Antrag " Hilfe zur Erziehung" beantragte Hilfeart Paragraph 31 SGB VIII

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    • Ich habe das alles ab 2008 ff. durch. Darum gebe ich meine Erfahrungen, Tipps und das Wissen, das ich mir zulegen mußte, um
      einschätzen zu können, worum es sich handelt, gerne weiter. Sozusagen in Tradition zu Denen, die mir damals geholfen haben.

      Das Jugendamt ist eine Behörde, die eines Teils nach SGB (Inhalte und Rechte) und anderenteils nach Verwaltungsrecht (Form und Pflichten) handelt. Etwas anderes gibt es nicht und sollte man sich auch nicht einreden lassen.

      Vorliegend haben beide Eltern gemeinsames Sorgerecht.
      Das JA handelt darum etwas burschikos, wenn es zwei Unterschriften benötigt und einem Elternteil ein Blatt mitgibt,
      von dem es weiß, dass dieser Elternteil genauso Partei in einem Elternstreit ist, wie der Vater und die Information nicht sinnvoll ankommen wird.

      Dem Vater steht deshalb selbstverständlich ein Informationsrecht gegenüber dem JA zu, hinsichtlich:
      - was konkret zu dem Antrag führt = was ist geschehen ?
      - Inhalt des Antrags
      - Folgen des Antrags a.) für das Kind b.) für die Eltern zB zur Kostenverteilung
      - und viel wichtiger: wie der Vater das Kind konkret unterstützen kann (bzw. beide Eltern), damit es nicht erst Maßnahmen erfordert
      oder um Maßnahmen fürsorglich zu begleiten
      - der Klärung, wie das Kind Maßnahmen sieht bzw. zu Aktivitäten des JA steht (hat das JA aktuell mit dem Kind gesprochen ?).

      Das muß nicht gleich eine Akteneinsicht werden. Dazu reicht ein Telefonat oder Vier-Augen-Gespräch mit dem JA-Fallbetreuer/in;
      auch um zu verdeutlichen, das man nah am Kind ist - zwar Partei im Elternstreit - aber man ist ja schließlich "Eltern" und möchte
      das im Sinne des Kindes klären.

      Als Druckmittel hat man immer noch den Grundsatz:
      "Ich unterschreibe nicht Etwas, was ich nicht weiß und für mein Kind nicht einschätzen kann. Das würden Sie sicherlich auch nicht tun."

      Den Ritt habe ich auch hinter mir. Die Betreuerin stellte auf stur, erzählte etwas von gerichtlichem Beschluß, der meine Unterschrift ersetzen könne usw. Das war eine schöne Steilvorlage für den Satz: "Wenn es so ist, muß ich es jetzt erst recht wissen !"
      Da man noch bockig war verlangte ich den Vorgesetzen zu sprechen und war innerhalb von 5 Minuten beim Behördenleiter,
      der das alles ganz normal erklären konnte und wollte.

      Denn es sind nun einmal zwei Eltern und ein Kind. Das JA ist für das Kind da und im begrenzten Maß für den Elternteil, bei dem das Kind lebt, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist. Anträge von Eltern sind nun mal keine Schutzmaßnahme, sondern ein Verwaltungsakt nach SGB X. Die dafür erforderliche Vorinformation und Aufklärung ist eine Pflicht nach SGB X.
      Und da gibt es auch keine Ausreden, denn es geht ja um das Kind, nicht um den Mitarbeiter des JA.

      Eine allgemeine Information zur viel weitergehenden Akteneinsicht ist vom Landesdatenschutzbeauftragten NRW veröffentlicht unter:
      sgbviii.de/files/SGB%20VIII/PDF/S93.pdf

      Das hat sich durch die neue Datenschutz-Grundverordnung allerdings grundlegend geändert.
      Sensible Akten sind mehrstufig zu führen. D.h. alle Informationen über Denjenigen, der Akteneinsicht beantragt, sind zugänglich.
      Die Daten zur Mutter sind nicht zugänglich. Die Daten zum Kind (Vorgänge, Berichte, Einschätzungen und Scores des JA) sind
      über das Sorgerecht zugänglich zu machen, um dem Vater die Ausübung der Sorge zu ermöglichen.

      Bloß den Weg der Akteneinsicht halte ich für falsch, da unsicher, zeit- und kraftraubend - Im Endeffekt führt er vom Kind weg
      und konzentriert sich auf einen Haufen Papier zu alten Vorgängen. Sei nicht blöd und versuche nicht einem JA-Mitarbeiter den Datenschutz zu erklären. Die wenigsten begreifen, worum es geht und können es ja nicht mal. Beim Wort "Verwaltungsakt"
      fällt man hinten über, obwohl man jeden Tag Verwaltungsakte erläßt.- Das ist vergebene Zeit und veranlaßt Emotionen, die man sich sparen kann - auf allen Seiten.

      Mein Tipp: konzentriere Dich ganz auf das Kind. Argumentiere mit Deiner Elternrolle. Dass Du einfach wissen möchtest und letztlich auch mußt, worum es geht usw usw. Der kleine Katalog steht ja oben in den Spiegelstrichen.

      Viel Glück und höre einfach auf Dein Bauch-Kopf-Gefühl, blende Emotionen für/gegen die Mutter Deines Kindes aus
      und gehe einfach Schritt für Schritt vor: wenn nicht JA-Sachbearbeiter, dann Teamleiter, dann Behördenleiter.
      Einer wird die Situation schon richtig einschätzen -)
    • Nachtrag:

      Der Paragraph stellt auf das Zusammenwirken "der Familie", nicht nur eines Elternteils, ab.
      Darum ist der Vater zu beteiligen. Der JA-Mitarbeiter hat da leider etwas schnoddrig gehandelt.
      Zur "Mitarbeit der Familie" ist auch erforderlich, dass "die Familie" über die Maßnahme im vollen Umfang informiert wird,
      insbesondere wenn beide Eltern aktiv in der Erziehung / Betreuung des Kindes sind.

      § 31
      Sozialpädagogische Familienhilfe


      1Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. 2Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
    • Hallo@veronica2000
      Entschuldige bitte das ich erst jetzt antworte,aber mir wurde nichts angezeigt das nochmals eine Antwort diesbezüglich kam.
      Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.Wir werden einiges davon bestimmt gebrauchen können,wenn mein Partner endlich Mal den Sachbearbeiter telefonisch erreicht.
      Nochmals vielen Dank für deine Mühe.
      Herzliche Grüße Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Halle@ all

      Mal ein kurzes Update wie der Stand dieser Sache ist.
      Das Jugendamt wie auch die Kindesmutter haben sich weiterhin geweigert irgendwelche Auskünfte zu geben.
      Die Kindesmutter hat nochmals den Antrag mitgegeben zum unterschreiben ohne eine Auskunft zu geben.Kindesvater hat ihn ohne Unterschrift wieder zurück gegeben.
      Kindesmutter hat dann einen Antrag bei Gericht gestellt und um Ersetzung der Unterschrift gebeten.
      Es gab dann einen Gerichtstermin.Da wurde dann beschlossen ,das der Kindesvater sehr wohl das Recht auf Auskunft hat und auch das er miteinbezogen werden soll in die Familienhilfe.Der Antrag wurde direkt bei Gericht unterschrieben und vom Gericht ans Jugendamt weitergeleitet( das war der Kindesmutter gar nicht Recht,sie wollte den unterschriebenen Antrag selber weiterleiten.Der Richter hat sich nicht darauf eingelassen.)
      Der Antrag wurde dann mit Vermerk vom Gericht ans Jugendamt weitergeleitet.Vom Jugendamt kam jetzt der Bewilligungsbescheid für die beantragte Hilfe,sowie auch ein Schreiben des zuständigen Sachbearbeiter mit einem Termin zum Aufnahmetermin der Familienhilfe.Der Termin ist am 26.02.Die Hilfe beginnt aber laut Bewilligungsbescheid schon am 24.02 :whistling:
      In dem Schreiben bittet der Sachbearbeiter darum,das der Vater sich bis zu dem Termin überlegen soll, inwieweit er in die Familienhilfe miteinbezogen werden will.
      Jetzt meine Frage.
      Was könnte man dem Sachbearbeiter für Vorschläge machen diesbezüglich? Es sei dazu gesagt daß das Kind ja 1,5 Std entfernt wohnt,und auch beide Elternteile berufstätig sind.Es wurde laut Bewilligungsbescheid ein Familienhelfer für 3,5 Std pro Woche genehmigt.
      Hat vielleicht jemand Ideen wie der Vater sich einbringen kann bei so einer Hilfe?

      Danke schonmal im vorraus für Vorschläge

      LG Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Auf jeden Fall einen Termin für ein Auftaktgespräch vereinbaren, wo dein Partner umfassend darüber informiert wird warum die Maßnahme für den Sohn notwendig ist und wie die Maßnahme ablaufen soll. Abhängig von diesem Gespräch sollte der weitere Verlauf sein. Optimal wäre, wenn das Gespräch vor dem 24.02 stattfinden könnte.
    • Hallo
      Bei der Gerichtsverhandlung hat die Kindesmutter ausgesagt,dass sie Hilfe beantragt hat,weil es anscheinend Probleme gibt beim Umgang (der Kleine meinte anscheinend mal zu ihr er möchte nicht zum Papa, kommt aber andersrum genauso vor,dass der Kleine nicht heim möchte Sonntag Abend,wir ihm aber immer dann erklären,dass dann die Mama traurig wäre wenn er nicht heim kommt,und das ja auch Kindi am nächsten tag wäre)
      Man muss dazu sagen,dass sie den Jungen nur runter schickt,wenn Papa kligelt,und genauso auch nur den Türöffner drückt ,wenn man ihn zurück bringt.Sie will absolut keinen Kontakt zum Papa haben.
      Desweitern hat sie angeführt das es noch kindergartenrelevante themen geben würde,wo sie mit der Familienhilfe bearbeiten möchte.Auf Nachfrage was das für Probleme sind im Kindi,sagte sie nur das der Vater sich ja selber informieren könnte( das will er auch machen)
      Vor dem 24.02.2020 ist leider kein Termin möglich
      Zudem ist der Sachbearbeiter schon voreingenommen,er hat einen bericht ans Jugendamt geschickt,ohne überhaupt ein Wort mit dem vater gewechselt zu haben.Selbst der Richter hat den Kopf geschüttelt bei dem Bericht.
      Was auch noch bei der Gerichtsverhandlung war,schiesst endgültig den Vogel ab.Sie sagte der Kleine hätte gesagt am 20.10.19,er hätte Schläge bekommen von der Partnerin des Papas(von mir!) ,weil er ins Bett gepinkelt hat,was absolut nicht stimmt.Aber da sagte gleich die Anwältin,wenn so gewesen wäre,wieso sie dann nict gleich Anzeige gemacht hat,da war die Kindesmutter dann sofort still.

      Es wird sehr schwierig werden mit dem Sachbearbeiter,da er voreingenommen ist,und der Meinung ist(laut Bericht) ,das der Kindesmutter das alleinige Sorgerecht übertragen werden soll

      Deswegn meine Frage.Wie kann man sachlich argumentieren,bzw welche Vorschläge kann man machen,um mitzuarbeiten bei der Hilfe?

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • kleinMausis schrieb:

      Zudem ist der Sachbearbeiter schon voreingenommen,er hat einen bericht ans Jugendamt geschickt,ohne überhaupt ein Wort mit dem vater gewechselt zu haben.
      Hallo KleinMausis,

      welcher Sachbearbeiter? Der des Jugendamtes?
      Sollte das ein Helfer der Erziehungsbeihilfe sein, lass Dir gesagt sein, dass es durchaus öfter vorkommt, dass die nicht unvoreingenommen sind. Wie sollen sie das auch sein, haben sie doch meist nur mit dem betreuenden Elternteil gesprochen.
      Wenn Dein Partner keine Zeit hat, Termine im 1,5 Stunden entfernten Wohnort des Kindes wahrzunehmen, dann sollte das auch gleich kund getan werden. Man kann aber (mit etwas freundlichen Nachdruck!) darauf hinweisen, dass man selbstverständlich an einem Austausch mit dem Familienhelfer interessiert ist und Terminvorschläge (zum Kennenlernen) unterbreiten. Und dass man in regelmäßigen Abständen über den Erfolg oder die Fortschritte informiert werden möchte. Üblicherweise muss der Hilfeträger sowieso in regelmäßigen Abständen an das JA berichten. Diese Berichte bittet man, zugesendet zu bekommen.
      Ich halte es für vorgeschoben, dass Hilfe bei der Umgangsgewährung mittels Hilfe zur Erziehung bewerkstelligt werden soll.
      Habe ich das falsch in Erinnerung, dass es sowieso schon länger unbegleitete Umgänge gab?
      Hier scheint die Mutter wohl eher generelle Probleme mit dem Sohn zu haben (was auch eindrücklich zeigt, dass sie auf Nachfrage nicht sagen will, welche Probleme es konkret mit im Kindergarten gibt.)

      Ich würde auch - so wie Max schon schrieb - mir darlegen lassen, welche Ziele die Erziehungshilfe haben soll und in welchen Schritten dies versucht wird.
      Dein Partner soll nach dem Hilfeplan (36 SGB 8) fragen und sich eine Kopie davon geben lassen (eigentlich müsste er das sogar unterschreiben - bei gemeinsamer Sorge...)

      Ansonsten kann ich Dir schlecht raten, was nun konkret Beteiligungsmöglichkeiten sein können.

      Gruß Tanja
    • Hallo
      Habe gerade gesehen das sich ein Fehler eingeschlichen hat.
      Ich meinte der Sachbearbeiter des Jugendamtes hat einen Bericht ans Gericht geschickt.
      Und genau bei diesem Sachbearbeiter ist das Aufnahmegespräch nächste Woche.Bei ihm hat sie den Antrag gestellt damals.

      Mein Partner wird auf jeden Fall fragen bei dem Gespräch welche Probleme es gibt und wie die Familienhilfe dann aussieht,auch das er die Berichte der Familienhilfe bekommt.Das Gericht hat auch schon gesagt,das der Vater Anspruch auf die Berichte etc der Familienhilfe hat.
      Er wird auf jeden Fall seine Hilfe anbieten,insoweit es irgendwie möglich ist.
      Er dachte auch daran,den Vorschlag zu machen,wenn der Familienhelfer Mal kommt,er dann auch kommt,und mit dem Sohn und Familienhelfer zb auf einen Spielplatz geht oä,damit man sieht bzw erkennt daß es eine gute Vater/Sohn Beziehung gibt.In der Wohnung der Kindesmutter wird ein Treffen nicht möglich sein,da sie ihn ja nicht rein lässt.
      Was Kindi angeht,wollte er auch vorschlagen,dass wenn's Mal irgendwie ne besonderen Nachmittag( basteln etc) oder Vater Sohn Tag gibt,dass er das dann mit seinem Sohn wahrnimmt.
      Der Vater ist sehr gewillt,dass es seinem Sohn so gut wie möglich geht,mit der ganzen Situation und möchte sehr gerne helfen.Nur wie bereits gesagt,blockt sie komplett ab,und sagt nicht was für Probleme es gibt.

      LG Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Moin kleinMausis,

      da der Sachbearbeiter bereits voreingenommen ist (war zu befürchten nach den (Droh)Mails die Dein Partner von ihm wegen der Nachfragen zur Hilfe bekam), empfiehlt es sich, dass Dein Partner seine Überlegungen/Vorschläge kurz schriftlich zu Papier bringt und davon 2 Exemplare mit ins JA nimmt. Sich das zweite abzeichnen lässt, wenn der SB sich weigert, dann um kurzen Moment bitten und auf der 2. Ausfertigung Datum, Uhrzeit, Name des SB und die Weigerung der Gegenzeichnung der Kopie vermerken.
      Das JA scheint hier mal wieder nicht in seiner originären Aufgabe für das Kind unterwegs zu sein, sondern sich vor den Karren eines Elternteils spannen zu lassen.
      Ich würde sogar empfehlen, einen Beistand mitzunehmen. Allerdings sei gewarnt davor, dass Du mitgehst. Da wird dann der SB sofort dicht machen und den Sozialdatenschutz vorschieben.
      Das mit dem Einzelfallhelfer finde ich eine gute Idee. Eigentlich sollte sich dieser ohnehin mit den Eltern treffen. Stellt euch da aber auch auf Widerstand vom JA ein. Der SB will den Vater raus haben um schalten und walten zu können, wie es ihm behagt.
      Bitte dokumentiert alles, nach meiner Erfahrung wird das nicht das letzte Treffen vor Gericht gewesen sein. Das Ziel des SB scheint ja nun offen zu liegen: Übertragung des Sorgerechts auf die Mutter.

      Ich drücke Euch die Daumen, dass ihr 'die Kuh im Eis' holen könnt.

      Gruß Tanja
    • Als Hinweis: Das Jugendamt hat zu Fragen zu berichten, die das Gericht stellt. Wenn ein Richter nicht nach der Meinung zur Ausgestaltung des Sorgerechts beim Jugendamt anfragt, hat auch eine Empfehlung des aSR für die Mutter in diesem Bericht nichts zu suchen. Da kann man dann auch mal freundlich aber bestimmt drauf hinweisen, dass das die Kompetenzen des Jugendamts hier bei weitem übersteigt.

      Auch wenn Tanja wahrscheinlich mit dem Sozialdatenschutz-Argument Recht hat, wärst du trotzdem berechtigt mitzugehen. Dein Mann muss ja keine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben.
    • Hallo TanjaW9

      Also laut Bewilligungsbescheid wird ja Familienhilfe für 3,5 Std pro Woche genehmigt,und ich gehe davon aus das dieser Familienhelfer nicht der Sachbearbeiter vom Jugendamt ist,sondern extra dafür ausgebildete Kräfte,welche ja auch von einer anderren Einrichtung sein kann(caritas etc).
      Das it dem aufschreiben ist eine gute Idee,hab meinem Partner schon gesagt das er alles aufschreiben soll,vorallem falls er wieder nicht zu Wort kommt(was seine Ex sehr gut beherrscht ihm das Wort abzuschneiden etc.),diese Liste mit Vorschlägen dann dem Sachbearbeiter vorlegt.Deine Idee mit zweifacher Ausfertigung ist eine gute Idee.

      TanjaW9 schrieb:


      Ich würde sogar empfehlen, einen Beistand mitzunehmen.
      Der Vater hat schon mit seiner Anwältin geredet,sie meinte jetzt zum 1. termin soll er mal alleine hin,und sehen wies läuft.Wird das Jugendamt dann wieder inkompetent,wird sie sich dann einschalten.

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
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    • Hallo MaxMustermann

      Auch dir Danke für deine Antwort.

      Der Richter bzw das Gericht hat keine Fragen gestellt als der Antrag gestellt wurde von der Kindesmutter.Das Jugendamt wurde zu dem Gerichtstermin eingeladen,und da (wie immer) das Jugendamt aus Zeitgründen nicht am gerichtstermin teilnehmen konnte,hat der Sachbearbeiter dann diesen Bericht geschickt ans Gericht.Der Richter ging aber gar nicht darauf ein,was das Sorgerecht betrifft,da wie du schon sagst bzw schreibst,es nichts mit dem eigentlichen Thema bei der Verhandlung zu tun hatte.

      Klar würde ich meinen Partner gerne begleiten,aber erstens bekomm ich leider keinen Urlaub,und zweitens versuche ich erstmal die Füsse still zu halten,was mir schon ziemlich schwer fällt,da ja der Vorwurf im Raum steht,das ich das Kind geschlagen hätte.Es bringt aber in meinen Augen nichts da jetzt was dagegen zu unternehmen,es bringt die Kindesmutter nur noch mehr auf die Palme,und dem Kind bringt es nichts.
      Nur ein zweitesmal darf sie sowas nicht nochmal sagen,weil dann werde ich gegen sie vorgehen,da ich keinen Spass verstehe wenns um falsche Verdächtigungen geht,vorallem bei Kindesmissbrauch!!

      ich versuche meinen Partner insoweit zu unterstützen,dass ich mit ihm diese Liste bzw Punkte für das Gespräch nächste Woche schriftlich aufsetzen.

      Lg Birgit

      Liebet eure Feinde,
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    • Hallo Max,

      aus eigener Erfahrung: es reagieren viele Sachbearbeiter (oder wie auch immer die sich nennen....ich finde es ja auch komisch, dass das JA die Kinder als "Klient" bezeichnet - wie viele Kinder haben dem JA ein Mandat erteilt? - da möchte gern eine verkrustete altbackene staatliche Behörde ihren Ruf aufpolieren.....) sehr allergisch, wenn sich der 'als Ernährer degradierte Elternteil erdreistet' auch noch den neuen Partner als Beistand mitzubringen.

      @kleinMausis
      Wenn die KM auch zu dem Termin kommt, sollte die Anwältin vielleicht doch besser gleich beim 1. Termin mit dabei sein.
      Sonst stehen nachher wieder die gemeinsamen Aussagen des voreingenommenen SB und der KM konträr zu denen Deines Partners...
      Was Dein Vorgehen gegen die üble Nachrede der KM bei Gericht anbelangt, schlage ich Dir auch hier vor, eine - kurze - Richtigstellung/Zurückweisung der Anschuldigungen schriftlich zu formulieren.
      "Unsere" KM hat mehrfach und in verschiedenen Bereichen sowohl meinen Mann, als auch mich verleumdet. Es interessiert keinen. Der Rat unserer Anwältin damals war immer Gegendarstellung, aber keine Anzeige.
      So ist das (eigentlich strafbare) Verhalten der KM dann bereits aktenkundig....
      Ich weiß, dass es schwer ist, diese Ungerechtigkeit einfach so "hinzunehmen" - aber irgendwann wird der KM ihr Verhalten auf die Füße fallen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Mein Partner hat gleich bei der Verhandlung gesagt,daß es keine Schläge gibt und auch noch nie gab.

      Jetzt hat mein Partner gerade eine Nachricht bekommen: Umgang entfällt am kommenden Wochenende,Kind krank.

      Sie versucht Mal wieder mit allen Mitteln den Umgang zu boykottieren,aber dagegen kommt man nicht an,selbst ein Richter sagt dann nur,dann muss man halt einen Ersatztermin finden und das entfallende WE nachholen.Tja einfacher gesagt als getan.Der Dienstplan meines Partners ist so ausgelegt,das er an den Umgangswochenenden nicht arbeiten muss Samstags.Und an den anderen arbeitet er,oft bis 20.30 Uhr Samstag Abend,und das weiss die Kindesmutter sehr genau.
      Er versucht jetzt gerade noch,ihr zu sagen dass er seinen Sohn ja trotzdem nehmen kann,auch wenn krank.Das Kind ist fieberfrei,von daher würde ein Umgang gehn.

      Und beim Jugendamt wirft sie ihm dann wieder Desinteresse vor,wie immer.

      LG Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Bei den Schilderungen zum Vorgehen des JA-Mitarbeiters würde ich empfehlen, die Leitungskraft im JA einzuschalten (durchschriftlich natürlich auch zu Händen des Mitarbeiters). In diesem Schreiben würde ich (sachlich!) dazu Stellung nehmen, dass nicht der Eindruck entsteht, mit beiden Elternteilen zusammenarbeiten zu wollen. Ich würde in Frage stellen, ob auf dieser Grundlage ein gutes Ergebnis fürs Kind erzielt werden kann.
    • Hallo kleinMausis,

      grundsätzlich sehe ich das so wie Clausutis.
      In Euren Fall würde ich mit einem Herantreten an den Behördenleiter jedoch noch etwas warten!
      Ich habe in der langen Zeit, in der ich inzwischen mit dem JA zu tun hatte (auch schon über 10 Jahre) noch keinen Bearbeiter erlebt, der sich bei sachlicher Schilderung eines auch anders zu betrachtenden Aspekts nicht persönlich angegriffen fühlte.
      Ich würde Deinem Partner eher dazu raten, eine verlässliche Umgangsregelung durch das Gericht anordnen zu lassen.
      Mit Attestauflage bei reiseunfähig (!) erkranktem Kind und Nachholungspflicht 3 Wochen später und Androhung von Ordnungsmitteln beim Verstoß dagegen und gegen die Wohlverhaltenspflicht.
      Andere Gerichte können "sowas" doch auch anordnen. Muss die Anwältin erst mal beantragen und dann auf die gute Mitarbeit des Richters vertrauen.
      So lange es da keine Verlässlichkeit gibt, kann die Mutter doch schalten und walten und findet ja offenbar auch noch Unterstützung bei einem JA-Mitarbeiter.
      Da würde doch auch ein alleiniges Sorgerecht der Mutter nichts dran ändern. Vielleicht weiß die Mutter auch nicht, dass sie selbst dann nicht berechtigt ist, den Umgang des Vaters zu bestimmen/regeln... ?(

      Gruß Tanja