfügung, kann sich der Vater - er hat ja nun Auskünfte zum Einkommen des anderen Elternteils - dennoch weiterhin auf den 1603 II S.3 BGB berufen, zahlt also nur noch ca. 500 Euro Unterhalt.
Wenn er denn noch Trennungsunterhalt beansprucht (was ja bis zur Scheidung geht), wird ein Gericht überprüfen müssen, ob die Einkommensreduzierung der Mutter nicht gegen das eheliche Loyalitätsprinzip verstößt. Tut es das, wird die Mutter so gestellt, als hätte sie das hohe Einkommen von über 3000 tatsächlich bezogen und sie darf darauf Trennungsunterhalt zahlen.
Ich glaube persönlich nicht, dass @schlechte laune so drauf ist - sie möchte gern eine friedliche Regelung ohne allzu lange finanziell für den KV aufkommen zu müssen.
Ich würde ihr zu einer Mediation raten, wie siehst Du das, Max?
Nun kommt schon wieder der nächste Blödsinn von diesem Spinner : kein Mensch muss erklären, warum er bisher seine Rechte noch nicht geltend gemacht hat...
Gruß Tanja
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 () aus folgendem Grund: wer Rechtschreibfehler findet, kann sie gern mit nach Hause nehmen und Ihnen was warmes zu Essen spendieren.