Hi, im Angang das Schreiben der Anwältin meiner ExFrau. Muss neu angeschaffter Hausrat mit in den Zugewinn rein? Ich hatte keine Möbel mehr weil ich ihr alles mitgeben habe weil mein Sohn mit zu seiner Mama ist.
Dann habe ich von meinem Anwalt damals eine Rechnung bekommen mit nem Paragraph 9 RVG. Sind auch die Folgerechnungen die das Scheidungsverfahren betreffen mit einzubeziehen was dir Anwältin jetzt genauer wissen möchte. Im Merkblatt dafür steht dass das Entscheidende ist das die Leistungbereits erbracht worden sein muss und nicht die Ausstellung der Rechnung ausschlaggebend ist.
Mit freundlichen Grüßen
TG1986
Dann habe ich von meinem Anwalt damals eine Rechnung bekommen mit nem Paragraph 9 RVG. Sind auch die Folgerechnungen die das Scheidungsverfahren betreffen mit einzubeziehen was dir Anwältin jetzt genauer wissen möchte. Im Merkblatt dafür steht dass das Entscheidende ist das die Leistungbereits erbracht worden sein muss und nicht die Ausstellung der Rechnung ausschlaggebend ist.
Mit freundlichen Grüßen
TG1986