Unterhaltsfragen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltsfragen

      Liebes Forum,

      ich bitte euch um Rat, da ich finanziell auf keinen grünen Zweig mehr komme (obwohl ich relativ gut verdiene) und auch nervlich echt am Ende bin....

      Mein Fall ist etwas komplexer aber ich versuche ihn so deutlich und kurz wie möglich zu erklären.

      Ich habe 5 Kinder aus erster Ehe. Bin wieder glücklich verheiratet und habe ein gemeinsames Kind (4) mit meiner Frau.

      Von den Fünfen aus erster Ehe, ist die Älteste (in 3 Wochen 19) von zuhause ausgezogen und macht einen Schulabschluss nach.

      Die anderen Vier wohnen bei meiner Ex-Frau. Die Kinder sind 12,15,17,17 Jahre alt (bzw. werden das zum Teil im Januar) und alle in der Altersstufe 3 der DD-Tabelle. Ich bediene den Unterhalt mit mtl. 1462€ (100% Stufe 1 - Titel bestehen).

      Da meine älteste Tochter im Dezember 2018 18 Jahre alt geworden und sofort ausgezogen ist, hat meine Exfrau sofort meine Einkommen überprüfen und somit meine Unterhaltsverpflichtungen aktualisieren lassen. Aufgrund dieser Umstände habe ich das Abänderungsverfahren zu spät eingeläutet und jetzt Gehaltspfändungen durch einen Gerichtsvollzieher in Höhe von 2000€ an der Backe (monatlich etwa 360€). Das mein AG mich jetzt sehr kritisch beäugt ist leider ein anderes schweres Thema. Mein monatliches Einkommen liegt bei etwa 3000€ netto (im Durchschnitt auf Jahr gesehen bei 3500€ - Steuererstattung, Weihnachtsgeld usw.)

      Auch habe ich Prozesskostenraten (meine Ex hat mich wieder verklagt und leider gewonnen) in Höhe von monatlich 166€ abzuzahlen, die mir die Gerichtskasse aufgrund meiner aktuellen Umstände bis April 2020 gestundet hat.

      Das Abänderungsverfahren läuft aktuell und in einer Stellungnahme meiner Ältesten an den Richter, hat sie mitgeteilt, dass Sie Unterhaltsansprüche sieht und diese durch ihre Anwältin prüfen lässt.

      Sorry, für soviel Text...ich hoffe das ist bis hierhin soweit klar. Eine Info noch am Rande. Meine Exfrau will (oder hat schon eine weitere Klage eingereicht) weil Sie bzw. ihr Anwalt Unterhaltsrückstände bei der Prüfung im Dez.18 in Höhe von 1700 Euro sieht. Meine Anwältin sagt, dass ist/war nicht rechtlich korrekt, weil da ein Satz gefehlt hat wegen Inverzug setzen (oder so ähnlich)... Ich versteh es nur leider nicht...

      Kurz zusammengefasst, ich bin blank und mit dem Wahnsinn der mir bevorsteht auch nicht mehr so optimistisch wie sonst [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/crying.png[/img]

      Meiner Exfrau geht es übrigens blendet, neuer Mann, Hauskauf steht bevor, Au_i Q8 als Familienwagen, ordentliches Einkommen vom neuen Mann(!) plus Kindergeld, Unterhalt, (Elterngeld für weitere Kinder)...

      Jetzt meine eigentlichen Fragen:

      Kann meine Älteste noch Unterhalt von mir verlangen. Sie ist ja ein nicht "privilegiertes Kind"...und wenn ja, wieviel und wielange? (Sie hat ang. kein Einkommen, erhält das KG und wohnt umsonst mit ihrem Freund in einer Wohnung im Haus der Großeltern des Freundes.

      Kennt sich jemand mit dem Thema "Inverzug setzen" aus und kann mir helfen, dass ich das nicht zahlen muss (hab auch keine Geld mehr und auch keine Kraft für ein weiteres Gerichtsverfahren).

      Kennt jemand eine(n) Anwalt/in in Köln den/die ihr mir ernsthaft empfehlen könnt?

      Ich hab keine Geld mehr, bin nervlich am Ende, meine Arbeit, mein Privatleben leidet und ich bin wirklich verzweifelt.....aber es brennt noch immer ein kleines Flämm'chen in mir und schreit nach Gerechtigkeit.

      Ich danke euch vorab von ganzem Herzen für eure Hilfe/Antworten/Unterstützung in meinem Fall.
    • Disclaimer: Das folgende ist nur die private Meinung eines interessierten Laien.

      vaterausnrw schrieb:


      Kann meine Älteste noch Unterhalt von mir verlangen. Sie ist ja ein nicht "privilegiertes Kind"...und wenn ja, wieviel und wielange? (Sie hat ang. kein Einkommen, erhält das KG und wohnt umsonst mit ihrem Freund in einer Wohnung im Haus der Großeltern des Freundes.
      Unterhalt kann sie nur bekommen, wenn sie eine Ausbildung macht.
      Außerdem sind dann beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet.
      Aber vorrangig muss sie Bafög beantragen. Erst danach wird der Unterhalt berechnet.

      Also, bei Ausbildung:
      Unterhalt = 735 € - Bafög - Kindergeld
      Dieser Unterhalt teilt sich dann entsprechend euren Einkommen auf.
      Allerdings müssen zuerst die privilegierten Kinder bedient werden.
      Es kann gut sein, dass sie Bafög Höchstsatz bekommt.

      Macht sie keine Ausbildung, musst du keinen Unterhalt zahlen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo @vaterausnrw,

      zunächst mal:
      ein Audi Q8 oder sonstige Annehmlichkeiten von den Du glaubst und ableitest, dass es sich Deine EX gutghehen läßt haben Dich nicht zu interressieren.
      Es hilft Dir somit nicht (wirklich) weiter in Deiner Situation.
      Allerdings macht mich das hier (fett)

      nrw schrieb:

      Liebes Forum

      [...]
      Da meine älteste Tochter im Dezember 2018 18 Jahre alt geworden und sofort ausgezogen ist, hat meine Exfrau sofort meine Einkommen überprüfen und somit meine Unterhaltsverpflichtungen aktualisieren lassen.
      Ich habe 5 Kinder aus erster Ehe. Bin wieder glücklich verheiratet und habe ein gemeinsames Kind (4) mit meiner Frau.
      Von den Fünfen aus erster Ehe, ist die Älteste (in 3 Wochen 19) von zuhause ausgezogen und macht einen Schulabschluss nach.
      [...]
      Jetzt meine eigentlichen Fragen:
      Kann meine Älteste noch Unterhalt von mir verlangen. Sie ist ja ein nicht "privilegiertes Kind"...und wenn ja, wieviel und wielange? (Sie hat ang. kein Einkommen, erhält das KG und wohnt umsonst mit ihrem Freund in einer Wohnung im Haus der Großeltern des Freundes.
      [...]
      stutzig..

      Woraus leitest Du ab, dass Deine 19 jährige Tochter nicht mehr privilegiert ist?
      Im Zusammenhang mit dem "nachmachen des Schulabschlußes - (um welche Art Schulabschluß handelt es sich denn?) - sehe ich sehr wohl eine Privilegierung.
      Was aus meiner (Deiner) Sicht bedeutet, dass Du aktuell noch 6 (privilegierten) Kindern Unterhalt schuldest. Inwieweit Du Deiner neuen Frau - wegen zu wenig Einkommen - ebenfalls Unterhalt schuldest müßte von Dir selbst geprüft werden.
      Bei der 19 jährigen tritt der "Sonderfall" ein, dass Deine EX mit Barunterhaltspflichtig wird.
      Du müßtest also Deine erwachsene Tochter auffordern, das Sie Dir die Einkommenssituation der KM vollumfänglich offenlegt (-> beleghafte "ordentliche Einkommensauskunft"). Erst dan kann Deine Quote ermittelt werden, mit der Du Deiner großen Tochter gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bist.
      Grundsätzlich wäre auch Deine Volljährige Tochter Dir gegenüber zur Offenlegung Ihrer Einkünfte verpflichtet. Da Sie aber eine schulische Ausbildung mit dem Ziel eines Schulabschlusses absolviert sehe ich das als entbehrlich an...(-> hast Du über die schulische Maßnahme irgendwelche Belege (aktuelle Schulbescheinigung)?

      edit TanjaW9: das böse Wort für die Ehemalige gelöscht
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von TanjaW9 ()

    • Hallo @Kakadu59,

      die Annehmlichkeiten meiner Ex habe ich nur aufgeführt und zu erklären, dass es sich nicht um eine "arme bedürftige Frau" handelt und sie sehr gut klar kommt. Vom Ding her ist es mir auch völlig egal was sie macht oder besitzt.

      Das meine Älteste nicht mehr privilegiert ist, ist dadurch gegeben, da sie freiwillig von zuhause ausgezogen ist und sie somit nicht mehr die 4 Bedingungen erfüllt, privilegiert zu sein.

      Ist es denn an der Stelle meine Aufgabe, die Einkünfte der KM zu verlangen? Meines Erachtens müsste das doch alles von der ältesten Tochter aus gesteuert werden!? Eine Schulbescheinigung habe ich nicht erhalten.


      @Euklid
      Danke auch für deine Antwort.
      Sie "muss" erstmal Bafög beantragen? Wie kommst du darauf bzw. gibt es ein Gesetz hierzu?
    • Hallo @vaterausnrw,

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Kakadu59,
      [...]Das meine Älteste nicht mehr privilegiert ist, ist dadurch gegeben, da sie freiwillig von zuhause ausgezogen ist und sie somit nicht mehr die 4 Bedingungen erfüllt, privilegiert zu sein.
      [...]
      Mit dem Auszug hast Du wohl recht, das ist in Sachen Privilegierung in der Tat ein Ausschlußkriterium ....(wer lesen kann...)

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Kakadu59,
      [...]
      Ist es denn an der Stelle meine Aufgabe, die Einkünfte der KM zu verlangen? Meines Erachtens müsste das doch alles von der ältesten Tochter aus gesteuert werden!? Eine Schulbescheinigung habe ich nicht erhalten.
      Mit Volljährigkeit der Tochter ist Deine Tochter verpflichtet, Dir Ihre Bedürftigkeit darzulegen, wenn Sie Unterhalt begehrt.
      Dazu gehört eben auch, die beleghafte Offenlegung der eigenen Einkommensverhältnisse und der Einkommensverhältnisse des anderen Elternteiles (hier der KM).
      Du kannst die Einkommenssituation der KM zunächst nur über die Tochter einfordern. Dazu ist die Tochter verpflichtet!
      Wichtig ist - so sehe ich das -, dass Du eine "ordentliche Einkommensauskunft" verlangst
      Diese muß vollständig und "in sich geschlossen" sein.

      PS: die aktuelle Schulbescheinigung bzw. einen Beleg darüber, was Deine Tochter aktuell wo macht, solltest Du zwingend einfordern...

      Edith: In Sachen Bafög: ja dazu gibt es ein Gesetz...
      Bafög ist (vom Unterhaltsbegehrenden) generell vorrangig vor Unterhalt zu beantragen
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo Kakadu59,

      ok, dann muss ich jetzt abwarten bis sich meine Älteste bei mir meldet (oder ihre Anwältin) und ich weiss nun worauf ich achten und was ich einfordern muss.

      Vielen Dank für die Hinweise.

      Gibt es denn hierzu Fristen, die zu meinen Gunsten fallen? Oder kann sie sich melden wie es ihr zeitlich am besten auskommt weil sich vielleicht eine "eventuelle Schuld" anhäuft?

      Momentan läuft ja noch die Zwangsvollstreckung und mein Geld fließt auf das Konto meiner Tochter.
    • Hallo @KarlMarcks,

      KarlMarcks schrieb:

      Hallo,

      Kakadu59 schrieb:

      Woraus leitest Du ab, dass Deine 19 jährige Tochter nicht mehr privilegiert ist?
      Weil sie nicht mehr bei einem Elternteil wohnt.Sie steht nun im vierten Rang. Dein Selbstbehalt ihr gegenüber ist 1300€.
      KM
      Mhhhmmm...
      das Thema war (eigentlich) schon mit #4 und #5 abgefrühstückt... ;)

      @vaterausnrw,
      Edith: auf Grund der anhängigen Abänderungsklage:
      Wann hast Du denn diese auf den Weg gebracht?
      Was wurde hier bisher von allen Seiten offengelegt?
      Ggf müßte man hier die Angelegenheit in Richtung Stufenklage erweitern?
      1. Stufe = Auskunftsstufe
      2. Stufe = Abänderung des Unterhaltes

      in wie weit wurdest Du denn schon zu einer Einkommensauskunft Durch die Tochter aufgefordert? Wie ist hier der Stand der Dinge?
      Hast Du selbst Deiner (volljährigen) Tochter gegenüber schon Deine Einkommenssituation offengelegt?

      Womit begründet Deine hEXe Einkommensrückstände bezüglich der Einkommensüberprüfung aus 12/ 2018?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • vaterausnrw schrieb:

      Sorry, für soviel Text...ich hoffe das ist bis hierhin soweit klar. Eine Info noch am Rande. Meine Exfrau will (oder hat schon eine weitere Klage eingereicht) weil Sie bzw. ihr Anwalt Unterhaltsrückstände bei der Prüfung im Dez.18 in Höhe von 1700 Euro sieht. Meine Anwältin sagt, dass ist/war nicht rechtlich korrekt, weil da ein Satz gefehlt hat wegen Inverzug setzen (oder so ähnlich)... Ich versteh es nur leider nicht...
      Kann es sein, dass es streitig ist ab wann du den Unterhalt zu zahlen hast, weil die andere Anwältin dich nicht in Verzug gesetzt hat?
    • Moin.

      vaterausnrw schrieb:

      Das Abänderungsverfahren läuft aktuell und in einer Stellungnahme meiner Ältesten an den Richter, hat sie mitgeteilt, dass Sie Unterhaltsansprüche sieht und diese durch ihre Anwältin prüfen lässt.
      Die älteste Tochter hat im Erstprozess um den Volljährigenunterhalt (Ist es doch, oder?) immer die vollständige Darlegungs- und Beweislast für den Fortbestand und die Höhe des Unterhalts. Sie muss ihre Unterhaltsbedürftigkeit vollumfänglich nachweisen.

      vaterausnrw schrieb:

      Kennt jemand eine(n) Anwalt/in in Köln den/die ihr mir ernsthaft empfehlen könnt?
      Auch im Abänderungsverfahren besteht Anwaltszwang. Hast du etwa noch keinen? Versäumnisbeschluss droht evtl...

      Kakadu59 schrieb:

      Mhhhmmm...
      das Thema war (eigentlich) schon mit #4 und #5 abgefrühstückt...
      Tja, ... :D
    • Hallo @Kakadu59,

      ich habe im Juli meine Tochter per Schreiben um Herausgabe und Verzichtserklärung gebeten und ich glaub im September wurde die Abänderungsklage eingereicht.
      Offengelegt wurde bisher nur meine gesamte finanzielle Lage, weil ich PKH beantragt habe.
      Zu der PKH wurde meine Älteste befragt und darauf hat sie mit dem Hinweis auf Unterhaltsanspruch reagiert.
      Sonst ist hier noch nichts passiert. Danke für den Hinweis mit der Stufenklage, ich weiss allerdings nicht ob die PKH das abdeckt?

      Die Anwältin meiner Ältesten hat mich im August angeschrieben und aufgefordert meine Einkommenssituation zwecks Unterhaltsüberprüfung zu offenbaren. Seitdem habe ich auch hier nichts mehr gehört.

      Diese Ungewissheit macht wahnsinnig!

      Die Aufforderung zur Unterhaltsüberprüfung meiner Ex kam im November 18. Die Berechnung war dann Februar 19 fertig und ich sollte ab März 19 den höheren Betrag bezahlen (hab ich gemacht). Jetzt geht es um die Monate Nov, Dez, Jan und Feb für die ich rund 2000 nachzahlen soll.

      @MaxMustermann

      genau darum geht es wohl. Der Anwalt meiner Ex hat mich nicht Verzug gesetzt und darum ist die Nachforderung laut meiner Anwältin nicht gerechtfertigt.

      Ich hoffe so sehr, dass das stimmt...wie seht ihr das?
    • Hallo und herzlich willkommen VaterausNRW,

      es stimmt nicht, dass Du nur von Deiner Tochter Auskunft verlangen kannst.
      Das ist hier in diesem Forum schon mehrmals diskutiert worden.
      Du hast auch gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über den 242 BGB in Verbindung mit 1605. Macht sich immer gut, wenn man die Kinder nicht mit reinziehen will, weil das Verhältnis zu ihnen nicht belastet werden soll.
      Auch das Betreiben einer Stufenklage ist nicht immer ratsam. Das dauert zu lange, insbesondere ist es überflüssig, wenn man schon einen Abänderungsantrag gestellt hat (im übrigen kann man bei Gericht beantragen, dass 235 FamFg angewendet wird, wenn das Auskunftsverfahren unnötig verzögert wird).

      Da Du schon einen Anwalt eingschaltet hast, wäre es besser, Du würdest Dich von dem ausführlich beraten lassen und auch ein wenig Vertrauen in den legen. Es ist zugegebenermaßen nicht leicht, einen "guten" zu finden.
      Dennoch sind hier manche - insbesondere Verfahrens- tipps vermutlich nicht geeignet, Deinen Belangen ausreichend Rechnung zu tragen. Da vor Gericht in Unterhaltssachen Anwaltszwang herrscht, musst Du ohnehin mit einem auftreten.
      Es ist hinderlich, wenn man eine eigene - auf Halbwissen und gefühlter Gerechtigkeit beruhende - Strategie verfolgt, ohne genau zu wissen, was man da eigentlich tut.

      Ich kann mir vorstellen, dass die gesamte Situation Dich und Deine neue Familie sehr belastet.
      Ich würde vielleicht - statt mir einen neuen Anwalt zu suchen - eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen und mit denen zusammen erst mal die tatsächlichen finanziellen Belastungen zusammenstellen und dann schauen, was es noch für Unterstützungsmöglichkeiten (auch staatlicherseits) für die neue Familie gibt.
      Ich glaube, der User @zilpzalp war es, der auch kein Einkommen am unteren Rande des Existenzminimums hatte und dennoch ergänzende Leistungen erhielt, weil er nicht in der Lage ist, den Unterhalt für die Kinder zu erwirtschaften ohne seine eigene Existenz zu gefährden.

      Ziel sollte sein, dass für die nächsten Jahre ein tragbares Konzept entwickelt wird, immerhin sind die (meisten) unterhaltsbedürftigen Kinder schon ziemlich groß.

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Kakadu59,

      Die Aufforderung zur Unterhaltsüberprüfung meiner Ex kam im November 18. Die Berechnung war dann Februar 19 fertig und ich sollte ab März 19 den höheren Betrag bezahlen (hab ich gemacht). Jetzt geht es um die Monate Nov, Dez, Jan und Feb für die ich rund 2000 nachzahlen soll.

      Ich hoffe so sehr, dass das stimmt...wie seht ihr das?
      Fett: Aus meiner (nicht rechtsicheren) Ansicht würde ich mal vorsichtig von einem "Inverzugsetzen" ab Nov. 2018 ausgehen...

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Kakadu59,

      ich habe im Juli meine Tochter per Schreiben um Herausgabe und Verzichtserklärung gebeten und ich glaub im September wurde die Abänderungsklage eingereicht.
      Offengelegt wurde bisher nur meine gesamte finanzielle Lage, weil ich PKH beantragt habe.
      Zu der PKH wurde meine Älteste befragt und darauf hat sie mit dem Hinweis auf Unterhaltsanspruch reagiert.
      Sonst ist hier noch nichts passiert. Danke für den Hinweis mit der Stufenklage, ich weiss allerdings nicht ob die PKH das abdeckt?

      Die Anwältin meiner Ältesten hat mich im August angeschrieben und aufgefordert meine Einkommenssituation zwecks Unterhaltsüberprüfung zu offenbaren. Seitdem habe ich auch hier nichts mehr gehört.
      [...]
      In welcher Form? Brief/ Einschreiben mit Rückschein?
      Ich empfehle solche wichtigen Dinge mindestens mit Einschreiben/ Rückschein abzuwickeln... Je nach Lage/ Situation kann auch ein Schreiben per Gerichtsvollzieher notwendig sein...
      Keinesfalls (bei strittigen Auseinandersetzungen): eMail und oder WhattsApp...
      Aber das nur am Rande.
      Bezüglich der Stufenklage müßte - so mein Verständnis - die VKH (alt PKH) nochmal erweitert (beantragt) werden

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Kakadu59,

      Die Anwältin meiner Ältesten hat mich im August angeschrieben und aufgefordert meine Einkommenssituation zwecks Unterhaltsüberprüfung zu offenbaren. Seitdem habe ich auch hier nichts mehr gehört.

      Diese Ungewissheit macht wahnsinnig!

      Die Aufforderung zur Unterhaltsüberprüfung meiner Ex kam im November 18. Die Berechnung war dann Februar 19 fertig und ich sollte ab März 19 den höheren Betrag bezahlen (hab ich gemacht). Jetzt geht es um die Monate Nov, Dez, Jan und Feb für die ich rund 2000 nachzahlen soll.


      Was hat denn die/ Deine Anwältin Deiner Großen in Sachen Auskunftspflicht der Tochter und KM Dir gegenüber unternommen?
      Da muß es doch auch irgendwas geben?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo

      vaterausnrw schrieb:

      Hallo @Clint,

      es ist noch nicht zum Prozess gekommen bezüglich des Volljährigenunterhaltes....aber ich befürchte, es läuft darauf hinaus (dafür sorgt meine Ex schon).
      und ich habe eine Anwältin für die Abänderungsklage....aber es gibt jetzt schon wieder einige Fragezeichen hierzu von meiner Seite....
      Da Du @vaterausnrw, bereits eine Abänderungsklage angestoßen hast, wird es wohl auf einen gerichtlichen Prozess hinauslaufen...(es sei denn Du ziehst Deine Klage zurück)

      Und das hier:

      TanjaW9 schrieb:

      Hallo und herzlich willkommen VaterausNRW,

      es stimmt nicht, dass Du nur von Deiner Tochter Auskunft verlangen kannst.
      Das ist hier in diesem Forum schon mehrmals diskutiert worden.
      Du hast auch gegen die Mutter einen Anspruch auf Auskunft über den 242 BGB in Verbindung mit 1605. Macht sich immer gut, wenn man die Kinder nicht mit reinziehen will, weil das Verhältnis zu ihnen nicht belastet werden soll.
      Auch das Betreiben einer Stufenklage ist nicht immer ratsam. Das dauert zu lange, insbesondere ist es überflüssig, wenn man schon einen Abänderungsantrag gestellt hat (im übrigen kann man bei Gericht beantragen, dass 235 FamFg angewendet wird, wenn das Auskunftsverfahren unnötig verzögert wird).

      Gruß Tanja
      Den (eventuellen) eigenen Auskunftsanspruch gegenüber der KM geltend machen bedeutet aber auch, dass u.U. ein zusätzlicher Prozess geführt werden müßte/ würde, wenn die KM nicht hinreichend auskunftswillig ist. Dessen sollte sich der TO auch bewußt sein.
      Auch darüber, dass das mit weiteren zusätzlichen Kosten verbunden ist.

      Persönlich bleibe ich dabei, dass hier die Tochter (vorrangig!) verpflichtet ist, Auskunft zu erteilen

      In eigener Sache (Titelabänderung) kam es zur einer Stufenklage, da die Tochter absolut auskunftsunwillig war - sowohl bezüglich Ihrer eigenen Ausbildung- und Einkommenssituation als auch in Sachen Einkommen der KM.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • @TanjaW9,
      Bist Du sicher, dass § 1605 BGB zur Anwendung kommt?
      Wenn ich das hier lese (Auszug aus ebenjenen §§); Zitat:
      (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen...

      habe ich so meine Bedenken.
      Sind doch KV und KM in der Regel ;) nicht miteinander verwandt?
      Um den Faden nicht querzutorpedieren gerne auch per PN....
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift