Ich habe das alles ab 2008 ff. durch. Darum gebe ich meine Erfahrungen, Tipps und das Wissen, das ich mir zulegen mußte, um
einschätzen zu können, worum es sich handelt, gerne weiter. Sozusagen in Tradition zu Denen, die mir damals geholfen haben.
Das Jugendamt ist eine Behörde, die eines Teils nach SGB (Inhalte und Rechte) und anderenteils nach Verwaltungsrecht (Form und Pflichten) handelt. Etwas anderes gibt es nicht und sollte man sich auch nicht einreden lassen.
Vorliegend haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht.
Das JA handelt darum etwas burschikos, wenn es zwei Unterschriften benötigt und einem Elternteil ein Blatt mitgibt,
von dem es weiß, dass dieser Elternteil genauso Partei in einem Elternstreit ist, wie der Vater und die Information nicht sinnvoll ankommen wird.
Dem Vater steht deshalb selbstverständlich ein Informationsrecht gegenüber dem JA zu, hinsichtlich:
- was konkret zu dem Antrag führt = was ist geschehen ?
- Inhalt des Antrags
- Folgen des Antrags a.) für das Kind b.) für die Eltern zB zur Kostenverteilung
- und viel wichtiger: wie der Vater das Kind konkret unterstützen kann (bzw. beide Eltern), damit es nicht erst Maßnahmen erfordert
oder um Maßnahmen fürsorglich zu begleiten
- der Klärung, wie das Kind Maßnahmen sieht bzw. zu Aktivitäten des JA steht (hat das JA aktuell mit dem Kind gesprochen ?).
Das muß nicht gleich eine Akteneinsicht werden. Dazu reicht ein Telefonat oder Vier-Augen-Gespräch mit dem JA-Fallbetreuer/in;
auch um zu verdeutlichen, das man nah am Kind ist - zwar Partei im Elternstreit - aber man ist ja schließlich "Eltern" und möchte
das im Sinne des Kindes klären.
Als Druckmittel hat man immer noch den Grundsatz:
"Ich unterschreibe nicht Etwas, was ich nicht weiß und für mein Kind nicht einschätzen kann. Das würden Sie sicherlich auch nicht tun."
Den Ritt habe ich auch hinter mir. Die Betreuerin stellte auf stur, erzählte etwas von gerichtlichem Beschluß, der meine Unterschrift ersetzen könne usw. Das war eine schöne Steilvorlage für den Satz: "Wenn es so ist, muß ich es jetzt erst recht wissen !"
Da man noch bockig war verlangte ich den Vorgesetzen zu sprechen und war innerhalb von 5 Minuten beim Behördenleiter,
der das alles ganz normal erklären konnte und wollte.
Denn es sind nun einmal zwei Eltern und ein Kind. Das JA ist für das Kind da und im begrenzten Maß für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Anträge von Eltern sind nun mal keine Schutzmaßnahme, sondern ein Verwaltungsakt nach SGB X. Die dafür erforderliche Vorinformation und Aufklärung ist eine Pflicht nach SGB X.
Und da gibt es auch keine Ausreden, denn es geht ja um das Kind, nicht um den Mitarbeiter des JA.
Eine allgemeine Information zur viel weitergehenden Akteneinsicht ist vom Landesdatenschutzbeauftragten NRW veröffentlicht unter:
sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S93.pdf
Das hat sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung allerdings grundlegend geändert.
Sensible Akten sind mehrstufig zu führen. D.h. alle Informationen über Denjenigen, der Akteneinsicht beantragt, sind zugänglich.
Die Daten zur Mutter sind nicht zugänglich. Die Daten zum Kind (Vorgänge, Berichte, Einschätzungen und Scores des JA) sind
über das Sorgerecht zugänglich zu machen, um dem Vater die Ausübung der Sorge zu ermöglichen.
Bloß den Weg der Akteneinsicht halte ich für falsch, da unsicher, zeit- und kraftraubend - Im Endeffekt führt er vom Kind weg
und konzentriert sich auf einen Haufen Papier zu alten Vorgängen. Sei nicht blöd und versuche nicht einem JA-Mitarbeiter den Datenschutz zu erklären. Die wenigsten begreifen, worum es geht und können es ja nicht mal. Beim Wort "Verwaltungsakt"
fällt man hinten über, obwohl man jeden Tag Verwaltungsakte erläßt.- Das ist vergebene Zeit und veranlaßt Emotionen, die man sich sparen kann - auf allen Seiten.
Mein Tipp: konzentriere Dich ganz auf das Kind. Argumentiere mit Deiner Elternrolle. Dass Du einfach wissen möchtest und letztlich auch mußt, worum es geht usw usw. Der kleine Katalog steht ja oben in den Spiegelstrichen.
Viel Glück und höre einfach auf Dein Bauch-Kopf-Gefühl, blende Emotionen für/gegen die Mutter Deines Kindes aus
und gehe einfach Schritt für Schritt vor: wenn nicht JA-Sachbearbeiter, dann Teamleiter, dann Behördenleiter.
Einer wird die Situation schon richtig einschätzen -)
einschätzen zu können, worum es sich handelt, gerne weiter. Sozusagen in Tradition zu Denen, die mir damals geholfen haben.
Das Jugendamt ist eine Behörde, die eines Teils nach SGB (Inhalte und Rechte) und anderenteils nach Verwaltungsrecht (Form und Pflichten) handelt. Etwas anderes gibt es nicht und sollte man sich auch nicht einreden lassen.
Vorliegend haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht.
Das JA handelt darum etwas burschikos, wenn es zwei Unterschriften benötigt und einem Elternteil ein Blatt mitgibt,
von dem es weiß, dass dieser Elternteil genauso Partei in einem Elternstreit ist, wie der Vater und die Information nicht sinnvoll ankommen wird.
Dem Vater steht deshalb selbstverständlich ein Informationsrecht gegenüber dem JA zu, hinsichtlich:
- was konkret zu dem Antrag führt = was ist geschehen ?
- Inhalt des Antrags
- Folgen des Antrags a.) für das Kind b.) für die Eltern zB zur Kostenverteilung
- und viel wichtiger: wie der Vater das Kind konkret unterstützen kann (bzw. beide Eltern), damit es nicht erst Maßnahmen erfordert
oder um Maßnahmen fürsorglich zu begleiten
- der Klärung, wie das Kind Maßnahmen sieht bzw. zu Aktivitäten des JA steht (hat das JA aktuell mit dem Kind gesprochen ?).
Das muß nicht gleich eine Akteneinsicht werden. Dazu reicht ein Telefonat oder Vier-Augen-Gespräch mit dem JA-Fallbetreuer/in;
auch um zu verdeutlichen, das man nah am Kind ist - zwar Partei im Elternstreit - aber man ist ja schließlich "Eltern" und möchte
das im Sinne des Kindes klären.
Als Druckmittel hat man immer noch den Grundsatz:
"Ich unterschreibe nicht Etwas, was ich nicht weiß und für mein Kind nicht einschätzen kann. Das würden Sie sicherlich auch nicht tun."
Den Ritt habe ich auch hinter mir. Die Betreuerin stellte auf stur, erzählte etwas von gerichtlichem Beschluß, der meine Unterschrift ersetzen könne usw. Das war eine schöne Steilvorlage für den Satz: "Wenn es so ist, muß ich es jetzt erst recht wissen !"
Da man noch bockig war verlangte ich den Vorgesetzen zu sprechen und war innerhalb von 5 Minuten beim Behördenleiter,
der das alles ganz normal erklären konnte und wollte.
Denn es sind nun einmal zwei Eltern und ein Kind. Das JA ist für das Kind da und im begrenzten Maß für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Anträge von Eltern sind nun mal keine Schutzmaßnahme, sondern ein Verwaltungsakt nach SGB X. Die dafür erforderliche Vorinformation und Aufklärung ist eine Pflicht nach SGB X.
Und da gibt es auch keine Ausreden, denn es geht ja um das Kind, nicht um den Mitarbeiter des JA.
Eine allgemeine Information zur viel weitergehenden Akteneinsicht ist vom Landesdatenschutzbeauftragten NRW veröffentlicht unter:
sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S93.pdf
Das hat sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung allerdings grundlegend geändert.
Sensible Akten sind mehrstufig zu führen. D.h. alle Informationen über Denjenigen, der Akteneinsicht beantragt, sind zugänglich.
Die Daten zur Mutter sind nicht zugänglich. Die Daten zum Kind (Vorgänge, Berichte, Einschätzungen und Scores des JA) sind
über das Sorgerecht zugänglich zu machen, um dem Vater die Ausübung der Sorge zu ermöglichen.
Bloß den Weg der Akteneinsicht halte ich für falsch, da unsicher, zeit- und kraftraubend - Im Endeffekt führt er vom Kind weg
und konzentriert sich auf einen Haufen Papier zu alten Vorgängen. Sei nicht blöd und versuche nicht einem JA-Mitarbeiter den Datenschutz zu erklären. Die wenigsten begreifen, worum es geht und können es ja nicht mal. Beim Wort "Verwaltungsakt"
fällt man hinten über, obwohl man jeden Tag Verwaltungsakte erläßt.- Das ist vergebene Zeit und veranlaßt Emotionen, die man sich sparen kann - auf allen Seiten.
Mein Tipp: konzentriere Dich ganz auf das Kind. Argumentiere mit Deiner Elternrolle. Dass Du einfach wissen möchtest und letztlich auch mußt, worum es geht usw usw. Der kleine Katalog steht ja oben in den Spiegelstrichen.
Viel Glück und höre einfach auf Dein Bauch-Kopf-Gefühl, blende Emotionen für/gegen die Mutter Deines Kindes aus
und gehe einfach Schritt für Schritt vor: wenn nicht JA-Sachbearbeiter, dann Teamleiter, dann Behördenleiter.
Einer wird die Situation schon richtig einschätzen -)