Hallo TanjaW9
Der Umgang ist gerichtlich geregelt,und der Vater kann Ordnungsgeld beantragen.Nur was bringt es? Er kann nicht einfach seine Umgangswochenenden verlegen,da die Arbeitspläne darauf ausgerichtet sind.Und das mit Attest kriegt sie leicht hin,das schreibt der Kinderarzt gleich raus.
Er hat ja gefragt warum der Umgang ausfallen soll,obwohl kein Fieber dabei ist:1.Antwort: weil Kind krank .Vater schrieb das sei kein Grund,dann kam als Antwort.Kläre es vor Gericht.
Er hat jetzt diesbzüglich nochmals seine Anwältin kontaktiert.
Lg Birgit
Der Umgang ist gerichtlich geregelt,und der Vater kann Ordnungsgeld beantragen.Nur was bringt es? Er kann nicht einfach seine Umgangswochenenden verlegen,da die Arbeitspläne darauf ausgerichtet sind.Und das mit Attest kriegt sie leicht hin,das schreibt der Kinderarzt gleich raus.
Er hat ja gefragt warum der Umgang ausfallen soll,obwohl kein Fieber dabei ist:1.Antwort: weil Kind krank .Vater schrieb das sei kein Grund,dann kam als Antwort.Kläre es vor Gericht.
Er hat jetzt diesbzüglich nochmals seine Anwältin kontaktiert.
Lg Birgit
Liebet eure Feinde,
das schadet ihrem Ruf!
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