Antrag " Hilfe zur Erziehung" beantragte Hilfeart Paragraph 31 SGB VIII

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Antrag " Hilfe zur Erziehung" beantragte Hilfeart Paragraph 31 SGB VIII

      Hallo miteinander

      Mein Lebenspartner hat von seiner Ex,die Mutter seines Sohnes( sie haben gemeinsames Sorgerecht) ,den o.g. Antrag erhalten mit der Bitte diesen auszufüllen bzw Angaben zu ergänzen und zu unterschreiben.Bei Nachfrage um was es sich dabei handeln würde,bekam er die Auskunft: " Laut Jugendamt wäre eine Erklärung ihm gegenüber nicht erforderlich"
      Jetzt würde mein Partner aber schon gern wissen um was es bei dem Antrag geht,bevor er seine Daten offenlegt.
      Zur Erklärung: Die Eltern können leider nicht normal miteinander kommunizieren,vieles landet dann leider vor Gericht.Es würde schon Beratungsgespräche sowie ne Therapie mit einer Psychologin gemacht,welche aber von der Mutter abgebrochen wurde,da ihre Wünsche nicht erfüllt wurden.
      Jetzt meine Frage.Kann mir jemand genau sagen um was es bei so einem Antrag geht und ob mein Partner das Recht hat darüber aufgeklärt zu werden ?

      Schonmal im vorraus lieben Dank für Antworten

      Liebe Grüße Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo,
      Wenn Hilfe zur Erziehung beantragt wird, würde ich der Mutter mitteilen, dass ich grundsätzlich bereit wäre einem solchen Antrag zuzustimmen, unter der Voraussetzung, dass ich über die Hintergründe und die Probleme informiert werden würde, da Junior beim Umgang keine Probleme hätte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo AnnaSophie
      Danke für deine Antwort.Werden es so nochmals probieren.Denk aber sie wird keine Auskunft geben.Mit dem das es beim Umgang mit dem Vater keine Probleme gibt hast du Recht.
      Den Vater interessiert aber vor allem um was für eine Hilfe es sich dabei handeln könnte.
      Vielleicht gibt's ja jemanden hier wo so etwas schonmal beantragt hat und kann Auskunft geben ;)
      LG Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo kleine Mausis,

      Hilfe zur Erziehung wird immer dann bewilligt, wenn im bisherigen Rahmen die Erziehung nicht so weiter laufen kann, wie bisher.
      (27 SGB 8: "Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.")
      Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, kann doch der Vater selbst beim Jugendamt nachfragen?
      Das Sorgerecht beschränkt sich ja nicht darauf, dass man einfach alles zu unterschreiben hat, was einem der betreuende Elternteil so "unterjubelt", sondern man hat auch das Recht, sich Auskünfte einzuholen.
      "Unsere" damalige JA-Bearbeiterin hat meinen Mann immer dazu angehalten, bei den entsprechenden Stellen immer darauf hinzuweisen dass gemeinsames Sorgerecht bestehe und deswegen die Auskünfte auch an ihn zu erteilen seien.
      Bei uns hat die KM nämlich auch immer fein "alles für sich behalten".

      Normalerweise wird das nahe Umfeld mit eingebunden - das kann eben auch bedeuten, dass der Vater an einem Clearing (oder ähnlichen Maßnahmen) beteiligt wird, um abzuklären, in welchen Punkten Hilfe nötig ist.
      Wie alt ist denn der Sohn?

      Gruß Tanja
    • Hallo TanjaW9
      Danke für deine Antwort.Der Sohn ist 4 Jahre alt.
      Solche Gespräche wurden schon mehrmals geführt, sogenannte Konsensgespräche,unter Beisein von einer Psychologin.Das lief auch alles übers Jugendamt.Und die Mutter hat die Gespräche abgebrochen,war nicht bereit weiter zu machen.Dann würde dem Sohn ein Verfahrensbeistand zugeteilt,welche dann vor Gericht ausgesagt hat.
      LG Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo kleine Mausis,

      bei der Information, um welche Art der Erziehungsleistung es geht, die bewilligt werden soll, geht es ja nicht um das Finden eines Konsens.
      Dein LG sollte dem JA mitteilen, dass er an der Hilfe beteiligt werden will und auch bereit ist, daran mitzuwirken; damit es dem Sohn besser gehen kann (4 Jahre, auweia. Hochstrittige Eltern schon in dem jungen Alter).
      Pass auf Dich und Deine Gesundheit auf!

      Die Hilfe zur Erziehung nach SGB 8 hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Gerichtsverfahren und dem Verfahrensbeistand zu tun, außer dass das Gericht der Mutter vielleicht auferlegt hat, derartige Hilfe zu beantragen. Wenn dem so ist: Käme sie dem nicht nach, könnte das Gericht ihr das Sorgerecht oder Teile davon entziehen.

      Aus eigener Erfahrung heraus kann ich Dich nur bitten, dass Du Deinen LG nur den Rücken stärkst und Dich ansonsten versuchst, rauszuhalten - zumindest nicht vor der Mutter in irgendeiner Art und Weise in Aktion zu treten. Einige Mütter fühlen sich anscheinend von der bloßen Existenz der Neuen an der Seite des Ex bedroht.

      Falls Dein Mann bisher gut mit dem zuständigen Bearbeiter im JA klar kam, kann er einfach mal anrufen und nachfragen.
      Ein vernünftiger Mitarbeiter wird daran auch das Interesse des Vaters am Wohl des Kindes sehen - wer unterschreibt schon blind irgendwelche Sachen?

      Ich drücke Euch die Daumen!
      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Er hat bereits dem zuständigen Sachbearbeiter eine Email geschickt und um Auskunft gebeten.Kommt da bis Dienstag nichts,wird er dort anrufen.
      Der Mutter begegnen wir gar nicht,dasie den Sohn einfach nur runter schickt ,wenn der Papa klingelt,und beim zurück bringen,drückt sie nur auf den Türöffner.
      LG Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo Tanja
      Nein das Verfahren ist abgeschlossen.es würde ein Vergleich beschlossen.Es ging um Umgang für das Jahr 2019. Ebenso wurde im Vergleich beschlossen ,dass die Eltern sich eigenständig um die Umgänge der folgenden Jahre kümmern,eventuell mit Beratung vom Jugendamt
      LG Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo Kleine Mausis,

      dann weiß ich nicht, was die Mutter damit meint/bezweckt. Vielleicht versucht sie so, Druck aufzubauen und Deinem LG den schwarzen Peter zuzuschieben.
      Für Umgang ist keine Hilfe zur Erziehung nötig. Wenn die Mutter Unterstützung nach 18 (3) S.3 SGB 8 will, bedarf es nicht der Unterschrift des Vaters dazu.
      Wartet jetzt erst mal den Wochenanfang ab und kontaktiert dann das JA.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Folgenden Antrag soll der Vater seine Angaben machen und unterschreiben:

      Antrag auf Hilfe zur Erziehung gemäß Paragraph 27 fr.SGB VIII
      Beschreibung der genauen Hilfeform und -art:
      Paragraph 31 SGB VIII

      Auf der 1.Seite sind die Angaben des Kindes
      Auf der 2.Seite Personalien der Eltern
      Und auf der 3.Seite steht :Ich beantrage/wir beantragen die oben beschriebene Hilfe

      Ich denke da gemeinsames Sorgerecht besteht,kann die Mutter das nicht alleine beantragen

      LG Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Mein Eindruck hier ist, dass die Mutter ein ernstes Problem mit dem Kind hat, weil das Jugendamt sich einschalten will (berechtigt oder unberechtigt sei mal dahingestellt). Es kann tatsächlich sein, dass das Jugendamt sich auf den Kuhhandel eingelassen hat, dass sie der Mutter versprochen haben dem Vater nichts zu sagen, damit sich die Mutter drauf einlässt. Kann es sein, dass die Mutter befürchtet, dass ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagt, wenn rauskommt, dass das Jugendamt denkt, dass die Mutter nicht in der Lage ist das Kind alleine zu erziehen?
    • kurz zum aktuellen Stand
      Es kam eine Antwort vom Jugendamt,die ich hier mak kurz einstelle:


      "Sehr geehrter Herr ....,vielen Dank für Ihre Nachricht. Aufgrund des Sozialdatenschutzes bin ich nicht befugt Ihnen detaillierte Auskünfte über die beantragte Leistung zu geben. Da es sich um keine kinderschutzrelevaten Themen handelt sind Sie beide als sorgeberechtigte Elternteile dazu angehalten, dieses Thema unter sich zu klären. Es handelt sich um einen Antrag bezüglich einer Familienhilfe nach §31 SGB VIII. Diese Hilfe kann grundsätzlich von jedem Beantragt werden. Die Familienhilfe wird individuell und nach den Interessen des jeweiligen Elternteils gestaltet. Meist enthält die Familienhilfe einen Großteil beratender Arbeit. Ihre Mitarbeit wird nicht benötigt.Sollten Sie allgemeine Fragen haben können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren."

      Das war die Antwort vom Jugendamt

      Mein Partner wird aber nochmals eine Email schreiben mit der Frage,ob der Antrag wirklich mit Rücksprache vom Jugendamt ,ans Gericht geschickt wurde.( und eventuell wird er noch anrufen,wenns mal zeitlich von der Arbeit her passt)

      Lg Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Nach dieser Antwort bleibe ich bei meiner Einschätzung: Das Jugendamt will deinen Partner nicht dabei haben, also hält es sich nicht an geltendes Recht. Dein Partner sollte, da er das GSR hat, Auskünfte vertretend für deine Tochter einholen dürfen. Maßgeblich dürfte hier §25 SGB X sein.

      Was er noch versuchen kann: die Formulierung kann man spitzfindig als korrekt erachten: er hat selbst als nicht beteiligter kein Recht zur Akteneinsicht. Er kann versuchen sie schriftlich auf §25 SGB X hinzuweisen und Akteneinsicht oder, sollten Interessen Dritter (seiner Ex) tangiert werden, Teilakteneinsicht zu fordern. Das die Sorgeberechtigten Eltern dieses Thema unter sich klären sollen halte ich für eine Witznummer in dieser Konstellation. Die werden der Mutter ja gesagt haben worum es geht.

      Wenn die sich nicht bewegen (wovon ich ausgehe), würde ich das ganze einem Anwalt übergeben. Es könnte wirklich sein, dass das Kind Hilfe braucht, aber dein Partner kann nur helfen, wenn er weiß, was los ist.
    • Hallo MaxMustermann,

      Ich verstehe die Email so,dass eigentlich jeder Elternteil für sich so einen Hilfeantrag stellen kann.Ist es dann nicht so wenn Die kindesmutter diese Hilfe möchte,es ausreicht das sie den Antrag alleine stellt ohne Angaben von dem anderen Elternteil und dann ja auch keine Unterschrift benötigt wird.Mein Partner sieht keinen Bedarf zur Zeit so einen Antrag zu stellen.
      Mein Partner dachte daran, der Kindesmutter zu schreiben dass sie ja gerne die Hilfe für sich beantragen kann,da es sich ja nicht um Hilfe bezüglich Umgang zwischen ihm und seinem Sohn handle,und es diesbezüglich keine Probleme gibt( ausser der Planung zwecks Ferien und Feiertage nächstes Jahr,was aber ja noch zeit hat dies zu klären).
      Mich macht nur die Aussage von ihr noch stutzig: es wurde mit Rücksprache Jugendamt ans Gericht weiter geleitet.Es ist grad kein Verfahren oä am laufen.Und was soll bitte ddas gericht machen: ihn zwingen zur Unterschrift! das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen das das gericht das macht.

      Lg Biggi
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo @kleinMausis,
      auch wenn Du die Situation mit dem "gemeinsamen Sogerecht" hier offengelegt hast:
      Hat das involvierte Jugendamt davon (gesicherte) Kenntnis?
      Eventuell wäre ein pers. Gespräch des KV mit dem JA (mit Vorlage der Sorgerechtssituation) eher zielführend?

      kleinMausis schrieb:

      Hallo AnnaSophie
      Er hat der Mutter genau das geschrieben was du vorgeschlagen hattest.Als Antwort kam:Wurde mit Rücksprache Jugendamt bereits zum Gericht weitergeleitet.

      LG Biggi
      hier habe ich den Eindruck, dass die KM gegenüber dem JA die Karten nicht offen und ehrlich auf den Tisch gelegt hat.
      Argumentation der KM könnte hier sein: KV weigert sich den Antrag auszufüllen...
      Was ja (erstmal) perse stimmt, aber eben nicht die ganze Wahrheit ist/ wäre: Der KV macht ja eine (eventuelle) erforderliche Zustimmung von dem (berechtigten) Wissen abhängig, worum es hier überhaupt geht...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo kleinMausi,

      es geht bei dem Antrag um Erziehungshilfe, d.h. die Ex bekommt irgendwas nicht hin. Bestenfalls betrifft es das Kind nicht, aber es kann auch sein, dass sie die Erziehung nicht hin bekommt. Auch kann sein, dass das Jugendamt etwas vor Gericht angeleiert hat.

      Wenn dein Partner aber nicht nachfragt, wird er es nicht erfahren. Aber das Jugendamt hat da den Fuß in der Tür, ich würde jetzt als Vater Präsenz zeigen. Die Haltung: "wenn die Mutter Erziehungshilfe braucht, ist das nicht mein Problem" greift etwas kurz, schließlich betrift es ja die Erziehung seines Sohnes.