Hallo in die Runde,
vielleicht kann uns @Clausutis mal kurz helfen?
Also, da das JA dem Vater nicht den Antrag zugeschickt hat, sondern er von der Mutter überreicht wurde, gehe ich auch davon aus, dass ein Unterschrift des Vaters nicht nötig ist.
Das hat die Antwort des JA eigentlich auch so ergeben: kann jeder Elternteil beantragen....
Allerdings kenne ich das Theater auch von "unserem" Jugendamt.
Ich würde das nicht unterschreiben und auf Akteneinsicht bestehen - das wird man nicht gewähren. Im Gegenzug würde ich aber auch keinerlei Daten von mir preis geben. Sprich, den Bogen nicht ausfüllen.
@kleinMausis, ja, das Gericht könnte die Zustimmung ersetzen, aber erst, wenn ein Verfahren nach 1666 BGB eingeleitet worden ist.
Dennoch solltet Ihr - falls ihr euch das leisten könnt - doch lieber einen Anwalt einschalten. Solche "Aktionen" gehen auch mal nach hinten los, weil ein "angep..." JA da gern mal draus konstruiert, dass die gemeinsame Sorge nicht tragbar ist....
Gruß Tanja
vielleicht kann uns @Clausutis mal kurz helfen?
Also, da das JA dem Vater nicht den Antrag zugeschickt hat, sondern er von der Mutter überreicht wurde, gehe ich auch davon aus, dass ein Unterschrift des Vaters nicht nötig ist.
Das hat die Antwort des JA eigentlich auch so ergeben: kann jeder Elternteil beantragen....
Allerdings kenne ich das Theater auch von "unserem" Jugendamt.
Ich würde das nicht unterschreiben und auf Akteneinsicht bestehen - das wird man nicht gewähren. Im Gegenzug würde ich aber auch keinerlei Daten von mir preis geben. Sprich, den Bogen nicht ausfüllen.
@kleinMausis, ja, das Gericht könnte die Zustimmung ersetzen, aber erst, wenn ein Verfahren nach 1666 BGB eingeleitet worden ist.
Dennoch solltet Ihr - falls ihr euch das leisten könnt - doch lieber einen Anwalt einschalten. Solche "Aktionen" gehen auch mal nach hinten los, weil ein "angep..." JA da gern mal draus konstruiert, dass die gemeinsame Sorge nicht tragbar ist....
Gruß Tanja