Antrag " Hilfe zur Erziehung" beantragte Hilfeart Paragraph 31 SGB VIII

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    • Hallo TanjaW9
      Der Umgang ist gerichtlich geregelt,und der Vater kann Ordnungsgeld beantragen.Nur was bringt es? Er kann nicht einfach seine Umgangswochenenden verlegen,da die Arbeitspläne darauf ausgerichtet sind.Und das mit Attest kriegt sie leicht hin,das schreibt der Kinderarzt gleich raus.
      Er hat ja gefragt warum der Umgang ausfallen soll,obwohl kein Fieber dabei ist:1.Antwort: weil Kind krank .Vater schrieb das sei kein Grund,dann kam als Antwort.Kläre es vor Gericht.
      Er hat jetzt diesbzüglich nochmals seine Anwältin kontaktiert.

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • hallo MaxMustermann

      Wü+rde ich grundsätzlich machen,aber sie würde mir nie im Leben das Kind rausgeben.Ich bin nicht verheiratet mit dem Vater.Und zudem hat sie mich eh schon auf dem Kicker,sie hat ja vor Gericht gesagt,das Kind hätte gesagt er hätte von mir Schläge bekommen.

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • Hallo kleinMausis,

      ich fürchte, Dein Partner muss irgendwie mal mit seinem Arbeitgeber reden und eine andere Lösung finden für den ausgefallenen Umgang. Kann er nicht vielleicht mit einem anderen Kollegen den "Dienst" tauschen an Ausfalltagen? Ich habe natürlich keine Ahnung, was und wo Dein Partner arbeitet.


      Und was das Attest angeht: ich bin der Meinung, schon mal ein Urteil gelesen zu haben, wo das Gericht der Mutter ein "einfaches kinderärztliches Attest" nicht als Entschuldigung für den Ausfall hat durchgehen lassen.
      Auf die Schnelle habe ich aber nur das Urteil gefunden.

      Das Kind ist 4 und ihr habt jedes Jahr das Theater mit dem Umgang. Wenn ihr immer das gleiche versucht, wird sich ja nichts ändern. Und ob ihr das noch mehrere Jahre durchsteht...
      Mit fällt nur noch Umgangspfleger ein (ich würde aber erst mal das Ordnungsgeld versuchen - also genau das, was die Mutter "wollte": Klärung vor Gericht!....)

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja

      Mein Partner arbeitet immer an den nicht Umgangswochenenden,und einfach tauschen geht nicht,da zuwenig Kollegen da sind.Und Nein mit seinem Arbeitgeber kann man da net reden.Deswegen wurde ja zumindest das festgelegt mit den fest vereinbarten Samstagen wo regulär Umgang ist
      ich denke auch das man jetzt anfangen sollte ,das ordnungsgeld durchzusetzen,vielleicht kapiert sie es dann,dass es nicht immer nach Ihrer Nase geht.

      Lg Birgit
      Liebet eure Feinde,
      das schadet ihrem Ruf!
    • kleinMausis schrieb:

      Mein Lebenspartner hat von seiner Ex,die Mutter seines Sohnes( sie haben gemeinsames Sorgerecht) ,den o.g. Antrag erhalten mit der Bitte diesen auszufüllen bzw Angaben zu ergänzen und zu unterschreiben.Bei Nachfrage um was es sich dabei handeln würde,bekam er die Auskunft: " Laut Jugendamt wäre eine Erklärung ihm gegenüber nicht erforderlich"
      Jetzt würde mein Partner aber schon gern wissen um was es bei dem Antrag geht,bevor er seine Daten offenlegt.
      Zur Erklärung: Die Eltern können leider nicht normal miteinander kommunizieren,vieles landet dann leider vor Gericht.Es würde schon Beratungsgespräche sowie ne Therapie mit einer Psychologin gemacht,welche aber von der Mutter abgebrochen wurde,da ihre Wünsche nicht erfüllt wurden.
      Jetzt meine Frage.Kann mir jemand genau sagen um was es bei so einem Antrag geht und ob mein Partner das Recht hat darüber aufgeklärt zu werden ?
      Ich muss zu dem Thema jetzt doch auch mal was loswerden.
      Dass der Paragraph 31 SGB VIII für Sozialpädagogische Familienhilfe steht, wurde ja bereits geklärt. Es wurde auch geklärt, was das bedeutet, nämlich der FAMILIE bei Problemen zu helfen, nicht nur bei Problemen mit der Erziehung. Das setzt natürlich voraus, dass die ganze Familie unter einem Dach wohnt.
      Meiner Meinung nach kann es eine SPFH niemals für Alleinerziehende geben. Das ist ein Widerspruch in sich.
      Trotzdem wird das anscheinend ganz gerne so gehandhabt. Das war bei mir nämlich das selbe. Es gab auch eine SPFH. Da das Gericht mich des Hauses verwiesen hatte, die SPFH aber ins Haus kam, bekam ich natürlich gar nicht mit, was die SPFH da tat. Später wurden die Gespräche mit der SPFH in eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe verlegt, doch hielt es natürlich niemand für notwendig, mich darüber zu informieren. Man wollte mich ja auch gar nicht dabei haben.
      Meiner Meinung nach wachsen der KM die Probleme, die sich durch die Alleinerziehung ergeben, so langsam über den Kopf. Da holt sie sich halt Hilfe per SPFH.
      Wenn meine Ex jetzt käme und wollte meine Unterschrift für eine SPFH, würde ich das rundheraus verweigern.

      Ich frage mich, ob eine SPFH bei Alleinerziehenden überhaupt rechtlich zulässig ist.
    • Moin,

      natürlich ist eine SPFH auch bei Alleinerziehenden möglich, der Begriff "Familie" ist schließlich vielschichtiger als von Dir unterstellt (es gibt weitaus mehr Familienformen als Mutter-Vater-Kind).
      Und, wenn Du als sorgeberechtigter Elternteil den Unterstützungsbedarf Deiner Ex und Deines Kindes durch die Weigerung zur Unterschrift torpedieren möchtest, könnte dies bereits ein Einfallstor für einen (Teil-)Sorgerechtsentzug sein.
    • Clausutis schrieb:

      Moin,

      natürlich ist eine SPFH auch bei Alleinerziehenden möglich, der Begriff "Familie" ist schließlich vielschichtiger als von Dir unterstellt (es gibt weitaus mehr Familienformen als Mutter-Vater-Kind).
      Und, wenn Du als sorgeberechtigter Elternteil den Unterstützungsbedarf Deiner Ex und Deines Kindes durch die Weigerung zur Unterschrift torpedieren möchtest, könnte dies bereits ein Einfallstor für einen (Teil-)Sorgerechtsentzug sein.
      Moin Clausutis,

      Du hast Recht, SPFH gibts auch für Alleinerziehende. Ich hatte da mal was gelesen und hatte es anders in Erinnerung.
      Ob das Sorgerecht für den Partner der TE irgendeine Bedeutung hat, weiß ich ja nicht.
      Bei mir ist es faktisch ausgehebelt; es spielt gar keine Rolle, ob ich noch das Sorgerecht habe oder nicht. Bewirken kann ich doch nichts.
      Von daher würde mich die Androhung des Sorgerechtsentzugs kalt lassen.
      Ich dachte sogar tatsächlich schon mal darüber nach, das Sorgerecht freiwillig abzugeben. Kein Sorgerecht --> keine Verantwortung. Wenn irgendwas schief läuft, ist es dann die alleinige Verantwortung der KM.
      Aber das geht anscheinend nicht so einfach.
    • Hallo zusammen, bei uns ist es ähnlich... Allerdings wurde ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach 35 a SGB VIII in Form von teil- bzw. vollstationärer Unterbringung dem sorgeberechtigten Kindesvater - ohne jede Information - übermittelt. Die Kindesmutter selbst ist im dortigen Amt beschäftigt, fordert aktuell für das antragsberechtigt Kind vom Kindsvater sogar einen höheren Kindesunterhalt (obwohl dieser bei teil- und vollstationären Hilfen nicht weiter zu zahlen ist) und hat in den letzten Jahren erfolgreich Kindsentfremdung betrieben, so dass das Kind keinen Umgang mehr mit dem Kindsvater hat. Ihrer Informationsverpflichtung kommt sie generell nicht nach und hält sich auch an keine gerichtlichen Urteile oder generellen Regelungen. Versucht der Vater selbst an Information zu kommen und spricht in der Schule oder bei Ärzten, Krankenkassen und sonstigen Einrichtungen vor, so muss er trotz des Nachweises des bestehenden gemeinsamen Sorgerechts stets die Einwilligung der Kindesmutter nachweisen (die er natürlich nicht erhält). Das alleinige Sorgerecht beantragt die Kindesmutter nicht, der Kindesvater kann es selbst nicht abgeben und auch nicht erfüllen.

      Es macht immer wieder sprachlos, dass - trotz der langsam erkennbar veränderten Rechtsprechung im Familienrecht - sich die nicht betreuenden Elternteile derart drangsalieren lassen müssen.

      "Zahl und unterschreib - ansonsten schweig."

      Wünsche Euch allen viel Kraft.
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