Hallo liebes Forum,
ich brächte mal einen Rat.
Es geht wie die Überschrift schon sagt um Elternunterhalt.
Folgendes Szenario:
Ich lebe mit meiner Freundin,(sprich nicht verheiratet), zusammen in einer Wohnung und Zahlen 645€ Warmmiete.
Nun habe ich ein Schreiben von der Kreisverwaltung bekommen.
Durch das zusammenleben wird mein Selbsterhalt von 1800€ um 10% auf 1620€ reduziert, dadurch
das man durch das Zusammenleben ja zum Synergieeffekt kommt, und man dadurch spart.
Gleichzeitig wird aber die Miete die von meinem Konto aus weggeht auch auf die pauschale von 480€ reduziert. Also fand hier eine doppelverwertung statt.
Ist das eurer Meinung rechtens? Weil hier wurde ich ja quasi 2x „bestraft“
VG
ich brächte mal einen Rat.
Es geht wie die Überschrift schon sagt um Elternunterhalt.
Folgendes Szenario:
Ich lebe mit meiner Freundin,(sprich nicht verheiratet), zusammen in einer Wohnung und Zahlen 645€ Warmmiete.
Nun habe ich ein Schreiben von der Kreisverwaltung bekommen.
Durch das zusammenleben wird mein Selbsterhalt von 1800€ um 10% auf 1620€ reduziert, dadurch
das man durch das Zusammenleben ja zum Synergieeffekt kommt, und man dadurch spart.
Gleichzeitig wird aber die Miete die von meinem Konto aus weggeht auch auf die pauschale von 480€ reduziert. Also fand hier eine doppelverwertung statt.
Ist das eurer Meinung rechtens? Weil hier wurde ich ja quasi 2x „bestraft“
VG