Guten Tag, meine Tochter hatte die Realschule absoviert,danach ihrem Wunsch entsprechend eine dreijährige schulische Ausbildung zur staatlich geprüftenGymnastiklehrerin abgeschlossen. Anschließend wollte sie lieber einen anderenBeruf ergreifen und schloss eine Berufsausbildung zur tiermedizinischenFachangestellten (Tierarzthelferin) ab. Danach beschloss sie, Tiermedizin zustudieren. Zu diesem Zweck besuchte sie ganztägig drei Jahre lang ein Kollegund erlangte ihr Abitur. Im Anschluss bewarb sie sich um einen Studienplatzund trat Anfang Oktober in Hannover (300 km von zu Hause entfernt) das Studiumder Tiermedizin an.
Sie ist 27 Jahre alt (kein Kindergeldanspruch mehr) und hat,wie beschrieben, bereits zwei Berufsausbildungen abgeschlossen.
Sie stellte einen Antrag auf BaFöG und wartet nun auf den inder BaFöG-Beratung avisierten ablehnenden Bescheid. Elterunabhängiges BaFöGstehe ihr nicht zu, elternabhängiges werde nicht gezahlt, da mein Einkommen zuhoch ist.
Dazu meine Frage: Bin ich tatsächliich nochunterhaltspflichtig?
Sofern das nicht der Fall sein sollte, würdeelternunabhängiges BaFöG gezahlt.
Dazu müsste, wie im Forum bereits hinlänglich erörtert,meine Tochter einen Antrag auf Vorauszahlung stellen, in dessen Rahmen danndurch eine hauseigene Juristin meine Unterhaltsverpflichtung geprüft würde.Allerdings machte man mir keine Hoffnungen. Angesichts eines möglicherweisekostenintensiven Klagewegs stellt sich mir die Frage einer Erfolgsaussicht.
Sie ist 27 Jahre alt (kein Kindergeldanspruch mehr) und hat,wie beschrieben, bereits zwei Berufsausbildungen abgeschlossen.
Sie stellte einen Antrag auf BaFöG und wartet nun auf den inder BaFöG-Beratung avisierten ablehnenden Bescheid. Elterunabhängiges BaFöGstehe ihr nicht zu, elternabhängiges werde nicht gezahlt, da mein Einkommen zuhoch ist.
Dazu meine Frage: Bin ich tatsächliich nochunterhaltspflichtig?
Sofern das nicht der Fall sein sollte, würdeelternunabhängiges BaFöG gezahlt.
Dazu müsste, wie im Forum bereits hinlänglich erörtert,meine Tochter einen Antrag auf Vorauszahlung stellen, in dessen Rahmen danndurch eine hauseigene Juristin meine Unterhaltsverpflichtung geprüft würde.Allerdings machte man mir keine Hoffnungen. Angesichts eines möglicherweisekostenintensiven Klagewegs stellt sich mir die Frage einer Erfolgsaussicht.